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Montabaur 4/38/79

Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Ziff. 3 vorge­nommen worden, so muß die Flurbereinigungsbehörde Ersatz­pflanzungen anordnen.

Sind Holzeinschläge entgegen den Vorschriften zu Ziff. 4 vor­genommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde an­ordnen, daß derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichts­behörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.

Wer den Vorschriften zu Ziff. 2 - 4 zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Die Befugnis der Forstbehörde , Verstöße gegen forstrechtliche Bestimmungen zu ahnden, bleiben unberührt.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diesen Beschluß kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bezirksregierung Koblenz Abt. Landwirtschaft und Umwelt - (Obere Flurbereinigungsbehörde) Stresemannstr. 3-5 Postfach 269, 5400 Koblenz eingelegt werden.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider­spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist eingegangen ist.

Die Widerspruchsschrift soll möglichst in zweifacher Ausferti­gung eingereicht werden.

Siegel I.V. Schulte Beckhausen

AUSGEFERTIGT:

Koblenz, den 21.8.1979

Siegel |.A. gez. Unterschrift, Reg. Angestellter

Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 29. Sept. 1979, vorm. 10.00 Uhr sollen in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstraße 13, öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden:

1. 1 WohnzimmerschrankEiche", 5 Elemente, ca. 5 m,

2. 1 KofferfarbfernsehgerätToshiba-Briteron".

Kauth, Obergerichtsvollzieher

MANÖVER der Bundeswehr

Das Rak. Artillereibataillon 350 Montabaur beabsichtigt in der Zeit vom 20. bis 21. September 1979 ein Manöver im Raum Montabaur-Freilingen-Westernohe-Ober- tiefenbach - Montabaur - Wilsenroth durchzuführen.

An dem Mcnöver nehmen ca. 100 Soldaten mit 50 Räder- und Kettenfahrzeugen teil. Die Verwendung von Darstellungsmuni­tion ist vorgesehen.

Zivilschutz:

hier: Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen

Am Mittwoch, dem 26. Sept 1979. um 10.00 Uhr wird ein Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen durchgeführt.

Die Warnämter lösen folgende Signale aus:

1. 10.00 Uhr das SignalEntwarnung"

2. 10.04 Uhr das SignalABC-Alarm"

3. 10.08 Uhr das SignalEntwarnung"

Anschließend soll durch Handauslösung noch einmal das SignalEntwarnung" gegeben werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur BAUAMT

Die Verwaltung informiert

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SCHWIWt*iW

Hallenbad der Verbandsgemeinde'

Montabaur

Badezeitenplan für die Wintersaison 1979 / 80 gültig ab 17. September 19 MONTAG vormittags geschlossen

13.30 - 14.30 Uhr Familienbad und Schiller

14.30 - 16.30 Uhr Familienbad

16.30 - 18.30 Uhr Schwimmunterricht

18.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr 20.00 - 21.30 Uhr Vereinsbad (VSG)

DIENSTAG 7.00- 9.00 Uhr

9.00 - 13.00 Uhr 13.00 - 21.30 Uhr

MITTWOCH 7.00 - 9.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr 12.00 - 20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr

DONNERSTAG 7.00- 9.00 Uhr 9.00 - 13.00 Uhr 13.00 - 21.30 Uhr

FREITAG 7.00 - 9.00 Uhr

9.00 - 12.00 Uhr 12.00 - 18.00 Uhr 18.00 - 19.30 Uhr 19.30 - 21.30 Uhr

Bundeswehr

nur Schulbadebetrieb

Familienbad

Bundeswehr Familienbad und Schuli

Familienbad

Frauenbad

Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Familienbad Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Familienbad Vereinsbad TuS Vereinsbad DLRG

SAMSTAG

SONNTAG

7.00 - 11.00 Uhr 11.00 - 17.30 Uhr 17.30 - 19.00 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr