Montabaur 4/38/79
Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Ziff. 3 vorgenommen worden, so muß die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.
Sind Holzeinschläge entgegen den Vorschriften zu Ziff. 4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, daß derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
Wer den Vorschriften zu Ziff. 2 - 4 zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Die Befugnis der Forstbehörde , Verstöße gegen forstrechtliche Bestimmungen zu ahnden, bleiben unberührt.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diesen Beschluß kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bezirksregierung Koblenz Abt. Landwirtschaft und Umwelt - (Obere Flurbereinigungsbehörde) Stresemannstr. 3-5 Postfach 269, 5400 Koblenz eingelegt werden.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist eingegangen ist.
Die Widerspruchsschrift soll möglichst in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Siegel I.V. Schulte Beckhausen
AUSGEFERTIGT:
Koblenz, den 21.8.1979
Siegel |.A. gez. Unterschrift, Reg. Angestellter
Zwangsversteigerung
Am Samstag, dem 29. Sept. 1979, vorm. 10.00 Uhr sollen in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstraße 13, öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden:
1. 1 Wohnzimmerschrank „Eiche", 5 Elemente, ca. 5 m,
2. 1 Kofferfarbfernsehgerät „Toshiba-Briteron".
Kauth, Obergerichtsvollzieher
MANÖVER der Bundeswehr
Das Rak. Artillereibataillon 350 Montabaur beabsichtigt in der Zeit vom 20. bis 21. September 1979 ein Manöver im Raum Montabaur-Freilingen-Westernohe-Ober- tiefenbach - Montabaur - Wilsenroth durchzuführen.
An dem Mcnöver nehmen ca. 100 Soldaten mit 50 Räder- und Kettenfahrzeugen teil. Die Verwendung von Darstellungsmunition ist vorgesehen.
Zivilschutz:
hier: Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen
Am Mittwoch, dem 26. Sept 1979. um 10.00 Uhr wird ein Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen durchgeführt.
Die Warnämter lösen folgende Signale aus:
1. 10.00 Uhr das Signal „Entwarnung"
2. 10.04 Uhr das Signal „ABC-Alarm"
3. 10.08 Uhr das Signal „Entwarnung"
Anschließend soll durch Handauslösung noch einmal das Signal „Entwarnung" gegeben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur BAUAMT
Die Verwaltung informiert
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Hallenbad der Verbandsgemeinde'
Montabaur
Badezeitenplan für die Wintersaison 1979 / 80 gültig ab 17. September 19 MONTAG vormittags geschlossen
13.30 - 14.30 Uhr Familienbad und Schiller
14.30 - 16.30 Uhr Familienbad
16.30 - 18.30 Uhr Schwimmunterricht
18.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr 20.00 - 21.30 Uhr Vereinsbad (VSG)
DIENSTAG 7.00- 9.00 Uhr
9.00 - 13.00 Uhr 13.00 - 21.30 Uhr
MITTWOCH 7.00 - 9.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr 12.00 - 20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr
DONNERSTAG 7.00- 9.00 Uhr 9.00 - 13.00 Uhr 13.00 - 21.30 Uhr
FREITAG 7.00 - 9.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr 12.00 - 18.00 Uhr 18.00 - 19.30 Uhr 19.30 - 21.30 Uhr
Bundeswehr
nur Schulbadebetrieb
Familienbad
Bundeswehr Familienbad und Schuli
Familienbad
Frauenbad
Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Familienbad Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Familienbad Vereinsbad TuS Vereinsbad DLRG
SAMSTAG
SONNTAG
7.00 - 11.00 Uhr 11.00 - 17.30 Uhr 17.30 - 19.00 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr

