Montabaur 6/38/79
2.4.4 Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist verpflichtet, angemessene Sicherheiten zu verlangen sowie die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen.
2.4.5 Vor Erlaß des Bewilligungsbescheides ist von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft die Zustimmung des Kreisausschusses zur beabsichtigten Förderung einzuholen.
2.4.4 Vor Erlaß des Bewilligungsbescheides ist von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft die Zustimmung des Kreisausschusses zur beabsichtigten Förderung einzuholen.
2.5. Besondere Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen
2.5.1 Der Zuschuß kommt bei Förderungen nach Nr. 2.1 insbesondere für kleinere bauliche Maßnahmen in Betracht, die einer Komfortverbesserung dienen, wie z.B. die Errichtung , Erweiterung oder Modernisierung von Naßzellen und Toilettenanlagen.
In diesen Fällen beträgt der Zuschuß im Regelfall 25 % des zu fördernden Investitionsvolumens bis zu einer maximalen Gesamtinvestitionshöhe v. 20 000,- DM. Maßnahmen, deren Gesamtkosten 2.000,- DM unterschreiten, können nicht gefördert werden.
2.5.2 Der Zuschuß zur Förderung von erhaltenswerten Gebäuden beträgt zwischen 10 und 25 % einer Gesamtinvestitionshöhe bis zu 20.000,- DM. Maßnahmen, deren Gesamtkosten 2.000,- DM unterschreiten, können nicht gefördert werden.
2.5.3 Der Zuschuß zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft soll an der Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze orientiert werden.
Er beträgt höchstens 3.000,- DM pro Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz, wobei die Zahl der tatsächlich zu fördernden A-beitsplätze oder Ausbildungsplätze durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft festgelegt wird.
3. Förderungsmaßnahmen an Gemeinden, Verbände und Vereine
Gefördert werden Verbandsgemeinden, Gemeinden, Verbände und sonstige Körperschaften sowie Vereine, die öffentliche Anlagen des Fremdenverkehrs als attraktive Anziehungspunkte errichten, Bei der Förderung haben Maßnahmen in den Gemeinden Vorrang, die für die Entwicklung im Fremdenverkehr besondere Leistungen erbracht haben. Die Förderung erfolgt in Form eines Kreiszuschusses.
4. Gemeinsame Vorschriften:
4.1 Die jeweiligen Anträge sind über die zustanri gemeindeverwaltung an die Kreisverwaltung f! waldkreises bzw.die Wirtschaftsförderunnc™ in Montabaur einzureichen. 9 ® se 'l*
4.2. Der Antragsteller erhält von der Kreisverwalt,, 1
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft einen Be ll
die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages^
Der Darlehens - bzw. Zuschußnehmer muß sich! ten, durch Abgabe einer schriftlichen Erklärun 1 willigungsbedingungen anzuerkennen ] Über die Förderungsmittel hat der Antragsteller Verwendungsnachweis zu führen, der dem Landl]
bzw. der Wirtschaftsförderungsgesellschaft nach!
tiger Abrechnung der Maßnahme vorzulegen ist]
Auf eine Förderung nach diesen Richtlinien bes| Rechtsanspruch.
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1.1.1978inL Gleichzeitig treten die bisherigen Richtlinien für die G| von Darlehen, Zinszuschüssen und Investitionszuschuss Förderung des Fremdenverkehrs außer Kraft. Montabaur, den 7 7.1978
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises inl
4.3.
4.4.
4.5
I L
3.1 Als Maßnahmen zur Schaffung attraktiver Anlagen des Fremdenverkehrs werden insbesondere gefördert der Bau von Wanderwegen, Dorfplätzen, Dorfbrunnen, Schutzhütten und sonstigen Freizeitanlagen. Maßnahmen, deren Gesamtkosten die Bagatellgrenze von 5.000,- DM unterschreiten, können nicht gefördert werden»
3.2 Der Kreiszuschuß soll 20 % der Investitionskosten betragen. Der Kreisausschuß kann unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles den Prozentsatz verändern. Die Maßnahmen werden nur bis zu einer Investitionssumme von höchstens 100.000,- DM gefördert.
3.3. Der Eigenanteil des Trägers soll mindestens 25 % der Gesamtkosten betragen.
3.4. Eine Bezuschussung kommt nur in Frage, wenn mit der geplanten Maßnahme bei Antragstellung noch nicht begonnen worden ist
3.5. Den Anträgen sind soweit erforderlich beizufügen :
1. Finanzierungsplan mit Nachweis der Gesamtfinanzierung,
2. Ausführungspläne,
3. Nachweis der Mitgliedschaft des Trägers beim Fremdenverkehrsverein Westerwald e.V.
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