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f 97 - 10 . 8.1979 befindet sich Ortsburgermeister iT Die Urlaubsvertretung übernimmt der I.Orts- I U «Herr Edgar Henrich.
Iwnd« 11 dienstags 18.00 - 20.00 Uhr.
»band für den Selbstschutz gibt staatliche Zuschüsse
„'laten Schutzraumbau.
(Auskunft kann bei der Gemeindeverwaltung eingeholt Herz, Ortsbürgermeister
be Hochzeit
1, der Goldenen Hochzeit begehen am Samstag, dem 21.7. ieEheleute Josef Quirmbach I. und Elisabeth geborene jj Auf der Bitz 7, 5431 Görgeshausen.
Len- und Männerchor wird dem Jubelpaar den Festgot- Istam 21 . 7.79 um 14.00 Uhr durch Gesang verschönern.
L f Quirmbach I., war viele Jahre als Gemeindevertreter,
|sl, Beigeordneter und auch als Kirchenrechner für die Lmeinde Görgeshausen tätig. Herzlichen Dank für diese |te Arbeit.
|em Jubelpaar Zufriedenheit, Gesundheit und noch ein lesundes Leben in unserer Gemeinde im Kreise seiner Irigen beschieden sein.
Izlichsten Gück- und Segenswünsche im Namen der Orts- §de Görgeshausen.
Herz, Ortsbürgermeister
[stunden des MG V „Concordia" und des Frauenchores ' Görgeshausen.
Seiner Goldenen Hochzeit findet die Gesangstunde luenchoresam Freitag, dem 20.7.79,um 19.15 Uhr, die /am Freitag, dem 20.7.79 um 20.15 Uhr (einslokal statt. Alle,die noch zu Hause sind, werden höf- [beten, an der Gesangstunde pünktlich teilzunehmen.
ILBERSCHEID:
fer Hinweis zum Kirchweihfest
jarembevorstehenden Kirchweihfest im August werden [ereEinwohner und insbesondere die Grundstückseigentümer Uetztgebeten, sich auf Zusagen nicht einzulassen, wonach jbuden-Stände und Schaubudenbesitzer um Genehmigung )en ( an unseren Kirmestagen ihre Buden aufschlagen zu ln,
Bien bekannt, haben wir mit Hilfe der Verbandsgemeinde- (tung Montabaur erreicht, den Karussell- und Schaubudenfeer B. Wolf unter Vertrag zu bekommen. Auf Grund der Hpem im letzten Jahr gemachten Erfahrungen hat Herr Wolf Feinde in aller Form angekündigt, künftig seinen Vertrag fer Gemeinde nicht mehr aufrecht erhalten zu können,
Ihm das Verlustgeschäft noch weiterhin, bedingt durch PW Vorkommnisse zugemutet würde. Auf Grund Vorstelligen des Unterzeichneten hat Herr Wolf für dieses Jahr noch Nsein Kommen zugesichert, aber letztmals, falls sich dieser |nd nicht ändert.
pe daher die herzliche,aber zugleich auch dringende Bitte |ä eGrundstückseigentümer, derartige Anfragen abzulehnen,
V" nteresse unserer Kinder den unter Vertrag stehenden | u uden besitzer B. Wolf weiterhin für unsere Kirmestage pnzu können.
runsere Kinder, die uns dafür danken werden.
Bendel, Ortsbürgermeister
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Fanden Sonntag, dem 22. Juli 1979,findet auf dem Dorf
platz in Niedererbach wieder unser Lindenfest statt. Beginn 10 Uhr. Für Getränke und Speisen ist bestens gesorgt. Wir bieten neben den üblichen Speisen wie Bratwurst, Currywurst und Pommes frites auch leckere Steaks vom Schwenkgrill.
Am Nachmittag spielt eine Kapelle zum Tanz auf.
Für alle Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre findet ein Luftbai lonyvettbewerb statt. Das Verteilen der Ballons erfolgt ab 14.00 Uhr. Für 15.00 Uhr ist dann der Start für alle Ballons vorgesehen Die Teilnehmer, deren Ballons am weitesten von Niedererbach aus geflogen sind, erhalten Geldpreise,
Zum Lindenfest laden wir alle recht herzlich ein.
Theaterfreunde Niedererbach
Wir machen am Sonntag, dem 5. August,einen Vereinsausflug in die Eifel. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins herzlich eingeladen. Auf dem Programm stehen: Besichtigung des Trierer Doms, der Porta Nigra, Mittagessen in Zeltingen, Besichtigung des Adler- und Wolfsparks Kasselburg, Abschlußabend mit Tanz in Oberahr.
Anmeldeschluß ist der 24.7.79 (bitte rechtzeitig wegen der EssensbestellunglAbfahrt in Niedererbach um 6.30 Uhr auf dem Kirmesplatz.
Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Niederelbert - Westerwaldkreis- amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) und § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.11.1911 (Gesetzsammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) folgendes angeordnet:
§ 1
Die Gemeinde Niederelbert einschl. ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt:
Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßfsgeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.
§ 2
Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:
1. Hunde sind nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 des Viehseuchengesetzes in der derzeitigen Fassung festzulegen; Ausnahmen nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes dürfen für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden, nicht zugelassen werden.
2. Katzen darf man nicht frei umherlaufen lassen, innerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen gilt dies nicht, sofern die Katzen nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind.
3. Hunde und Katzen dürfen aus dem gefährdeten Bezirk verbracht werden, wenn sie nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind oder nur bis zu vier Tagen entfernt werden; andere Hunde und Katzen dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nach tierärztlicher Untersuchung entfernt werden.

