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§ 3

1. Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten werden ermächtigt, frei umherlaufende Hunde und Katzen innerhalb des gefährdeten Bezirks einzu­fangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten. Ein Anspruch auf Entschädigung für getötete Hunde und Katzen kann

nicht geltend gemacht werden.

2. Seuchenverdächtige Haustiere und seuchenverdächtige ge­fangengehaltene, sonst wildlebende Tiere sind bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts sicher einzusper­ren, soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Viehseuchengesetzes die Tötung angeordnet ist.

Tote Tiere, die tollwutkrank oder seuchenverdächtig waren, muß der Besitzer oder derjenige, unter dessen Aufsicht die Tiere gestanden haben, bis zur unschädlichen Beseitigung vor Witterungseinflüssen schützen, er muß sicherstellen, daß Menschen und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Vishseuchengesetzes in der Fassung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) in Verbindung mit § 16 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geld­buße geahndet.

§ 5

Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt sofort in Kraft Montabaur, den 16. Juli 1979

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur I.A. Eisenmenger, Amtsrat

Blutspendetermin

Am Montag, dem 23.7.1979 ( findet in der Volksschule Nieder­elbert in der Zeit zwischen 17.00 und 20.00 Uhr ein Blutspende­termin statt.

Denken Sie bitte daran, Blutspenden hilft Leben retten!

OBERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat

Herr Oswald Weyand hat nach seiner Wahl zum Ortsbürgermeister sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates niedergelegt. Gemäß § 42 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen ( Kommunalwahlgesetz - KWG ) in der Fassung vom 13. Dez. 1963 (GVBI. S. 470), zuletzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.Dez. 1978 (GVBI. S. 770) ist als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Herr Dieter Müller,

Hauptstraße 16, 5431 Oberelbert in den Ortsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor.

Die Berufung wird hiermit nach § 69 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.

5431 Oberelbert, den 16. Juli 1979

Weyand, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

Zusammenkunft der Senioren

Am Dienstag, dem 24. Juli, 15.00 Uhr, sind alle Senioren zu einem Kaffeenachmittag ins Pfarrheim, Kirchstraße 1, eingeladen. Es gibt viel zu erzählen !

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Verloren - Gefunden :

f Bei der Gemeindeverwaltung wurde in dieser Woche 1 Armband­uhr als Fundsache abgegeben.

Die Uhr kann bei entsprechendem Eigentumsn ] der Dienstzeit im Gemeindebüro in Empfana ChWe ' ! ^ den. 9!

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Weyand, Ortsbi

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GELBACHMÖHEN

DAUBACH:

Urlaub des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 22.7. bis einschl. 5.8.1979 befindetsich Ortsbürgermeister Frink in Urlaub. Für diese Zeitüberni die Vertretung der 1. Ortsbeigeordnete Franz-JosefP 0( Schulstr. 6, 5431 Daubach, Tel. 02602/3970.

Es besteht im übrigen auch die Möglichkeit, sich ui an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu wei

Frink, Ortsbürgermeister

HOLLER:

Abenteuerspielplatz Holler - Auf dem Asbach, hinterdtJ Kreuz

Von Montag, 23. Juli bis Freitag, 27. Juli 1979 veranstalt! die kath.Jugend in Zusammenarbeit mit dem Kreis junger Frauen einen Abenteuerspielplatz. Wir bauen Holzhäuser chen Spiele und erforschen die Gegend. Jeden Tagfanger um 10 Uhr an bis 12 Uhr und am Nachmittag von 15 bis 18 Uhr. Bei Regenwetter treffen wir uns nur nachmittags! Jugendheim.

STAHLHOFEN:

Urlaubsvertretung des Ortsbürgermeisters

ln der Zeit vom 21. Juli 1979 bis 22. August 1979wiis| I. Beigeordnete, Herr Max Röckelein, die Amtsgeschäftiß Ortsbürgermeisters übernehmen. Die Sprechstunde bleibt, j verändert, Mittwoch von 19 bis 20 Uhr im Bürgermeister^

Pehl, Ortsbürgermeister

FSV Gelbachtaler Sportfreunde

Am Sonntag, dem 22.7.79, spielt die I. Mannschaft um 15| in Hillscheid. Um 14 Uhr wird vom Vereinslokal Stephan^ gefahren. __

Ende des amtlichen Itl

Kirchliche Nachrichten

Gottesdienstordnung von Samstag, dem 21.7. bis! den 28. 7.1979

Kath. PfarreiSt. Peter in Ketten", Montabaur

Sa. 18.30 Uhr Vorabendmesse: + Katharina Manns M ++ Ehel. Fritz Möck

So. 9.30 Uhr Hochamt: + Eva Baldus (v.Bekan

11.30 Uhr Amt + Christine Noll .

18.30 Uhr Abendmesse: Amt für die PfarrgemeintJ

Mo. 16.00 Uhr Rosenkranz

19.30 Uhr Abendmesse + Kurt Biallas (4 Wo.Amtl| Heinrich Adams (1.J.A.)

Di. 19.30 Uhr Abendmesse + Willi Philippi ( ++ Eltf Alfons Latta

Do. 8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse der Frauen+ChrÖ| Schmidt (4 Wo.Amt) + Peter Rombach.

Fr. 19.30 Uhr Abendmesse + Clara Petri / + Anna