Montabaur 10/29 / 79
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende
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6,00 DM 12,00 DM
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,00 DM
für den zweiten Hund 54,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,00 DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt:
II, Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 107.000,- DM.
Die Genehmigung zu II. gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der Kredite gemäß § 103 GemO,
5430 Montabaur, den 28.6.1979
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) I.A Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.7.1979 bis 2.8.1979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 12, öffentlich aus.
Hübingen, den 10.7.1979 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen
(L.S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Ober dem Dorf" der Ortsgemeinde Hübingen hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 3.7.1979 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu dem Bebauungsplan „Ober dem Dorf' ‘ wird hiermit der Ortsgemeinde Hübingen gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 der 4 Landesverordnung zur Durchführung des Bundesgesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4. 1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt.
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8, Abs. 2 Satz 1 aus dem verbindlichen Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Hübingen entwickelt. Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl, I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,
5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie die §§ 22, Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.
§ 44 c BBauG
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aen wenn die in den §§ 39 i, 40 und 42- 44 bezeichn«
Ver’möqensnach teile eingetreten sind. Er kann die Hll des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die UistJ
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Entschädigung schriftlich bei dem Entschäd beantragt.
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2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht
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nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind d’ 1 keit des Anspruches herbeigeführt wird. '
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften b Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der vl zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Verofljl chung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich! Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit InJ treten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltendgenT worden ist.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen^ Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines JahresnaL dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unterBezefl der Tatsachen, die eine ' solche Rechtsverletzung begründ) nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltendJ macht worden ist ( § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von I land-Pfalz -GemO— vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 419) zuletztJ dert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Geinl Ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978(cj S. 770).
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 4
Flurstücke 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53,54/1,5 58 tlw, 59, 60,61,63, 62
Flur 7
Flurstücke: 112 tlw.
Hübingen, den 12. Juli 1979
Hoffmann, OrtsbiirgenJ
Urlaub des Ortsbürgermeisters
In der Zeit vom 23.7. bis 4 8.1979 befindet sich derOrtsböj meister Hoffmann in Urlaub. Für diese Zeit übernimmt di(| Vertretung der 2. Ortsbeigeordnete Josef Kröner, Sch 5431 Hübingen.
Es besteht im übrigen auch die Möglichkeit, sich unmittelba an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu wenden
Hoffmann, Ortsbürgem
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Schützgnverein „Punkt 12"
Am 18. und 19. August 1979 feiern wir wieder unser c fest. In diesem Zusammenhang wollen wir auch wiederei losung veranstalten. Für das Besorgen der Preise bittenwi der alle Mitglieder um Mithilfe.
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

