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I Juli dieses

Jahresfeiern die Eheleute Karl Stein und

in geb. Lehmler das Fest der Goldenen Hochzeit.

I W 'de Kadenbach gratuliert hierzu recht herzlich u. f ^Jubelpa 31 "alles Gute, insbesondere Gesundheit und hnfiir den gemeinsamen weiteren Lebenslauf.

16,16 Karbach, Ortsbürgermeister

luSEL:

Kn. Gefunden

lOrtsgemeindeverwaltung Neuhausei wurden folgende pen abgegeben.

|ssel-Etui mit 2 Schlüsseln,

Isel-Etui mit 3 Schlüsseln.

lüerer können die Fundsachen bei entsprechendem Ergen- Lweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen.

F Hümmerich, Ortsbürgermeister

Ln Glückwunsch !

[7 1979 wird Frau Amalie Diefenbach, Hauptstr. 26,

|re alt

Jsgemeinde gratuliert recht herzlich und wünscht alles Insbesondere Gesundheit.

Schneider, Ortsbürgermeister

Lehe Bekanntmachung

lingsplanänderungIm Altegarten'' der Ortsgemeinde |rn,hier: Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.

IderungsunterIagen (Text und Begründung) liegen gern. § fc, 6 BBauG in der Zeit vom 30. Juli 1979 bis 30. August 1979 llswährend der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags feo Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 7,30 Uhr bis 18.30 freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) bei der Verbands- fdeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. pauamt) Zimmer 7 sowie nachrichtlich in den Diensträumen {tsbürgermeisters in Simmern (r?ndder ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Jkenund Anregungen können während dieser Zeit bei Irbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Orts- ndeSimmern mündlich oder schriftlich vorgebracht wer-

Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

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iicke: 233, 232, 231 Pfad, 225/1, 225/2, 224, 223, 226,

242, 243, 230 Weg, 228, 227/2, 227/1, 255 Straße, 268, 267, 266, 265, 264/1, 263/1, 317, 318, 316,

315, 313, 314, 311, 312, 310, 319 Fußweg, 323,

320 Straße, 322, 324, 325, 326, 327, 328, 329,

330, 256, 257, 258, 259, 260, 261/1, 262/2, 321 Weg, 229 Spielplatz, 245, 254, 253 tlw, 252, 246,

247, 244 Weg, 271/1 tlw, 272 tlw.

federung hat zum Inhalt:

[Ziffer 4 und 5, Absatz 1 und 2 , der Textfestsetzungen zum PungsplanIm Altegarten'' werden aufgehoben und durch pden Wortlaut ersetzt:

^überbaubare Grundstücksflächen sind von jeglicher Bebau- Teizuhalten, mit Ausnahme von Garagen und Nebengebäu- ptezur Unterbringung von Gartengeräten dienen sollen,

*55ig sind naC ^ ^ 6n ® est mmun 9 en der Landesbauordnung

( ern ' ^ en f L Juli 197 g Schneider, Ortsbürgermeister

********

HORBACH:

Urlaubsvertretung des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister befindet sich vom 21. Juli bis 5.

August 1979 in Urlaub. Die Amtsgeschäfte des Ortsbürgermei­sters werden in dieser Zeit vom I. Ortsbeigeordneten , Herrn Clemens Noll, Hauptstr. 2, Tel. 7395, wahrgenommen,

Friedhofsangelegenheiten

Es wurde festgestellt, daß die von der Gemeinde bereitgestell­ten Gießkannen für das Vergießen von Unkrautvertilgungsmit­teln benutzt wurde. Es dürfte doch selbstverständlich sein, daß für derartige Vorhaben eigene Kannen benutzt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die von der Gemeinde bereitgestellten Gießkannen nur für das Vergießen von Wasser zu benutzen sind. Ich bitte um Beachtung ! Horbach, 14. Juli 1979

Meuer, Ortsbürgermeister

WIGVCacilia", Horbach

An alle Sänger !

Am Freitag, dem 20.7.1979 treffen wir uns um 20.00 Uhr im Vereinslokal zu einer kurzen Probe,

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 1979 vom 10.7.1979

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4I9) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28.6.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

263.000,- DM 263.000,- DM

278.500, - DM

278.500, - DM festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 107,000,- DM festgesetzt,

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1 . GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital

320 v.H.