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wbe stellte der Pf angemeinde freundlicherweise sein jvr Verfügung, so daß für gerbend kühles Naß oesomt ihr end der Musikverein Helferskirchen und der Fanfar f messen die Gäste unterhielten. Trotz des regnerischen 5L ulder Frühschoppen guten Anklang. Deshalb ist schon Ine ähnliche Veranstaltung für das kommende Jahr oenlant fngemeinden bedanken sich von dieser Stelle aus bei

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Wie zum

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Erfolg dieses Frühschoppens beigetragen haben.,

Lrversammlung Junge Union Montabaur

Le Union Montabaur trifft sich am Donnerstag, dem |979,19-3° uhr ,n der GaststatteSchusterjunge zu einer

Iderversammlung.

Lsflug des MannergesangvereinsFreundschaft" m

isonderen Wunsch vieler Vereinsmitglieder wird in diesem , n Tagesausflug durchgeführt. Als Ausflugstag wurde Sams- r 18. August 1979 festgesetzt.

[!, Ausflugsziel wird Konz bei Trier sein. Anschließend Inach Trier mit Stadtbesichtigung. Das Mittagessen wird ]r eingenommen. Von Trier geht es weiter Richtung Alken, Ir gemütliche Abschluß stattfinden soll.

Bildungen ab sofort bei unserem aktiven Vereinsmitglied IlPiroth, Tel. 02602/17185 und unserem Vorsitzenden g Blech, Tel. 02602/18344.

Ikwen Sänger sind zu dieser Fahrt besonders herzlich jaden, da in Konz unserer lange in Eigendorf wirkenden frin. Fräulein Margarete Schreiner, ein Ständchen gebracht Kien soll.

Jre Angaben über Kosten, Abfahrtszeit usw. werden recht- pgvon dieser Stelle aus erfolgen.

[LIGENROTH:

Wiche Bekanntmachung

nungder Ortsgemeinde Heiligenroth zur Aufhebung der lang vom 21.2.1966 über die Erhebung von Gebühren zur Jungtier Kosten der Gemeindebullenhaltung für die Ge- nde Heiligenroth vom 29.5.1979

fOrtsgemeinderat Heiligenroth hat aufgrund des § 24 Eemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.

»1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das Zweite Itegesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Land- jpordnungvom 21. Dez, 1978 (GVBI. S. 770) sowie der §§ Jis4und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler *jaben (Kommunal-Abgaben-Gesetz) in der Fassung vom pptember 1977 (GVBI. S. 306) folgende Satzung beschlossen, *jiach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeits- Reinigung durc. jie Kreisverwaltung des Westerwaldkreises m 26. Juni 1979 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

I § 1

[Satzung vom 21.2.1966 über die Erhebung von Gebühren Deckung der Kosten der Gemeindebullenhaltung für die Gemeinde Heiligenroth wird aufgehoben.

5 2

, ; Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- Pfhung in Kraft.

%nroth, 2.7.1979

Ortsgemeinde Heiligenroth (S.) Manns, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth zur Aufhebung der Satzung vom 21.2.1966 über die Unterhaltung und Benutzung der Gemeindewaage vom 29.5.1979

Der Ortsgemeinderat Heiligenroth hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom I4. Dezem­ber 1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI, S, 770) sowie der §§ 1 bis 4 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kom­munaler Abgaben (Kommunal- Abgaben-Gesetz) in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI, S.306) folgende Satzung be­schlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedent lichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises vom 26. Juni 1979 hiermit öffentlich bekanntge­macht wird.

§ 1

Die Satzung vom 21.2,1966 der Gemeinde Heiligenroth über die Unterhaltung und Benutzung der Gemeindewaage wird auf­gehoben,

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

Heiligenroth, 2.7.1979 Ortsgemeinde Heiligenroth

(S.) Manns, Ortsbürgermeister

Berichtigung zum Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates vom 3.7.1979

In der letzten Ausgabe des Amtsblattes wurde über den Ablauf der konstituierenden Sitzung des Rates berichtet.

Bei der Bekanntgabe der neugewählten Mitglieder und Stell­vertreter des Sport- und Freizeitausschusses wurde Herr Benno Heibel versehentlich der SPD-Fraktion zugeordnet.

Berichtigend wird daher mitgeteilt, daß Herr Benno Heibel als Mitglied der CDU-Fraktion in den Sport- und Freizeitaus­schuß gewählt wurde.

Fundsache

Gefunden wurde eine Herrengeldbörse. Der Verlierer möge sich beim Ortsbürgermeister melden.

Es wird nochmals auf die neue Telefonnummer des Bürgermeistv. amtes hingewiesen. Ab nächster Woche hat die Gemeindeverwaf tung die Nr. 16606.

Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1979 vom 12. Juli 1979

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6,7.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979-wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist,wird auf 312.900,- DM festgesetzt.

781.100,- DM 781.100,- DM

624.800,- DM 624.800,- DM