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2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­keit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlet­zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentli­chung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkraft­treten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz -GemO vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 419) zuletzt geän­dert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.

S. 770).

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur: 35

Flurstücke 41/6147 Flur 37

Flurstücke: 4430/1 Weg, 5567/1 Weg,5567 /2, 4428/1, 4430/6, 6127/1 Weg, 4432/5, 4432/4, 4432/7, 6126/4, 4430/ 5, 4430/4, 4430/3, 4433/2, 4433/1 Weg, 6126/5 Weg, 4434/1 Weg, 4434/2, 6127/3 (Graben) 4431, 4429/1, 4429/2, 6129 Graben, 5566/1, 5566/2, 5567/3, 5503/1 Weg, 5503/2, 5502/3, 6130 Weg, 6126/6 Weg, 5520/5, 5521/3, 5522/2, 5523, 5524, 5525, 5526, 6122 Weg, 5552, 5553, 5554, 5555, 5556,

5557, 5558, 3/5559, 4/5559, 5/5559, 6/5559,

5560, 6131 Weg, 6132 Graben, 5561, 7/5562,

8/5562, 9/5563, 10/5564, 11/5564, 6133 Graben, 5565, 6121/1 Weg, 5540/3 Weg, 22/5542, 23/5542, 5543, 5544, 5545, 5546, 5548, 5549, 5550, 6134 Graben, 5551, 6125/1 Weg tlw, 5547

Flur 39

Flurstücke: 5586/3, 5586/4, 5586/5, 5593/1, 5593/2, 5593/3, 5594/1, 5594/2, 5594/3, 5595/1, 5595/2, 5595/3, 5596/1, 6135/3 Weg, 5597/5, 5596/2, 5596/3,

5597/4 Weg, 5598/3, 5598/2 Weg, 5599/3, 5599/2 Weg, 6141/1 Weg, 6138/2 Weg, 6138/3 Weg,

6138/4 Weg, 5600/1 Weg, 5600/2, 1/5601, 2/5601, 5602, 5603A, 5603B, 5603C, 6139/2 Weg, 6139/1 Weg, 6141/2 Weg, 5612/1 Weg, 6142 Weg, 5604,

5605, 5606, 5607, 5608, 5609A, 5609 B, 5609C, 5610/1, 5611/1, 5611/2 Weg, 5610/2 Weg, 6141/3 Weg, 5610/3, 5611/3, 5612/2, 19/5614, 20/5614,

5615A, 5615B, 12/5616, 13/5616, 5617/1, 9/5617, 10/5618A, 26/5618B, 27/5619, 28/5620, 5621, 5622, 5623, 5624, 6146 Weg, 5625, 5626, 5627, 5628,

5629, 6136 Weg, 6143 Weg, 6144 Weg,

Flur 46

Flurstücke: 47/4, 48/1, 48/2, 49, 50/1,- 50/2, 51/4, 51/5, 51/7, 51/8.

Montabaur, den 12. Juli 1979 Mangels, Bürgermeister

' seine I

Walter Kalb wird 75 Jahre

Am 21. Juli 1979 begeht der Historiker Zeirh Walter Kalb seinen 75. Geburtstag. Das Gebu Kalb liegt in Montabuar in der Kirchstr 25 h S Wiege des Montabaurer Heimatdichters Karl s aS |? leict , 4 Wahlheimat ist Koblenz, von wo aus er für f - ! ICbertvvar -l Westerwald, wirbt.

Schon als Gymnasiast zeichnete Walter Kalb die J und Gassen seiner Geburts- und Heimatstadt Se' ^ I nungen wurden 1921 publiziert; seitdem erschiene . gen nach seinen inzwischen mehr als 2.000 Zeich ^ ^ vielen Zeitungen,Zeitschriften, Dokumentationen?!? sonstigen Veröffentlichungen. Seine erste heimata«!, a Abhandlung wurde 1923 veröffentlicht. Seitdem si d weitere gefolgt. Gedichte schreibt Walter Kalb seit s gefangenschaft; die seitdem zahlreich publiziert w?

Als Bilddokumentation für seine Geburtsstadt und de wald, Federzeichnungen aus seiner Hand, veröffentlicht!

ter Kalb eine ganze Serie von Bildmappen.

Große Ausstellungen der Federzeichnungen Walter Kalos den durchgeführt in Montabaur im Jahr 1973, in Kohle" und in Hachenburg im vergangenen Jahr.

Im Vordergrund seiner jetzigen Tätigkeit steht mit absolutl Vorrang die Abfassung derGeschichte der Stadt Montaba von der bereits ein Teil fertiggestellt ist.

Alte Herren TSV Eigendorf

Am Samstag, dem 21.7.79 spielen unsere Alten Herren in: bach. Die Spieler treffen sich um 16.15 Uhr im BlauenBoc in Eigendorf.

Anstoß: 17.00 Uhr in Ransbach.

TuS 1846/1912 e.V.

EINLADUNG AN ALLE FUSSBALLFREUNDE!

Die Abteilung Fußball möchte am 23.7.79 einen Förderkt^ für die Fußballabteilung bilden.

Der Förderkreis hat die Aufgabe, unseren Fußballern beitlal finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten, die sich! in den letzten Monaten gezeigt haben, zu helfen, damit in« Zukunft der Fußballspört in unserer Stadt wieder attraktivj wird.

Interessenten werden gebeten, sich am 23.7.79 inderGast-J statteZum Schusterjungen um 20.00 Uhr einzufinden.

Jahrgangstreffen in Horressen

Die Vollendung des 40. Lebensjahres nimmt der Jahrgang^ zum Anlaß für ein Jahrgangstreffen am 15.9.1979.

Bisher nicht angesprochene Interessenten können sich bis I spätestens 1.9.1979 entweder persönlich bei Herrn Werner! Nebgen, Westerwaldstraße oder telefonisch (außer montags)| unter der Nr. 02602/2678 anmelden.

Wiesanfest in Ettersdorf

Am 21. und 22. Juli 1979 veranstaltet der MGVWolligen^ Ettersdorf sein diesjähriges Wiesenfest.

Hierzu sind alle recht herzlich eingeladen.

Beginn Samstag nachmittag um 17.00 Uhr tiiit einem I schoppen. Abends ab 20 Uhr Tanz.

Sonntags morgens^b 10.00 Uhr Frühschoppen mit ansch i®

dem Eintopfessen. cts)

Auf Ihren Besuch freut sich der Männergesangverein ter

Kirmesschoppen für Ndanda . U{

Wie bereits im vergangenen Jahr haben die Pfarrgemetn ressen und Eigendorf auch zum diesjährigen Kirmessonn^

Horressen einen Frühschoppen zugunsten ihrer T

in Ndanda (Tansania) veranstaltet. Zu diesem Zwec sp die Stadtverwaltung einen Teil der Westerwaldstra ® des Kirmesplatzes als Fußgängerzone ab. Der Gastwi