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Änderung der lg vom 21 . ewiesen, daß Rheinland-Pi eine Verletze*;
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igelten die unter 3.1 und 3.2 genannten Satzungen auch
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^Bebauungsplan "Auf dem Neufeldchen" i.d.g.F.
(vom 28.9.1967)
1 2 Bebauungsplan "Auf dem Neufeldchen II" r.d.g.F.
I;; (vom 22.5.1976)
m] Daubach, den 7.6.1979
M Eulberg, Ortsburgermeister
Koller
Ung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen
n J Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der jneindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.
K 1978 (GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß i §24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz JemO)vom 14. Dez. 1973 {GVBI. S. 419) eine Verletzung fBestimmungen über:
Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und jtlieEinberufung und die Tagesordnung von Sitzungen es’Gemeinderates (§ 34 GemO)
g Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten hgen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines tasjiach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen- jrdem Ortsbürgermeister von Holler oder der Verbands- leijjdeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der fat- > eine solche Rechtsverletzung begründen können,
[tend gemacht werden.
Iptsatzung
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Holler vom 17.7.1974 Satzung der Ortsgemeinde Holler zur Änderung der Hauptsatzung vom 31.12.1976
Sj R ASSENRE |N|GUNG
2.1 Satzung der Ortsgemeinde Holler über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 23.1o.1976
2.2 Satzung der Ortsgemeinde Holler zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 31,12.1976
vom 117.1®
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ESEN
FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSWESEN
[geführten nnerhalb eines :hung gegen- ier der Verhält ichnung derTat
gründen können 3.1 Satzung der Ortsgemeinde Holler über das Friedhofsund Bestattungswesen vom 8.12.1976 3-2 Satzung der Ortsgemeinde Holler über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 8.12.1976
BEBAUUNGSPLÄNE
4-1 Bebauungsplan "Auf dem Kissel" i.d.g.F. ( vom 1 o. 1o,1964)
fen über das f * 1 4,2 Be bauungsplan "An der Kehl" i.d.g.F. ( vom 22.8.1977 5.11.1976
fen über die E f den 4.5.1979
Jhofs- und Be-1 Molsberger, Ortsbürgermeister
, n Vereinbarun§| hofenundOjJ Stahlhofenerr»
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ten über das jj iten sind,vnd ||l | m erlassen,
jjesangverein Frohsinn-Lyra, Holler
l^treff on ? mersaben ds am Freitag, dem 22. Juni in Oberer- 8 , 15 Uhr ) 1 Wlr UnS ' m 3aa ' e H e ‘t> e l noch einmal zum Ansingen.
lbin hrtUm 19,30 Uhr ab Gaststätte Heibel, Inh. K. Pehl.
F j Ul11 PLin^tl. und vollzähliges Erscheinen.
ZUR ERINNERUNG!
Unsere nächste Gesangstunde findet am Montag, dem 25. Juni um 18.45 Uhr statt. Auf Grund des bevorstehenden Wettstreites in Niedersaulheim am 1. Juli sollte jeder Sänger diese letzte Gesangsprobe unbedingt wahrnehmen.
Frauengemeinschaft Holler
Alle Mitglieder der Frauengemeinschaft Holler-Untershausen sind herzlich eingeladen am Donnerstag, 28. Juni, 20.00 Uhr, in die Gastwirtschaft Heibel zu einer wichtigen Besprechung (Heimabend). Wir würden uns freuen, wenn recht viele Frauen kommen könnten.
Musikverein Holler e.V.
Anläßlich des 60-jährigen Betriebsjubiläums der Firma Kaiser Nassau, nehmen wir an einem Konzert von 17.00 bis 19.00 Uhr teil. Die Abfahrt mit dem Bus erfolgt um 16.00 Uhr vom Vereinslokal. Nach unserem Auftritt sind wir als Gäste eingeladen und können Paul Kuhn und sein SFB Orchester in live erleben. Wir bitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen. Termin: Freitag, 22. Juni 1979.
Zum Platzkonzert am Sonntag, 24. Juni 79 in Bad Ems ist die Abfahrt um 15.00 Uhr.
STAHLHOFEN:
Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen
Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.
Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmungen über:
1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegenüber dem Ortsbürgermeister von Stahlhofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, geltend gemacht werden.
1. HAUPTSATZUNG
1.1 Hauptsatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen vom 17.7.1974
1.2 Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen zur Änderung der Hauptsatzung vom 27.3.1976
2. Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Stahlhofen vom 1o.1 o.1963
3. Satzung vom 23.1.1976 über das besondere Vorkaufsrecht der Ortsgemeinde Stahlhofen nach dem Bundesbaugesetz
ÄJ'JUEDHO^S- UND BESWTUNGSWES^
4.1 Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 25.11.1976
4.2 Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über die Er- hpbung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 25.11.1976
4.3 Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 2o.6.1977
4.4 Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 3.5.1978

