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Montabaur 22 / 25 / 79

beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen über dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbands gemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tat Sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, geltend gemacht werden.

Wir haben zwei große Angebote für dieses Fest

einmal«

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eigenen Kindergottesdienst und zum anderen ein Spiel- und Spaß-Runde. Gleichzeitig kann man i^Zelf * 5 basteln, faulenzen, toben oder Limo trinken 61,1

1. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf vom 16.7.1974

2. Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Welschneudorf vom 1o.2.1967

3. Satzung über bundesbaurechtliche Vorkaufsrechte in der Gemeinde Welschneudorf vom 1o.9.1971

4. Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er­schließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 5.1o.1978

5. Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Er­hebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungs­anlagen (Ausbau bei träge) vom 5.1o.1978

6 . FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSWESEN

6.1

6.2

6.3

6.4

7. Satzung der Gemeinde Welschneudorf über die Unterhaltung und Benutzung der Gemeindewaage vom 16.4.1963

8 . Satzung der Gemeinde Welschneudorf über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege vom 23.4.1972

9. Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Benutzung des Kinderspielplatzes der Ortsgemeinde (Waldkinderspiel­platz) vom 26.4.1977

1o. BEBAUUNGSPLÄNE

10.1 Bebauungsplan "Bornplatz" i.d.g.F. ( vom 15.2.1964)

10.2 Bebauungsplan "Krautfeld - Auf der Bleich" i.d.g.F.

10.3 Bebauungsplan "Bornplatz H" i.d.g.F. ( vom 8.6.1968)

5431 Welsch neu dorf, den 7.6.1979

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Kinderfest

Zusammen mit den Kindern im ganzen Pfarrverband der Gel­bachhöhen , des Buchfinkenlandes und der Elbert-Gemeinden wollen wir ein großes Kinderfest veranstalten.

Wann: Sonntag, den 1. Juli, 15.00 - 18.00 Uhr

Wo: Dorfplatz in Welschneudorf

Bringt ruhig Eure Eltern mit I

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HORBACH: Grundschule Horbach

13.2 E

Wir weisen noch einmal empfehlend auf die Schulausst li j hin, die am 23.6.1979 von 10.00-15.00 Uhr stattfindet'

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DAUBACH:

Achtung Möhnen !

Es wird nochmal an unseren Ausflug am Samstag, dem23fil zur Bundesgartenschau nach Bonn erinnert. Abfahrt 730(i vom Kinderspielplatz.

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Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 17.5.1975 Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Be­stattungswesen vom 3.7.1976 Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.5.1975

Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ge­bühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 3.7.1976

Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz, Koblenz

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Im Zuge der Baumaßnahme der L 326 in der GemarkungüJ bach wird zur Zeit die Schlußvermessung zum ZweckederiT Schädigung der Anlieger durchgeführt. Die Abmarkungsarli sind im Gange.

Zum Schutz der Abmarkung (§ 3 Abmarkungsgesetz voml| 1959) ergeht dieser Hinweis an alle betroffenen Grundstüdo tümer und Nutzungsberechtigten. Der AbmarkungstermimJ zur gegebenen Zeit festgesetzt.

Siegel Im Auftrag: Steinbrech,

Vermessungsdirektor

Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der | Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, dal gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von RheinlandPfili| (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung! der Bestimmungen über:

1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

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HÄUF

1.1 I

2.1

beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb ein« Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen über dem Ortsbürgermeister von Daubach oder der Verba ! gemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung derTit Sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kört 3.1 geltend gemacht werden.

1. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Daubach vom 11.2.

2. Ortssatzung über die Reinigung und Reinhaltungöfferf Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Daubach»» 7.7.1959

3. FRIEDHOFS- UND BEST ATT UN GS WES EN^

Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über das Fi*

3.1

3.2

3.3

mnerg

hofs- und Bestattungswesen vom 25.11.197 Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über ie 1 hebung von Gebühren für das Friedhofs- un * stattungswesen vom 25.11.1976 Aufgrund der öffentlich-rechtlichen ^ erein , a !L» -a

zwischen den Ortsgemeinden Stahlhofen un Sen di

durch deren § 2 die Ortsgemeinde Stahlho en wird, im Einvernehmen mit der Ortsgerne' eine Satzung, in der alle Vorschriften über ^ gBi hofs- und Bestattungswesen enthalten sin , u dazu gehörende Gebührensatzung zu erlassen,

2.2

FRIED

3.2

BEB/

4.1

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