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§ 2

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95 ff, der Gei 13 (GVBI.S. iach Genehm'!

htsbehördevat

979 wird im

522.000, D [ 522.000,

721.000,J 721.000,-0*

1 . trag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts-

& Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt K t , wird auf 153.000,- DM festgesetzt.

ihtungsermächtigungen werden^nicht veranschlagt.

Ikredite werden nicht beansprucht.

_-E § 5

Lijiersatze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- fehrwie folgt festgesetzt:

GRUNDSTEUER

|für die land- und forstwirtschaftlichen fetriebe (Grundsteuer A)

| für die Grundstücke (Grundsteuer B)

EWERBESTEUER:

liiach Gewerbeertrag und Gewerbekapital i) nach der Lohnsumme c) Mindeststeuer L Hausgewerbetreibende

1) Sonstige Gewerbetreibende

220 v.H. 240 v.H.

320 v.H.

6,00 DM 12,00 DM

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iie Eltern undif den Müttern ge

hungrigen CM n". Bei einerIiJ

er Vorbereitung erfestes konnte® Wir dankenan® liesem Ergebnis^ l.

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Kindergarten

Alle Kinder,i en 14.00 und 1 SJ Letzter Anmel«

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des |emeindegebietes gehalten werden:

Sen ersten Hund 36,00 DM

Siirfjen zweiten Hund 54,00 DM

für^den weiteren Hund 72,00 DM

II.

ftlEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

[nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Evom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Vnneudorf wird hiermit erteilt:

lern Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 153.000,- DM ienehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechts- gsamen Aufnahme der Kredite gemäß § 103 GemO. j Montabaur, den 31.5.1979 Verwaltung Ä/esterwa Id k re i ses

P Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel

III.

iHnishaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.6.1979 bis J8979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus pontabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. ghneudorf, den 11.6.1979

Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf: gez. Stahlhofen,Ortsbgm.

Ngder Friedhofsosrdnung

Jtd in letzter Zeit oft darüber Klage geführt, daß frisch ange- feGräber durch Hunde und Katzen sehr stark in Mitleiden- SDzogen werden.

Jtten im Interesse einer würdigen Ruhestätte für unsere

Eingangstore ständig geschlossen zu halten und 6 lerevom Friedhof fernzuhalten (Hunde bleiben beim juch des Friedhofes draußen) sofort ist das Tor an der Friedhofshalle mit der Maßgabe erze '%n Widerrufes wieder geöffnet.

^ungder Grillhütte im SteinbruchGroßer Dielkopf"!

er| nder Vergangenheit festgestellten unsachgemäßen t j ^ er Bfülhütte und der Einrichtungen wird ab so­rgendes angeordnet:

is tder 0 Gr ^. nrne *^ un 9 auf der Anmeldetafel der Grillhütte inir rts ^ r 9 er nneister über den Zeitpunkt dar Benutzung

"Kenntniszu setzen.

2. Jeder Benutzer (Veranstalter) hat vor der Inanspruchnahme der Einrichtung einen Betrag von 50,- DM beim Ortsbürgermei­ster zu hinterlegen.

3. Die Grillhütte wie Grillplatz und Umgebung ist vollkommen frei von Abfällen und Sonstigem zu verlassen (falls nicht, wird der Betrag von 50,- DM für die Säuberung verwandt)

4. Bei Grillfesten von Jugendlichen ist ein Volljähriger als Ver­antwortlicher dar Gemeinde zu melden.

5. Ein Nächtigen auf dem Grillplatz ist nicht erlaubt.

Altglascontainer am Feuerwehrgerätehaus

Ab sofort steht am Feuerwehrgerätehaus ein Altglascontainer bereit.

In der Zeit, in der jährlich das Müllaufkommen eines Haushaltes um rd. 8 % steigt, sollten diejenigen Abfälle, die wieder verwandt werden können, nicht nutzlos weggeworfen werden.

Deshalb nutzen Sie das Angebot und deponieren alle Glasabfälle in diesem Container. Damit gewinnen Sie auch wieder mehr Raum in Ihrer Mülltonne.

Kirmes in Welschneudorf

Vom 23. bis 25. Juni 1979 begehen wir unsere diesjährige Kir­mes. Am Sonntag, dem 24. Juni 1979 begeht die Kath.Kirchen­gemeinde Welschneudorf den Jahrestag der Kirchweihe.

Die weltliche Gemeinde nimmt aus alter Tradition diesen Tag zum Anlaß, dieWelschneudorfer Kirmes" zu feiern.

Gäste aus nah und fern heiße ich besonders herzlich willkommen und wünsche ihnen schöne und erholsame Stunden in unserer Gemeinde.

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern rufe ich zu, werdet der Tradition wieder bewußt und haltet die Kirmes.

Einweihung des Dorfkreuzes am Wald

Aus Anlaß der Einweihung unseres Dorfkreuzes findet bei gu­tem Wetter der Gottesdienst um 10 Uhr unmittelbar am Ende der Arzbacher Straße statt. Sitzgelegenheiten für ältere Mitbür­ger werden bereitgestellt.

Im Anschluß an den Gottesdienst und die Einweihung des Kreu­zes spielt die Kapelle Wallroth entweder am Kreuzplatz am Wald oder vorm Rathaus. Einzelheiten werden am Ende der Einwei­hung bekanntgegeben.

Zur Einweihung des Dorfkreuzes sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich eingeladen.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

MGVEintracht" Welschneudorf und Kinder-und Jugendchor

Wegen der bevorstehenden Kirmesveranstaltung bitten wir den Kinderchor am Freitag, dem 22. Juni um 17 Uhr und den Män­nerchor um 20.45 Uhr zur Probe. Bei der Gottesdienstgestaltung und Einweihung des neuen Dorfkreuzes werden beide Chöre mitwirken. Wir bitten um vollständiges Erscheinen.

Kirmesfrühschoppen

Im Anschluß an das Kirmeshochamt und die Dorfkreuzeinwei­hung lädt der Pfarrgemeinderat zu einem Kirmesfrühschoppen ein (am selben Platz)

Der Erlös dieser Veranstaltung ist für die Renovierung der Kirche vorgesehen.

WELSCHNEUDORF

Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen

Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.

Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern § 24 Art 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmungen über:

1 . Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)