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§ 2
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95 ff, der Gei 13 (GVBI.S. iach Genehm'!
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1 . trag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts-
& Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt K t , wird auf 153.000,- DM festgesetzt.
ihtungsermächtigungen werden^nicht veranschlagt.
Ikredite werden nicht beansprucht.
_-E § 5
Lijiersatze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- fehrwie folgt festgesetzt:
GRUNDSTEUER
|für die land- und forstwirtschaftlichen fetriebe (Grundsteuer A)
| für die Grundstücke (Grundsteuer B)
■EWERBESTEUER:
liiach Gewerbeertrag und Gewerbekapital i) nach der Lohnsumme c) Mindeststeuer L Hausgewerbetreibende
1) Sonstige Gewerbetreibende
220 v.H. 240 v.H.
320 v.H.
6,00 DM 12,00 DM
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Kindergarten
Alle Kinder,i en 14.00 und 1 SJ Letzter Anmel«
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des |emeindegebietes gehalten werden:
Sen ersten Hund 36,00 DM
Siirfjen zweiten Hund 54,00 DM
für^den weiteren Hund 72,00 DM
II.
ftlEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
[nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Evom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Vnneudorf wird hiermit erteilt:
lern Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 153.000,- DM ienehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechts- gsamen Aufnahme der Kredite gemäß § 103 GemO. j Montabaur, den 31.5.1979 Verwaltung Ä/esterwa Id k re i ses
P Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel
III.
iHnishaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.6.1979 bis J8979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus pontabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. ghneudorf, den 11.6.1979
Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf: gez. Stahlhofen,Ortsbgm.
Ngder Friedhofsosrdnung
Jtd in letzter Zeit oft darüber Klage geführt, daß frisch ange- feGräber durch Hunde und Katzen sehr stark in Mitleiden- “SDzogen werden.
Jtten im Interesse einer würdigen Ruhestätte für unsere
Eingangstore ständig geschlossen zu halten und 6 lerevom Friedhof fernzuhalten (Hunde bleiben beim juch des Friedhofes draußen) sofort ist das Tor an der Friedhofshalle mit der Maßgabe erze '%n Widerrufes wieder geöffnet.
^ungder Grillhütte im Steinbruch „Großer Dielkopf"!
er| nder Vergangenheit festgestellten unsachgemäßen t j ^ er Bfülhütte und der Einrichtungen wird ab sorgendes angeordnet:
is tder 0 Gr ^. nrne *^ un 9 auf der Anmeldetafel der Grillhütte inir„„ rts ^ r 9 er nneister über den Zeitpunkt dar Benutzung
"Kenntniszu setzen.
2. Jeder Benutzer (Veranstalter) hat vor der Inanspruchnahme der Einrichtung einen Betrag von 50,- DM beim Ortsbürgermeister zu hinterlegen.
3. Die Grillhütte wie Grillplatz und Umgebung ist vollkommen frei von Abfällen und Sonstigem zu verlassen (falls nicht, wird der Betrag von 50,- DM für die Säuberung verwandt)
4. Bei Grillfesten von Jugendlichen ist ein Volljähriger als Verantwortlicher dar Gemeinde zu melden.
5. Ein Nächtigen auf dem Grillplatz ist nicht erlaubt.
Altglascontainer am Feuerwehrgerätehaus
Ab sofort steht am Feuerwehrgerätehaus ein Altglascontainer bereit.
In der Zeit, in der jährlich das Müllaufkommen eines Haushaltes um rd. 8 % steigt, sollten diejenigen Abfälle, die wieder verwandt werden können, nicht nutzlos weggeworfen werden.
Deshalb nutzen Sie das Angebot und deponieren alle Glasabfälle in diesem Container. Damit gewinnen Sie auch wieder mehr Raum in Ihrer Mülltonne.
Kirmes in Welschneudorf
Vom 23. bis 25. Juni 1979 begehen wir unsere diesjährige Kirmes. Am Sonntag, dem 24. Juni 1979 begeht die Kath.Kirchengemeinde Welschneudorf den Jahrestag der Kirchweihe.
Die weltliche Gemeinde nimmt aus alter Tradition diesen Tag zum Anlaß, die „Welschneudorfer Kirmes" zu feiern.
Gäste aus nah und fern heiße ich besonders herzlich willkommen und wünsche ihnen schöne und erholsame Stunden in unserer Gemeinde.
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern rufe ich zu, werdet der Tradition wieder bewußt und haltet die Kirmes.
Einweihung des Dorfkreuzes am Wald
Aus Anlaß der Einweihung unseres Dorfkreuzes findet bei gutem Wetter der Gottesdienst um 10 Uhr unmittelbar am Ende der Arzbacher Straße statt. Sitzgelegenheiten für ältere Mitbürger werden bereitgestellt.
Im Anschluß an den Gottesdienst und die Einweihung des Kreuzes spielt die Kapelle Wallroth entweder am Kreuzplatz am Wald oder vorm Rathaus. Einzelheiten werden am Ende der Einweihung bekanntgegeben.
Zur Einweihung des Dorfkreuzes sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich eingeladen.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
MGV „Eintracht" Welschneudorf und Kinder-und Jugendchor
Wegen der bevorstehenden Kirmesveranstaltung bitten wir den Kinderchor am Freitag, dem 22. Juni um 17 Uhr und den Männerchor um 20.45 Uhr zur Probe. Bei der Gottesdienstgestaltung und Einweihung des neuen Dorfkreuzes werden beide Chöre mitwirken. Wir bitten um vollständiges Erscheinen.
Kirmesfrühschoppen
Im Anschluß an das Kirmeshochamt und die Dorfkreuzeinweihung lädt der Pfarrgemeinderat zu einem Kirmesfrühschoppen ein (am selben Platz)
Der Erlös dieser Veranstaltung ist für die Renovierung der Kirche vorgesehen.
WELSCHNEUDORF
Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen
Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.
Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern § 24 Art 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmungen über:
1 . Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

