Montabaur 24 / 25 / 79
3. VORKAUFSRECHTE
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5.J3EBAUUNGSPLÄNE
5.1 Bebauungsplan "Im Rauzengarten" mit Änderungen in der geltenden Fassung
5.2 Bebauungsplan "Im Rosengarten" i.d.g.F. ( vom 4.2.1977)
5.3 Bebauungsplan "Im oberen Wiesengrund" i.d.g.F.
( vom 14.5.1976)
5.4 Bebauungsplan "Kirchstraße" i.d.g.F. mit Änderungen 5431 Stahlhofen, den 7.6.1979
Pehl, Ortsbürgermeister
Die FSV Gelbacht.Sportf.
veranstalten am 24.6.79 ein Fußballturnier. Es nehmen acht Mannschaften daran teil. Fortuna Holler, Sprgg. Haiderbach,
SV Otzingen, SV Marienrachdorf, Glas-Chemie. ESV Siershahn, Türkischer FC Ransbach und TuS Niederahr. Es beginnt morgens um 9.00 Uhr. Am Samstag, dem 23.6.79 spielen die Alten Herren um 17.00 Uhr gegen Heiligenroth. Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen bestens gesorgt.
UNTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet am Donnerstag, dem 28. Juni 1979 um 20 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „In der Delle" (Schaffung eines Gewerbegebietes mit Einschränkung)
2. Verschiedenes.
5431 Untershausen, 18. Juni 1979
Söllner, Ortsbürgermeister
Mandolinen-Orchester 1932
Nachdem unsere diesjährige Wanderung am vergangenen Sonntag wegen der schlechten Witterung ausgefallen ist, ist als neuer Termin der kommende Sonntag, 24.6.79, vorgesehen.
Diejenigen Mitglieder, die an dieser Wanderung teilnehmen wollen und sich bisher noch nicht gemeldet haben, mögen dies umgehend bei dem 1. Vorsitzenden nachholen.
Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen
Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.
Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmungen über:
1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegenüber dem Ortsbürgermeister von Untershausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, geltend gemacht werden.
1. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Untershausen vom 9.7.1974
2. Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Untershausen vom 29.3.1969
3.1
Satzung über bundesbaurechtliche Vorkaufs 1
in der Gemeinde Untershausen vom 18.1 iggg 1
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3.2
Satzung über bundesbaurechtliche Vorkaufsrech 11 in der Gemeinde Untershausen vom 24 31973 *1
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3.3
Satzung der Ortsgemeinde Untershausen zur And 9
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vom 1o.9.1976 “i
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4. Satzung der Ortsgemeinde Untershausen über die Erhebunj von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom lljjji
5. Satzung der Ortsgemeinde Untershausen über die ErhebJ von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen s (Ausbaubeiträge) vom 11.8.1978
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6 . FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSWESEN
6.1
6.2
Satzung der Ortsgemeinde Untershausen über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 9.11.19)7 Satzung der Ortsgemeinde Untershausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Be- stattungswesen vom 9.11.1977
7. Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld-und Waldwege der Gemeinde Untershausen vom 9.9.1972
8 . BEBAUUNGSPLÄNE
8.1 Bebauungsplan "In der Gelbitze" mit Änderungen in der geltenden Fassung
8.2 Bebauungsplan "Im jungen Beul" i.d.g.F,(vom 29.7.1974)
8.3 Bebauungsplan "In der Delle" ! vom 18.4.19
5431 Untershausen, den 7.6.1979
Völlner, Ortsbürgermeister
NACHTRAG zu Eisbachgemeinden:
Verkauf des ehemaligen Lehrerwohnhauses in Nomborn Die Ortsgemeinde Nomborn verkauft das ehemalige LeMj haus in Nomborn. Schätzungspreis: DM 145.000,-. Entsprechende Kaufangebote sind schriftlich bis zum 2 an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus,| Zimmer 25, Tel. 02602/2041 zu richten.
GIROD
Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderungd 9 || Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez, 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, dal| gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-P (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verlera der Bestimmungen über:
1, Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen g
des Gemeinderates (§ 34 GemO) *
beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb®''' Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gaiPL über dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verba» gemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung bei '■ Sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen geltend gemacht werden.
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