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Montabaur 16/25/79

HEILBERSCHEID

Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen

Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.

Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 {GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmungen über:

1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen über dem Ortsbürgermeister von Heilberscheid oder der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tat­sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, geltend gemacht werden.

1. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 15.7.1974

2. Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Heilberscheid vom 3.4.1964

3. Satzung über bundesbaurechtliche Vorkaufsrechte in der Ge­meinde Heilberscheid vom 26.8.1971

4. FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSWESEN

4.1 Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 22.9.1976

4.2 Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid über die Er­hebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungs­wesen vom 22.9.1976

Durch diesen Beschluß wurden die '>'craussetz 1 Erhebung von Erschließ'jngsbeiträgen im WegederT Spaltung geschaffen.

BebauungsplanOrtslage" als Satzung beschlossen Da der Ortsbürgermeister, die Ortsbeigeordneten und « glieder Grundbesitz im Gebiet des Bebauungsplanes fl' haben und somit der Ortsgemeinderat wegen Sonderin~ Mandatsträger beschlußunfähig war, entschied für de meinderat der von der Kreisverwaltung bestellte B eau k der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Reusch Er zunächst fest, daß die im Offenlegungsverfahren vorgelm Bedenken und Anregungen in dem Planentwurf vollste rücksichtigt worden sind. Sodann beschloß er den Beba entwurfOrtslage" i der vorgelegten Form gern, als Satzung. Dieser Beschluß bildet die Voraussetzung^] Vorlage des Bebauungsplanes bei der Genehmigungsta Nach der Genehmigung wird der Bebauungsplan RechJ langen.

Außerdem wurden in dieser letzten Sitzung des Ortsgemi tes Heilberscheid in der laufenden Legislaturperiodevers über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushalts! gebilligt.

GÖRGESHAUSEN

Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzung Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Än Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom2l. Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf htngewiesen.da&f gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rhe, '. (GemO) vom 14. Dez. 1973 {GVBI. S. 419) eineVerlef der Bestimmungen über:

1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung^ des Gemeinderates (§ 34 GemO)

5. Satzung der Gemeinde Heilberscheid über die Unterhaltung und Benutzung der Gemeindewaage vom 3.5.197o

6. Bebauungsplan "Baumfeld" i.d.g.F.

5431 Heilberscheid, den 4.5.1979

Bendel, Ortsbürgermeister

beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb«! Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gep über dem Ortsbürgermeister von Görgeshausen oderder gemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründend geltend gemacht werden.

Vergabe der Fliesenarbeiten in der alten Schule

Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag für die Durchführung der Fliesenarbeiten in der alten Schule zum Preis von ca. 2.200,- DM. Vorbereitende Absprachen hatte man bereits in der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates getroffen.

Aufstellung einer Wartehalle

Der Ortsgemeinderat hatte früher die Vorstellung entwickelt, die Wartehalle, die vor allem den Schülern eine Unterstellmög­lichkeit bei schlechtem Wetter geben soll, durch Werbeträger finanzieren zu lassen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur unterrichtete nun den Ortsgemeinderat in einem Schreiben, daß dies wahrscheinlich nicht möglich sein wird. Der Ortsge­meinderat nahm dieses Schreiben zur Kenntnis und beschloß, daß die Unterstellhalle in jedem Fall aufgestellt werden soll.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gebeten, mit den in der Umgebung ansässigen Banken über einen Zuschuß zu verhandeln.

Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und die Erschließungsbeitragssatzung stellte der Ortsgemeinde­rat die bauliche Fertigstellung der Straßenentwässerung im Friedhofsweg (von der Einmündung der Isselbacher Straße bis zum Flurstück Nr. 192 und von der Einmündung der Isselbacher Straße bis zum Flurstück Nr. 135) fest.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 1. Mai 1977 bestimmt

1. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom,Ir

2. Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straße«

Gemeinde Görgeshausen vom 14.2.1964

3. Satzung vom 22.11.1973 über das besondere Vomc

Gemeinde Görgeshausen nach dem Bundesbaugesetz

4. FRIEDHOFS- UND BE STATJ U N GSWESEN.

4.1 Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen überfe hofs- und Bestattungswesen vom 9.7.19/5

4.2 Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur

der Satzung über das Friedhofs- und Bes- < vom 2.6.1976 ,

4.3 Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausenü r bung von Gebühren für das Friedhofs- un wesen vom 9.7.1975

5.

Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über und Benutzung der Gemeindewaage vom 17-

6. BEBAUUNGSPLÄNE^

6.1 Bebauungsplan "Im Strichen" aus dem

i.d.g.F.

6.2 Bebauungsplan "Im Strichen" ( vom 24.6.1974)

5431 Görgeshausen, den 4.5.1979

GE-I

I i.d.g. f -

irmeister