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iL Wohnungen eine Decke eingezogen wird. Für diese (JL bewilligten die Ratsmitglieder 8.000,- DM.

' wurden verschiedene über- und außerplanmäßige Ausga- 'L Haushaltsjahr 1978 zur Vorbereitung auf die Rech- Lg beschlossen.

»rmeister Leber bedankte sich sodann bei den Ratsmit- ^rn^r die gute Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren.

fcsSHOLBACH

kjvon Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen

4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der

(^ordnung und der Landkreisordnung vom 21.

I978 (GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß §24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz O)fom 14. Dez. 1973 {GVBI. S. 419) eine Verletzung

[{Stimmungen über:

Jscfiließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen irneinderates (§ 34 GemO)

tandekommen der nachfolgend aufgeführten jen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines ^ach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen- Im'Ortsbdrgermeister von Großholbach oder der Verbands- Jverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tät­ige eine solche Rechtsverletzung begründen können,

Imacht werden.

»Satzung der Ortsgemeinde Großholbach vom 2.7.1974

«ungvom 2o.1.1978 über die Reinigung öffentlicher in der Gemeinde Großholbach

&igder Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschlies- plagen (Erschließungsbeiträge) vom 3.8.1978

tag der Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung pn^eiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen 4uf)3ubeiträge) vom 3.8.1978

jüEDHOFS- UND BESTATTUNGSWESEN

[Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26.3.1976 Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Be- iStattungswesen vom 9.7.1977

fevom 1,4.197o über die Erhebung von Gebühren jjpeckung der Gemeindebullenhaltung für die Gemeinde Äolbach

|ung der Ortsgemeinde Großholbach über eine Ver- fttungssperre vom 4.1.1977 (Baugebiet "Im Langengarten'

Iauungspläne

®.1 Bebauungsplan "Neuwies-Kreuzwiese-Strütchen"

L ne 5st Änderungen i.d.g.F.

Bebauungsplan "Flur 4 und 15" i.d.g.F.

aßholbach, den 4.5.1979

Metternich, Ortsbürgermeister

feite Bekanntmachung

^DUNG

bcta 6 ^' tzun 9 des Ortsgemeinderates findet am

Bern 26. Juni 1979, 20.00 Uhr im Feuerwehrgeräte'

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen

a) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978

b) Kenntnisnahme von unerheblichen über- und außerplan­mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978.

2. Information über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts­und Wirtschaftsführung in den Jahren 1973 -1978.

3. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Einbeziehung von Bauzinsen und Disagio in den beitragsfähigen Aufwand bei Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen.

2. Information über die Niederschlagung von Gemeindeforderun­gen im Haushaltsjahr 1977.

3. Verschiedenes.

5431 Großholbach, 19.6.1979

Metternich, Ortsbürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlergebnisses und der Namen der als gewählt erklärten Bewerber nach der Wahl zum Ortsgemeinderat am 10. Juni 1979

I.

Der Wahlausschuß hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.6.79 die Wahlunterlagen geprüft und folgendes endgültiges Wahlergeb­nis im Wahlbezirk Großholbach festgestellt:

1.

Zahl der Wahlberechtigten

432

2.

Zahl der abgegebenen Stimmen

330

3.

Zahl der gültigen Stimmen

296

4.

Zahl der ungültigen Stimmen

34

II.

a) Gewählte Ratsmitglieder

Lfd.Nr. Zu- und Vorname

Stimmenzahl

1. Quirmbach, Stefan

226

2. Hannappel, Rudolf

225

3. Fasel, Alfons

222

4. Metternich, Ludwig

220

5. Schmidt, Hubert

216

6. Röther, Winfried

212

7. Endres, Rudolf

210

8. Ferdinand, Herbert

207

9. Sturm, Paul

194

10. Höhn, Günter

181

11.Heibel, Walter b) Gewählte Nachfolger

157

12. Meurer Werner

10

13. Püsch, Gottfried

10

14. Sabel, Alfons

10

15. Ferdinand, Otto

9

16. Noll, Bernhard

8

17. Hommrich, Gregor

8

18. Endres, Helmut

7

19. Sturm, Alois

6

20. Gombert, Josef

6

21. Lohr, Werner

6

22. Hübinger, Karl

6

III.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte inner­halb von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei dem Ortsbürgermeister schriftlich Einspruch erheben.

5431 Großholbach, 19. Juni 1979

Metternich, Ortsbürgermeister.