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iL Wohnungen eine Decke eingezogen wird. Für diese (JL bewilligten die Ratsmitglieder 8.000,- DM.
' wurden verschiedene über- und außerplanmäßige Ausga- 'L Haushaltsjahr 1978 zur Vorbereitung auf die Rech- Lg beschlossen.
»rmeister Leber bedankte sich sodann bei den Ratsmit- ^rn^r die gute Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren.
fcsSHOLBACH
kjvon Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen
4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der
( •^ordnung und der Landkreisordnung vom 21.
I978 (GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß §24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz O)fom 14. Dez. 1973 {GVBI. S. 419) eine Verletzung
[{Stimmungen über:
Jscfiließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen irneinderates (§ 34 GemO)
tandekommen der nachfolgend aufgeführten jen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines ^ach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen- Im'Ortsbdrgermeister von Großholbach oder der Verbands- Jverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tätige eine solche Rechtsverletzung begründen können,
Imacht werden.
»Satzung der Ortsgemeinde Großholbach vom 2.7.1974
«ungvom 2o.1.1978 über die Reinigung öffentlicher ’ in der Gemeinde Großholbach
&igder Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschlies- plagen (Erschließungsbeiträge) vom 3.8.1978
tag der Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung pn^eiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen 4uf)3ubeiträge) vom 3.8.1978
jüEDHOFS- UND BESTATTUNGSWESEN
[Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26.3.1976 Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Be- iStattungswesen vom 9.7.1977
fevom 1,4.197o über die Erhebung von Gebühren jjpeckung der Gemeindebullenhaltung für die Gemeinde Äolbach
|ung der Ortsgemeinde Großholbach über eine Ver- fttungssperre vom 4.1.1977 (Baugebiet "Im Langengarten'
Iauungspläne
®.1 Bebauungsplan "Neuwies-Kreuzwiese-Strütchen"
L ne 5st Änderungen i.d.g.F.
“ Bebauungsplan "Flur 4 und 15" i.d.g.F.
aßholbach, den 4.5.1979
Metternich, Ortsbürgermeister
feite Bekanntmachung
^DUNG
bcta 6 ^' tzun 9 des Ortsgemeinderates findet am
Bern 26. Juni 1979, 20.00 Uhr im Feuerwehrgeräte'
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen
a) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978
b) Kenntnisnahme von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978.
2. Information über das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung in den Jahren 1973 -1978.
3. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Einbeziehung von Bauzinsen und Disagio in den beitragsfähigen Aufwand bei Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen.
2. Information über die Niederschlagung von Gemeindeforderungen im Haushaltsjahr 1977.
3. Verschiedenes.
5431 Großholbach, 19.6.1979
Metternich, Ortsbürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
des Wahlergebnisses und der Namen der als gewählt erklärten Bewerber nach der Wahl zum Ortsgemeinderat am 10. Juni 1979
I.
Der Wahlausschuß hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.6.79 die Wahlunterlagen geprüft und folgendes endgültiges Wahlergebnis im Wahlbezirk Großholbach festgestellt:
1.
Zahl der Wahlberechtigten
432
2.
Zahl der abgegebenen Stimmen
330
3.
Zahl der gültigen Stimmen
296
4.
Zahl der ungültigen Stimmen
34
II.
a) Gewählte Ratsmitglieder
Lfd.Nr. Zu- und Vorname
Stimmenzahl
1. Quirmbach, Stefan
226
2. Hannappel, Rudolf
225
3. Fasel, Alfons
222
4. Metternich, Ludwig
220
5. Schmidt, Hubert
216
6. Röther, Winfried
212
7. Endres, Rudolf
210
8. Ferdinand, Herbert
207
9. Sturm, Paul
194
10. Höhn, Günter
181
11.Heibel, Walter b) Gewählte Nachfolger
157
12. Meurer Werner
10
13. Püsch, Gottfried
10
14. Sabel, Alfons
10
15. Ferdinand, Otto
9
16. Noll, Bernhard
8
17. Hommrich, Gregor
8
18. Endres, Helmut
7
19. Sturm, Alois
6
20. Gombert, Josef
6
21. Lohr, Werner
6
22. Hübinger, Karl
6
III.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei dem Ortsbürgermeister schriftlich Einspruch erheben.
5431 Großholbach, 19. Juni 1979
Metternich, Ortsbürgermeister.

