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Montabaur 14 / 25 / 79

5.2 Satzung der Ortsgemeinde Hübingen zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs­wesen vom 3.7.1976

5.3 Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Er­hebung für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 18.7.1975

5.4 Satzung der Ortsgemeinde Hübingen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen

6. BEBAUUNGSPLÄNE^

6.1 BebauungsplanIm Grund und Boden i.d.g.F.

(vom 21.8.1972)

6.2 Bebauungsplan "Unter dem Dorf i.d.g.F. ( vom 24.1.1962 gen.)

5431 Hübingen, den 7.6.1979

Hoffmann, Ortsbürgermeister

MGVFrohsinn", Hübingen

WICHTIGE CHORPROBE

In Anbetracht des bevorstehenden Festbesuches am 1. Juli 1979 in Guckheim (Freundschaftssingen um 14.00 Ohr) bitten wir alle Sänger um Anwesenheit bei den nächsten Chorproben.

UmlegungsverfahrenOSer dem Dorf" eingeleitet

Der Ortsgemeinderat Hjbingen beschloß in seiner Sitzung am 6.6.1979 die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das BaugebietOber dem Dorf". Das Umlegungsverfahren erhält die gleiche Bezeichnung. Dieser Beschluß bildet die Grundlage für die bodenordnenden Maßnahmen, die nach Rechtskraft des Bebau­ungsplanes für die Bebauung des Gebietes notwendig sind. Außerdem wurden verschiedene über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978 zur Vorbereitung der Rech­nungslegung gebilligt.

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EISBACHGEMEINDEN |

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NENTERSHAUSEN:

Hauptschule Nentershausen

Am Samstag, dem 23. Juni 1979, veranstalten wir von 10.00 bis 17.00 Uhr unser Schulfest, zu dem wir die Eltern, ehemalige Schülerinnen und Schüler und alle Interessierten herzlich einla- den.

In einer Ausstellung zeigen wir Ihnen die Ergebnisse unseres Kunst- und Werkunterrichts.

Ein Flohmarkt, Spiele, Verlosungen und Filmvorführungen sollen Ihnen Freude bereiten und Sie unterhalten.

Auch für die Hungrigen und Durstigen wird gut gesorgt.

Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen.

beim Zustandekommen der nachfolgend aufgefüh Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht inne hT" Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachun - über dem Ortsbürgermeister von Nentershausenod^ gemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnuno J Sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründenköJ geltend gemacht werden. w

1 . Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nentershausenv(nn J

2. Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straß Gemeinde Nentershausen vom 2o.4.1964

3. Satzung über bundesbaurechtliche Vorkaufsrechte j Gemeinde Nentershausen vom 14.12.197o

4. Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über diefj von Beiträgen über die erstmalige Herstellungvonti] Schließungsanlagen ( Erschließungsbeiträge)vomigj

5. Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über di e J von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlaj ( Ausbaubeiträge) vom 19.1o.1978

bestajtungswken

6.1 Satzung über das Friedhofs- und Bestattunj» der Ortsgemeinde Nentershausen vom 26.1c

6.2 Satzung der Ortsgemeinde Nentershausens i Änderung der Satzung über das Friedhofs- k] stattungswesen vom 3.7.1976

6.3 Gebührensatzung vom 26.10.1974 zur SatzunJ das Friedhofs- und BestattungswesenderQrtsj de Nentershausen

6.4 Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen!® Änderung der Satzung über die Erhebungvonäj bühren für das Friedhofs- und Bestattungsw 3.7.1976

7. Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über dieSe nutzung des Abenteuerspielplatzes der Ortsgemeind Eppenroder Str.) vom 17.4.1978

8. BEBAUUNGSPLÄNE

8.1 Bebauungsplan "Überarbeitung und Zusaiw der Bebauungspläne "Im Strichen" "Beimt weiher-Im Strichen" "Beim Brandweiher", Hasenbitze" in der geltenden Fassung (vomsj

8.2 Bebauungsplan "Steinbitz" i.d.g.F.

8.3 Bebauungsplan "Neuengarten" i.d.g.F.

8.4 Bebauungsplan "Wiesenmorgen" i.d.g.F.

8.5 Bebauungsplan "Auf der Lehmkaute" iig-F-j 8L6 Bebauungsplan "Im Schlag" i.d.g.F. (vomH| 8.7 Bebauungsplan "In den Wolfen - Im Hohenüj

( GE + Gl) i.d.g.F. ( vom 23.Io. 1973)'

5431 Nentershausen, den 7.6.1979

Perne, Ortsbürgermeister

Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen

Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.

Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmungen über:

1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

GIROD:

Der Ortsgemeinderat von Girod traf sich am 6. letzten Sitzung in der laufenden Legislaturperio e. Sitzung wurde beschlossen, für das Baugebiet,, el aufgrund dar Bestimmungen des Bundesbaugesetzes i das Umlegungsverfahren einzuleiten. Der der Kirch" wird in absehbarer Zeit genehmigt- 1 Setzungen für die Bebauung schaffen zu können, i tung des Umlegungsverfahrens notwendig-

Anbringung einer Zwischendecke im Obergeschof Schule SctlU ie|

Dis Ratsmitglieder beschlossen, daß in der a en