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eini Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten itzungen un'ieachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines ihres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen- ber'dem Ortsbürgermeister von Horbach oder der Verbands- imeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tatzen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, Et e nd gemacht werden.
iHauptsatzung der Ortsgemeinde Horbach vom 18.7.1974
lOrtssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Smeinde Horbach vom 3.1 o.1964
FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSWESEN
-rBr-
3.1 Satzung der Ortsgemeinde Horbach über das Friedhofs- l und Bestattungswesen vom 17.5.1975
3.2 Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der J Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom
2.6.1976
3.3 Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 12.8.1976
3.4 Satzung der Ortsgemeinde Horbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen
5 vom 17.5.1975
3.5 Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 2.6.1976
3.6 Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 15.12.1977
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^BEBAUUNGSPLÄNE
Bebauungsplan "Heide" i.d.g.F.
Bebauungsplan "Kleines Hühfeld" i.d.g.F.
Bebauungsplan "Koppelfeld" i.d.g.F. mit Änderungen
p Horbach, den 4.5.1979
Meuer, Ortsbürgermeister
|inderfest
S^en mit den Kindern im ganzen Pfarrverband der Gel- o en, des Buchfinkenlandes und der Elbert-Gemeinden lirh ^ lr ein großes Kinderfest veranstalten, inen k ^ r °^ e Angebote für dieses Fest, einmal einen liel-inJc er 9 0ttesc *'enst und zum anderen eine große Sing- ’steln fa i Pa ^ unc * e - Gleichzeitig kann man in Zelten malen, JMaulenzen, toben oder Limo trinken.
£■ ' ^nntag, den 1. Juli, 15.00 - 18.00 Uhr
tnotrnhi D ° rfplatz in Welschneudorf n gf ruhig Eure Eltern mit!
*******
GACKENBACH:
An alle Hundehalter
In der letzten Zeit häufen sich die Beschwerden über die frei herumlaufenden Hunde in unserer Gemeinde.
Es wird immer wieder geklagt, daß die Hunde großen Schaden in fremden Gärten und Anlagen anrichten.
Des weiteren werden Kinder und ältere Menschen von Hunden angefallen. Ebenso werden die Mitbürger durch das Bellen der Hunde in ihrer Mittags- und Nachtruhe gestört.
Es versteht sich auch von selbst, daß man die Notdurft der Hunde nicht auf Nachbarsgelände verrichten läßt.
Sollten diese Mißstände nicht aufhören, so muß mit einer Anzeige gerechnet werden.
Verloren - Gefunden
In der letzten Woche wurden bei mir folgende Fundsachen abgegeben :
Eine Sonnenbrille, eine Kinderstrickjacke Die Verlierer können sich die Sachen bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen.
Anmeldung
Wegen organisatorischer Maßnahmen für den Ausflug des MGV Cäcilia Gackenbach werden alle die ihre Anmeldung noch nicht abgegeben haben , aber mitfahren möchten gebeten, dies bis spätestens 1. Juli 1979 nachzuholen.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Achtung!
Am 10.6.1979 wurden an einem auf dem Parkplatz des Hochwildschutzparkes abgestelltan VW Golf die Windschutzscheiben eingeschlagen.
Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wende sich bitte an die Schutzpolizeiinspektion 543 Montabaur, Tel. 02602/5011.
HÜBINGEN
Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen
Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeirtdeordnung und der Landkreisordnung vom 21.
Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmungen über:
1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, geltend gemacht werden.
1. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hübingen vom 17.7.1974
2. Satzung vom 1.11.1971 über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Hübingen
3. Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen ( Erschließungsbeiträge) vom 25.1o.1978
4. Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Beiträgen über den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 25.1o.1978
5. FRIEDHOFS- UND BEST ATT UNGSWESEN_
5.1 Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 18.7.1975

