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mit Änderurf
ibaur 11 / 25 / 79 Bebauungspläne
y l Bebauungsplan "Am Krämer l-IV”-mit Änderungen in der geltenden Fassung
72 Bebauungsplan "Flur 17 und 18" i.d.g.F.
73 Bebauungsplan "Am Butterweg" i.d.g.F. nebst Änderungen
7,4 Bebauungsplan "Neue Straße" i.d.g.F. ( vom 11.5.1954)
j)| Kadenbach, den 7.6.1979
Karbach, Ortsbürgermeister
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List Turnier 1979 in Kadenbach Ldiesiährige, -Augst-Turnier" findet vom 29.6. bis 1.7.1979 auf Sportplatz in Kadenbach mit folgenden Begegnungen statt:
SrEITAG, 29.6.1979, Beginn 18.00 Uhr C Eitelborn II -SCSimmernll CSimmern I - SG Kadenbach/Neuhausel I
JUST AG, 30.6.1979, Beginn 16.00 Uhr SSimmern M - SG Kadenbach/Neuhäusel II C Eitelborn I - SC Simmern I
bNNTAG, 1,7.1979, Beginn 15.00 Uhr EEitelborn II - SG Kadenbach/Neuhäusel II Ütelborn I - SG Kadenbach/Neuhäusel I
I ierzu laden wir alle fußballbegeisterten Zuschauer aus nah und pvjecht herzlich ein.
jimer, wird auch für Ihr leibliches Wohl bestens gesorgt.
Rtelbobn
j von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen
.Art. 4des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der )indeordnung und der Landkreisordnung vom 21.
|ez. 1978 (GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß m.§ 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz jemO)vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung ierlestimmungen über:
Xischließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
( die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Ringen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines jhres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen- krjkm Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der Verbands- Rindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tat- jben, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, fand gemacht werden.
piptsatzung der Ortsgfemeinde Eitelborn vom 17.7.1974 Btssatzung über die Reinigung und Reinhaltung öffent- yoher Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde Eitel- “om vom 2.6.1959
ung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Erhebung von rägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs- ana 9 en ( Erschließungsbeiträge) vom 7.8.1978
^atzungder Ortsgemeinde Eitelborn über die Erhebung von 61 ra 9en för den Ausbau von Erschließungsanlagen)
'ubeiträge) vom 7.8.1978
|R1EDH0FS-_UND BESTATTUNGSWESEN
jäatzung der Ortsgemeinde Eitelborn über das Fried- Jl 52 g und Bestattungswesen vom 26.4.1975
atzungder Ortsgemeinde Eitelborn zur Änderung der etzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
vom 9.7.1976
5.3 Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 6.4.1975
6 . Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Benutzung
der gemeindlichen Feld- und Waldwege vom 5.9.1972
7. BEB AU U N G SP L Ä NE_
7.1 Bebauungsplan "Auf der Höll" i.d.g.F. < vom 1o.1o. 1975) einschließlich Änderungen
7.2 Bebauungsplan "Helfensteinstraße und Bodenweg" i.d.g.F. einschließlich Änderungen
7.3 Bebauungsplan "Im Struthfeld" i.d.g.F. ( vom 28.1.1974
5411 Eitelborn, den 7.6.1979
Hümmerich, Ortsbürgermeister
SPD Eitelborn/Neuhäusel
Am Feitag, dem 29.6.1979 findet um 20 Uhr im Gasthaus „Zur Sporkenburg" in Eitelborn eine Vorstandssitzung statt. Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen.
Freiw. Feuerwehr Eitelborn
Die Freiwillige Feuerwehr lädt alle Bewohner von Eitelborn und anliegenden Ortschaften recht herzlich zum Waldfest mit traditionellem Eintopfessen am 23. und 24. Juni 1979 auf den Grillplatz im Erlenweg ein.
PROGRAMMFOLGE:
SAMSTAG, den 23.6.1979 18.00 Uhr Eröffnung 20.00 Uhr Tanz
SONNTAG, den 24.6.1979 10.00 Uhr Frühschoppen 12.00 Uhr Eintopf m. Würstchen 16.00 Uhr Ausklang.
An beiden Tagen ist der Eintritt frei.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir nochmals auf die Halbtagstour der Mitglieder mit ihren Frauen und Bräuten am 30.Juni 1979 hinweisen. Es können noch Anmeldungen bis 24. Juni 1979 bei Emil Knopp, abgegeben werden.
NEUHÄUSEL
Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen
Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.
Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmungen über:
1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, geltend gemacht werden.

