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Montabaur 10 / 25 / 79

Mein besonderer Dank gilt dem Jahrgang 1960/61, der sich bereit­erklärt hat, die Kirmesgesellschaft zu bilden. Auch der Kirmes­gesellschaft wünsche ich viel Spaß und gute Stimmung.

Ferdinand, Ortsbürgermeister.

Anschluß der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen an das Gasnetz angestrebt

Auf Anregung der Ortsgemeinde hat sich die Verbandsgemeinde­verwaltung mit der Energieversorgung Mittelrhein in Verbindung gesetzt, um zu erreichen, daß die Ortsgemeinde Ruppach-Gold- hausen an das Netz der Gasversorgung angeschlossen wird.

Die Ortsgemeinde hofft, daß die Verhandlungen zu einem erfolg­reichen Abschluß geführt werden können und für die Bürger von Ruppach-Goldhausen die Möglichkeit geschaffen wird, ihren Energiebedarf mit Gas zu decken.

Aufmerksame Bürger meldeten Flurschäden

Der Aufmerksamkeit von Bürgern unserer Gemeinde ist es zu ver­danken, daß Flurschäden in unserer Gemarkung mit erheblichem Ausmaß festgestellt und der Schädiger ermittelt werden konnte. Ich möchte an dieser Stelle den betreffenden Bürgern nochmals herzlich danken und auch die übrigen Einwohner von Ruppach- Goldhausen bitten, mich durch Hinweise auf Schäden und Miß­stände im Gemeindegebiet zu unterstützen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Am Freitag, 22. Juni 1979, wird die Sprechstunde nur in der Zeit von 18.00 Uhr bis 18.45 Uhr durchgeführt. Ich bitte die Bürger von Ruppach-Goldhausen um Beachtung und Verständ­nis dafür, daß durch anderweitige Terminverpflichtungen die Ver­kürzung vorgenommen werden mußte.

Ferdinand, Ortsbürgermeister.

Heilung von Verfahrens* und Formfehlern bei Satzungen

Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.

Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmungen über:

1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen­über dem Ortsbürgermeister von Ruppach-Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, geltend gemacht werden.

1. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 9.7.1974

2. Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Goldhausen vom 1.12.1966

3. Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 25.8.1978

4. Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungs­anlagen (Ausbaubeiträge) vom 25.8.1978

5. FJU|j^HO^S-_UND BESWTUNGSWESB^

5.1 Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.4.1977

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Bestattungswesen vom 14.4.1977

6. BEBAUUNGSPLÄNE

6.4

Bebauungsplan "Steineck" i.d.g.F Bebauungsplan "Auf dem Damm" i d F Bebauungsplan "In der Grabkaut"innVi 23.7.1959)

Bebauungsplan "Damm-Steineck" m jt An i.d.g.F. ( vom 18.4.1968)

5431 Ruppach-Goldhausen, den 4 . 5.1979

Ferdinand, Ortsbürgermeister

AUGST

KADENBACH

Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzung Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderungij Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21 , Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen,u gern. § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinlands (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verleb der Bestimmungen über:

1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalbein Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegen über dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Ve gemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung der Sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen ton geltend gemacht werden.

1. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kadenbach vom 4.7.1!

2. Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßenin Gemeinde Kadenbach vom 3o.10.1963

3. Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Erheb) von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Ersd anlagen ( Erschließungsbeiträge) vom 28.8.1978

4. Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Erhetu von Beiträgen über den Ausbau von Erschließungsais (Ausbaubeiträge) vom 23.8.1978

und bestajtungswese_n

5.1 Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach überdash hofs- und Bestattungswesen vom 4.7.1975

5.2 Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach zur ^

der Satzung über das Friedhofs- und Best vom 26.3.1976 , j

5.3 Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach übeM^ hebung von Gebühren für das Friedhofs-u wesen vom 4.7.1975

6. Satzung der Gemeinde Kadenbach über die Be®® 1 * gemeindlichen Feld- und Waldwege vom 14.2.