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AUGST

Lng zum Schulfest der Augst-Schule Neuhäusel

jfjß ob klein, ob dick, ob dünn,

Men Ihr kommt alle hin !

Sonntag, 27. Mai 1979, von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr Schulhof, Turnhalle und Klassenräume der Augst- Schule

Konzert, Gesang, Theater, Marionettenspiel,Fahr­radturnier, Eselreitcn, Zoo, Filme, Disco, Flohmarkt Museum, Hitparade, Torwanlschießen, Wettspiele und Getränke, daß Euch das Wasser im Munde zu­sammenläuft.

Iiq45 yhr fährt ein Bus von Kadenbach /Simmern zur feie, Um 18.00 Uhr fährt der Bus zurück. Die Eltern von Ka- bef und Simmern können ihre Kinder auch im Privatwagen b'und abholen.

lELBORN:

(etliche Bekanntmachung

JtÄDUNG

[näühste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, '0. Mai 1979 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeinde- lesStatt.

SORDNUNG

pENTLICHE SITZUNG:

Jerung der Baulandumlegung ,, Nörrenpfad"

Bilanzierung des KinderspielplatzesAuf der Höll"

^ffrage der SPD-Ratsfraktion

(ehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haus- äljahr 1978.

verschiedenes, Bekanntgaben usw.

JoHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

Bettung über die Aufstellung eines BebauungsplanesWässer" Tönung von Ausbaubeiträgen pnträge, Bauanfragen

Jterungder Kindergartenfrage in Eitelborn meratung zum Ausbau desNörrenpfades" lagchiedenes, Bekanntgaben usw.

IljEitelborn, 21.5.79 Hümmerich, Ortsbürgermeister

pe JSG Augst

Mendspielgemeinschaft Augst feiert ihren 10. Geburtstag. Pch dieses Bestehens wird in der Zeit vom 24. - 27. Mai 79 Sportplatz in Kadenbach der Jugendfußball ganz jtum Tragen kommen.

PROGRAMM:

lhh RSTAG ' 24 Mai 79 J ugendspiele W -16.00 Uhr der E1, - E2- und D-Jugend Augst

^ 7B ®'J u 9 en d Kreisauswahl T Uhr Kob| enz gegen Westerwald/Wied P Jugend Augst-Lahnstein

26 |\/] a j 79 j U g enc |t urn j er der E-, D- u. C-Jugend

r eilnehmer: Arzbach, Augst, Bad Ems, Montabaur, Itadt.

iäotlh ^ ^ ^ Jugendturnier der A- und B-Jugend

/ D 7e '' nebmer: Arzbach, Augst, Bendorf, Montabaur, Lj ansbacb ' Weißenthurm.

| en ' a9en lst Speisen und Getränke bestens gesorgt.

| er anstaltungen wird kein Eintritt erhoben.

Bürgermeisterdiens stunde fällt aus !

Wegen der Sitzung des Abwasserbeseitigungsverbandes Bad Ems, an der ich teilnehme, muß die Sprechstunde am Dienstag, dem 29.5.1979 leider ausfallen.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung

Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Wir gratulieren

Herr Wilhelm Hundsänger, Struthweg, Eitelborn, wird am Diens­tag, dem 29.5.79, 90 Jahre alt.

Die Ortsgemeinde gratuliert hierzu recht herzlich und wünscht alles Gute.

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Kadenbach für das Jahr 1979 vom 11.5.1979

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnjng für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 3.5.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 216.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 320 v.H.

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM

534.000,- DM 534.000,-- DM

729.000,- DM 729.000,- DM festgesetzt.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten werden :

für den ersten Hund 48,00 DM

für den zweiten Hund 72,00 DM

für jeden weiteren Hund 96,00 DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kaden bach für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt: