Montabaur 10/13/79
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.4.1979 bis 12.4.1979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Simmern, den 19.3.1979 Schneider
Vors, des Kindergartenverbandes
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Eitelborn findet am Freitag, dem 6 . April 1979, abends 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG:
A. ÖFFENTLICHER TEIL:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Konzessionsvertrages mit der Energieversorgung Mittelrhein.
2. Ausbau der Wohnstraße „Wattehahn"
3. Zuschußantrag Kath.Kindergarten,
4. Verschiedenes, Bekanntgaben etc.
B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL:
1. Abschluß eines Pachtvertrages
2. Bauanträge
3. Bauanfragen,
4. Grundstückssngelegenheiten
5. Förderungsmaßnahmen durch den Naturpark Nassau
6 . Verschiedenes. Bekanntgaben etc.
5411 Eitelborn, 22.3.1979 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.3.1979 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Ortsgemeinde Eitelborn vom 7.8.1978 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben. Kostenspaltung.
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Kiefernweg
Lärchenweg
Struthweg
Lärchenweg bis Gemarkungsgrenze einschl.Stichstraße Fahrbahn, Straßen-
entwässeru ng,Park- streifen, Straßenbeleuchtung
Triftstraße bis Grund- Fahrbahn, Straßenstück Flurstück 204 entwässerung,
teilw. Parkfläche, Stra
ßenbeleuchtung
Bergstraße bis einschl. Grundstück
Flurstück 244 und teilw. Flurstück 17/4
Fahrbahn, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung
Gern. § 3 Abs. 2 der o.a. Satzung wird der Kiefernweg einschl. Stichstraße als Erschließungsgebiet abgerechnet.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs anlagen der 31.12.1978.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Eitelborn, den 26.3.1979 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Allgem. Erinnerung
Vor einigen Wochen hatte die Gemeinde Eitelborn durch die Verbandsgemeinde die betroffenen Eigentümer um ihre schrift
liche Stellungnahme zur Abtretung der Grundstücksteilfl-l an die Gemeinde gebeten, die als Straße genutzt werden Es handelt sich hierbei durchweg um geringe Flächen (jitjl der endgültligen Vermessung ermittelt wurden. * Diese Rückantworten sind bisher nur in geringem Umfa bei der Ortsgemeindeverwaltung eingegangen.
An die Abgabe dieser Stellungnahme möchte ich daherji| diesem Wege erinnern. Hümmerich, Ortsbürgen
Aus der Arbeit des Rates der Gemeinde Eitelborn
Zu einer weiteren Arbeitssitzung trafen sich die Miign, des Rates der Gemeinde Eitelborn am 13. März 1 979 j saal des Gemeindehauses.
Möntabai A&rechnu Innerhalb Robert, fei dieser der Rat d ihließt u und Disac Jlfwand'
Anschluß an Erdgasversorgung ist gewährleistet
Wichtigster Beratungspunkt war ohne Zweifel das An jebe
lekanntg
Seitens d< die Mehrz leuhäuse
der Energieversorgung Mittelrhein hinsichtlich des Ans* "terhin der Gemeinde an die Erdgasversorgung. Jaumaßn
Der Vorsitzende konnte dem Rat ausführlich über die mit fl erzu z ä EVM geführten Verhandlungen berichten.
Der Rat sprach sich alsdann einstimmig für die Versorgun rer Gemeinde mit Erdgas aus, wobei die konkreten Berata und Diskussionen über den Abschluß des zwischen EVM, Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister durchps Konzessionsvertrag in der nächsten Sitzung stattfindeni
Soviel kann jetzt schon festgehalten werden:
die EVM wird ihre Gasleitungen in den ab 1979ara! den örtlichen Straßen verlegen; hierfür entstehen we* Gemeinde noch den Anliegern zusätzliche Kosten,
soweit möglich, werden die Anlieger über ihre Haus# ^ an<
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EINLADI Um Mont neindeha Vorstände alle CDU-
SPD Eitel
4.
5.
se rechtzeitig informiert; hierfür ist gleichzeitig ein ei« Anschluß-Einführungspreis als Beitrag zu leisten,
die EVM wird umfassende Informationen an alle Haus tungen usw. geben,
mit der Entnahme von Erdgas ist in wenigen Jahren |2I zu rechnen,
alle Vereinbarungen werden im abzuschließenden Ko: vertrag festgehalten.
sich zu ei 20 Uhr ir
Zuschußrichtlinien für Jugendfahrten usw.
Als weiterer Beratungspunkt stand die Verabschiedung:!: von der Verbandsgemeinde vorgelegten Richtlinien übers
Währung von Zuschüssen zu Jugendfreizeitfahrten, Jugeni ! handgenä
u.dgl. an.
Lediglich hinsichtlich der Höhe des zu gewährenden Zesi den auch
war in Anlehnung an die bereits ergangenen Ratsbeschlü eine Änderung vorzunehmen.
Im übrigen wurden diese Richtlinien einstimmig angen' 1 "*
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einfacher
(herzliche
Änderung des Bebauungsplanes „Rest Helfensteinstrafe
Auf Grund des früher ergangenen Ratsbeschlusses hatted Planungsbehörde einen Entwurfsplan zur Änderung des bereiches „Rest Helfensteinstraße" vorgelegt.
Nach dieser Planskizze ist der Bestand des Gärtnerei -Teil bes gewährleistet, ohne die Planung der verbleibenden ES zu beeinträchtigen.
Mit einigen Ergänzungsvorschlägen und Anregungensf » 8 des Rates wurde die Kreisplanung beauftragt, diese PW
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rung umgehend durchzuführen, damit das Umlegungs«^ ^lich hera
auch für diesen Bereich vorangeführt werden kann.
Erschließungsbereich „Struthfeld" wird abgerechnet
Nachdem schon im vergangenen Jahr die letzte Teer»ij den Erschließungsstraßen innerhalb des Bebauungsp^ „Struthfeld" aufgebracht wurde, sind nunmehr die Vorzungen für die Teilabrechnung dieser Anlage nach der Rungssatzung erfüllt, so daß der Rat die Fertigstellung
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