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3.

2 . 2 .

2.3.

Montabaur 2/9/79

1.5. Rolläden, Schiebe- oder Klappläden 2. Verbesserung der Wärmedämmung von Außenwänden durch:

2.1. Wärmedämmaterial auf der Außenseite, mindestens 40 mm dick, und unmittelbare Beschichtung des Wärme- dämmaterials

Wärmedämmaterial auf der Außenseite, mindestens 40 mm dick, und hinterlüftete Verkleidung (Vorhang­fassade" oder Vorgesetzte Außenschale), die Förderungs­fähigkeit ist auf höchstens 120,- DM/m2 wärmegedämm­ter Wandfläche begrenzt.

Wärmedämmaterial auf der Innenseite, mindestens 30 mm dick; die Förderungsfähigkeit ist auf höchstens 30,-- DM/m2 wärmegedämmter Wandfläche begrenzt Wärmedämmaterial in den Heizkörpernischen, min­destens 10 mm dick, ggfs, einschließlich reflektierender Oberfläche

Wäremdämmaterial in der Luftschicht von zweischali- gem Mauerwerk (die Eignung muß durch Baugenehmi- migung nachgewiesen sein)

VERBESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON DÄCHERN DURCH:

3.1. Wärmedämmaterial im Gebälk ausgebauter und beheiz­ter Dachgeschosse, mindestens 60 mm dick

3.2. Wärmedämmaterial auf dem Flachdach, mindestens 60 mm dick

VERBESSERUNG DER WÄRMEDÄMMUNG VON DECKEN DURCH:

2.4.

2.5.

4.1

4.2.

Wärmedämmaterial an der Unterseite der Kellerdecke, mindestens 30 mm dick

Wärmedämmaterial an der Unterseite der obersten Ge­schoßdecke , mindestens 30 mm dick; die Förderungs­fähigkeit ist auf höchstens 30,- DM/m2 wärmegedämm­ter Fläche begrenzt

Wäremdämmaterial im nichtausgebauten Dachraum auf der obersten Geschoßdecke, mindestens 60 mm dick

VERBESSERUNG VON ZENTRALEN WARMWASSER- HEIZUNGS UND BRAUCHWASSERANLAGEN DURCH:

4.3

5.1

5.2

5.3.

5.4.

6 .

Anpassung der Heizkörperflächen an den Wärmebedarf* der einzelnen Räume

Anpassung der Wasservolumenströme an den Wärembe- darf der einzelnen Räume Reduzierung der Brennerleistung

Ersatz von Wärmeerzeugern (Kessel und Brenner) durch neue mit einer um mindestens 20 v.H. geringeren Lei­stung (bei kombinierten Heizung-/Brauchwasserkesseln nach DIN 4702 nur solche, die durch großes Heizwasser oder BrauchwaSserspeichervolumen kleine Brennerlei­stungen zulassen)

Nachträgliche Wärmedämmung des Wärmeerzeugers Verbesserung der Wärmedämmung von Kellerleitungen sowie der Verteiler und der Armaturen Einbau von Einrichtungen zur Begrenzung von Still­standsverlusten (z.B. Absperreinrichtungen im Abgas­weg, Zugbegrenzer, Brennabschlußklappen)

Verbesserung der Brauchwasserbereitung in kombinier­ten Heizungs-/Brauchwasserkesseln nach DIN 4702 durch Installation von Heizwasser- oder Brauchwasser­speichern unter gleichzeitiger Verringerung der Bren­nerleistung.

UMSTELLUNG AUF FERNWÄRME

Änderung von zentralen Heizungs- und Warmwasseran-

5.7.

5.8

lagen innerhalb des Gebäudes für den Anschluß an die Fernwärmeversorgung, die überwiegend aus An|J gen der Kraft-Wärmekopplung, zur Verbrennung von Müll oder zur Verwertung von Abwärme gespeiJ wird.

8

EINBAU VON ANLAGEN ZUR RÜCKGEWINNUNG VON WÄRME

Hier Förderung auch bei Neubauten EINBAU VON WÄRMEPUMPEN- ODER SOLARANli GEN

einschließlich der Anbindung an ein konventionelles Hei;. System; hier Förderung auch bei Neubauten

Wir weisen jedoch darauf hin, daß bei diesem Programm mit den baulichen Maßnahmen grundsätzlich erst nach Bewilli­gung der beantragten Förderungsmittel begonnen werdendart im Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt

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Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung Limburg/Lahi Az. WF 442 - Malmeneich ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Im Flurbereinigungsverfahren von Elz- Malmeneich, Land­kreis Limburg-Weilburg, haben die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Obstbäume (neuer Bestani zur Einsichtnahme für die Beteiligten am 6. Februar 1979vm 8.00 - 12.00 Uhr im Amt für Landwirtschaft und Landentrt lung Limburg/Lahn, Zimmer 311 und am 7. Februar 1979 von 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr im Gasthaus Sen nenhof in Elz-Malmeneich offengelegen und sind im Anhörur termin am 8. Februar 1979 eingehend erläutert worden. Nachdem über die im Anhörungstermin vorgebrachten Ein« düngen entschieden wurde, werden hiermit gern. § 32 FlurbH in der Fassung vom 16.3.1976 -BGBl. I S. 546-, und des sehen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz vom 1.4.1977 (GVBI. IS. 151 ff.) die Ergebnisse der Wertermitt­lung der Obstbäume (neuer Bestand) festgestellt.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

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Gegen diese Feststellung der Wertermittlung kann binnen) Wochen Widerspruch beim Hess. Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung, Abt. Landentwicklu:; Parkstr. 44, 6200 Wiesbaden, erhoben werden.

Die Einlegung des Widerspruchs ist innerhalb vorgenannter Frist auch beim Amt für Landwirtschaft und Landentwicklu; in Limburg/Lahn, Am Renngraben 7, zulässig. Der Lauf der Frist beginnt am 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder zur Nieder schrift beim Hess. Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung, Abt. Landentwicklung, Parkstr. 44 in Wiesbaden oder beim Amt für Landwirtschaft und Landen!

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Der Amtsleiter: gez. Ratthey

Hinweis für landwirtschaftliche Betriebe:

ERSTATTUNG VON KANALBENUTZUNGSGEBÜHREN BEI LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBEN MIT ANSCHLUSS DES STALLES AN EINE SAMMELGRUBE (Jauchegrube)

Gemäß § 5 der Gebühren- und Beitragssatzung der Verband* gemeinde Montabaur vom 30.6.1975 zur Satzung über die Ei

Wässerung der Grundstücke und den Anschluß an dje

(Lesen Sie bitte weiter auf Seite '

Herausgebei des Amtsblattes: VerbendsgemeindeVerwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 54SO Montabaur, (Tel. 02602/2041). Druck und Verlag erfolgen durah: Verlag + Druok Linus Wittiah, Rheinstr. 41, Postfaah 7 , 5410 Höhr-Gremhausen, (Tel. 0 2624/SO61-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (VerbandsgemeindoTerwaltung Montabaur).

Fttrdea Anzdtentdl: Walter K. Johnen (Verlag + Druck Linus Witlich) . ,

Ersoheinungsfolge : wöchentlich. Besugsmögliohkeit und Bezugsbedingung.' gebührenfreie Zustellung an sämtliohe Haushalte der Verbandsgemem Einseinummern können xusätslioh sum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

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