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Montabaur 3/9/79
Abwasseranlage werden den Tierhaltern unter Berücksichtigung des in der Satzung festgelegten Mindestverbrauches von 30 cbm pro Person und Jahr je Stück Großvieh (Kühe, Pferde, Rinder) über einem Jahr und je zwei Stück Kleinvieh (Schweine, Kälber, Rinder) unter einem Jahr 13 cbm des Wasserverbrauches jährlich Bei Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr in Abzug gebracht.
Die zu erstattenden Beträge für die Tierhalter in der Stadt Montabaur (einschl. Stadtteilen) sowie in den Ortsgemeinden Eitelborn, Holler, Hübingen, Kadenbach, Neuhäusel, Niederelbert, Oberelbert, Simmern und Welschneudorf werden in den nächsten Tagen durch die Verbandsgemeindekasse überwiesen, soweit dieses nicht bereits geschehen ist.
In den übrigen Ortsgemeinden erfolgt eine Verrechnung mit der im I. Quartal 1979 zu zahlenden Kanalbenutzungsgebühr. Diese Verrechnung wird von dem jeweiligen Wassergelderheber vorgenommen.
Eine Einzelbenachrichtigung der Tierhalter erfolgt nicht.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt
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Informationen zur Landtagswahl am 18. März 1979
DAS VERFAHREN DER BRIEFWAHL
In der letzten Ausgabe des Amtsblattes haben wir bereits darauf hjjigewiesen, daß Wahlberechtigte per Briefwahl wählen können, wenn sie
a)
sich am Wahltag während der Abstimmungszeit aus wichtigem Grunde außerhalb des Stimmbezirks aufhalten, nach dem 16. Februar 1979 ihre Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt haben oder c|aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst ihres körperlichen Zustandes wegen den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten auf suchen kön-, nen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines und der Überlassung der Briefwahlunterlagen kann im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahllokales nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, noch bis zum Tage der Wahl um 12.00 Uhr gestellt werden.
WO WIRD DER ANTRAG AUF BRIEFWAHL GESTELLT?
Für die Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Wahlamt, Rathaus, Zimmer 16, zuständig, soweit der jeweilige Wahlberechtig- i . ■ - te ' n e ' nes der Wählerverzeichnisse der Stimmbezirke der Stadt jnd Landtülpder der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur ein- i zu erklär(® etra 9 en ist oder hätte eingetragen werden müssen.
IBÜHREN MIT LG RÜBE
WIE WIRD DER ANTRAG AUF BRIEFWAHL GESTELLT?
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte erhalten hat, kann als Antragsformular benutzt werden.
Der Antragsteller muß den Grund für die Ausstellung des Wahlscheines glaubhaft machen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß nachweisen, daß er dazu berechtigt ist.
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WELCHE UNTERLAGEN ERHÄLT DER BRIEFWÄHLER? Wahlberechtigte, die einen Antrag auf Briefwahl gestel t a en, erhalten ab dem 1. März 1979 durch das Wahlamt der Verban öenieindeverwaltung Montabaur folgende Unterlagen L^einen Wahlschein
2-feinen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises feiner, amtlichen blauen Wahlumschlag 44eine Siegelmarke
Meinen amtlichen roten Wahlbriefumschlag
WIE SPIELT SICH DER WAHLVORGANG AB?
Wer durch Briefwahl wählt,
a) kennzeichnet persönlich den Stimmzettel,
b) legt den gekennzeichneten Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag und verschließt diesen mit der Siegelmarke.
c) unterschreibt die eidesstattliche Erklärung zur Briefwahl auf der Vorderseite des Wahlscheines (gelber Vordruck) mit Angabe des Ortes und Datums, des Ruf- und Familiennamens,
d) steckt diesen Wahlschein zusammen mit dem blauen Wahlumschlag in den roten Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und
e) gibt den Wahlbrief so rechtzeitig zur Post, daß er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises in Montabaur vorliegt.
Der Wahlbrief kann auch bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur persönlich abgegeben werden. Wer den Wahlbrief außerhalb des Bundesgebietes und West-Berlins aufgibt, muß ihn frankieren.
BRIEFWAHL MIT HILFE EINER VERTRAUENSPERSON Wenn sich ein Briefwähler, der infolge körperlichen Gebrechens nicht in der Lage ist, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen (z.B. Blinde, Armamputierte) einer Vertrauensperson bedient, so handelt diese für ihn nach den obigen Hinweisen und unterzeichnet auch die eidesstattliche Erklärung zur Briefwahl.
Auf der Rückseite des Wahlscheines (gelber Vordruck^ den jeder Briefwähler erhält, ist das Verfahren der Briefwahl noch einmal ausführlich erläutert. Es ist wichtig, daß diese Hinweise be - achtet werden, insbesondere, daß der Wahlschein (gelber Vordruck) nicht zusammen mit dem amtlichen Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag gelegt wird, da sonst die abgegebene Stimme ungültig ist.
Schutzpolizeiinspektion Montabaur
ln der Zeit vom 15.1. bis 20.2.1979 wurden in Nomborn Im Baumort 2, 8 Serbische Fichten abgebrochen Die Geschädigte hat eine Belohnung in Höhe von 2.000,-DM ausgesetzt.
Täterhinweise bitte an die Schutzpolizeiinspektion Montabaur, Tel. 02602/5011
Beim Standesamt beurkundet
vom 20.2. bis 26.2.1979
STERBEFÄLLE:
Dommermuth geb. Roth, Helena, geb. 12.7.1889, Boden,Hauptstraße 14,
Nink, Wilhelm, geb. 14.3.1912, Heiligenroth, Neustr. 3 Theis, Valentin Franz geb. 2.11.1896, Niederelbert, Kirchstr.4 Friedrich geb. Faust, Margarete, geb. 25.9.1900, Neuhäusel, Römerstr. 10
Loring, Ludwig, geb. 26. 7.1905, Hübingen, Hauptstr. 11 Manns, Maria, geb. 3.11.1886, Heiligenroth, Brunnenstr. I4 Mies geb. Metternich, Margaretha geb. 28.8.1895, MT-Eschel- bach, Asterstr. 20
Opper, Peter, MT-Wirzenborn, Kiefernweg 2, geb. 7.11.1897 EHESCHLIESSUNGEN:
Offheim, Hans-Joachim, Montabaur, Eschelbacher Str. 31 Offheim geb. Hannappel, Christa, Montabaur, Kirchstr. 27
Roth, Peter Niederelbert, Äußerer Weg 24
Roth geb.Mühlinghaus, Gabriele, Wolken, Bassenheimer Str.50
Weitz, Armin, Otzingen,Hauptstr. 33
Weitz geb. Blaum, Stefanie, Montabaur, Eschelbacher Str. 23

