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der Verbandsgemeinde Montabaur

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Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 7

FREITAG, den 2. März 1979

Nümmer: 9

öffentliche Bekanntmachungen

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Hinweis zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsprogramm

1979

Bewohner im Bereich unserer Verbandsgemeinde werden auf hingewiesen, daß auch in diesem Jahr wieder Anträge auf irderung von Modernisierungs- und energieeinsparende Maß­nahmen gestellt werden können.

Die Antragsvordrucke sind im Bürogebäude, Gelbachstr. 9, Zim­mer 6, 5430 Montabaur, erhältlich.

Zu den förderungsfähigen Modernisierungsmaßnahmen zählen 12 301 ^besondere Maßnahmen zur Verbesserung

1. des Zuschnittes der Wohnung,

2. der Belichtung und Belüftung,

3. des Schallschutzes,

4. der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung,

5. der sanitären Einrichtungen,

6. der Beheizung und der Kochmöglichkeiten,

JHB 7. der Funktionsabläufe in Wohnungen,

r 8. der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt.

Diese Modernisierungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn das Jahreseinkommen des Eigentümers (Antrag- Silers) und der zu seiner Familie rechnenden Angehörigen in § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes festgesetzten nzen nicht oder nur unwesentlich übersteiqt.

^Is Einkommensgrenzen gelten :

Ledige Ehepaare +

efon 3641

junge Ehepaare + Schwerbehinderte +

18.000,- DM 27.000, - DM

4.200, - DM für jeden weiteren Angehörigen

4.800,- DM

4.200, - DM

^ßgeblich ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres und des Mo- ats vor der Antragstellung.

|ne Wohnung kann in der Regel nur einmal bis zu Gesamtko- |sten von 25.000,- DM gefördert werden.

;n in unselZu den förderungsfähigen energieeinsparenden Maßnahmen Voll'BfiiW'itehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung Ins erfolw'jf GESCHSfJ

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1. der Wärmedämmung von Außenwänden,

2. der Wärmedämmung von Fenstern und Außentüren,

3. der Wärmedämmung von Dächern,

4. der Wärmedämmung von Decken,

5. von zentralen Warmwasserheizungen und Brauchwasseranla­gen sowie Maßnahmen für:

a) Umstellung auf Fernwärme,

b) Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme,

c) Einbau von Wärmepumpen oder Solaranlagen.

Beim Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme sowie beim Einbau von Wärmepumpen oder Solaranlagen ist auch eine Förderung bei Neubauten möglich.

Für die Antragstellung zur Förderung energiesparender Maß­nahmen bitten wir um Beachtung des nachstehend abgedruck­ten Hinweises.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

(Bitte ausschneiden und aufheben!)

Hinweis zur Förderung energieeinsparender Maßnahmen

Förderbar sind Kosten, die mindestens 4.000,- DM je Gebäude und innerhalb von 5 Jahren höchstens 12.000,- DM je Wohnung betragen.

Förderungsfähig sind Maßnahmen an Gebäuden und Wohnein­heiten, die bis spätestens zum 31.12.1977 bezugsfertig waren. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Förderungsmitteln nach diesem Pro­gramm nicht besteht.

Der Katalog der energieeinsparenden Maßnahmen umfaßt: l. Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern und Außen­türen durch:

1.1. Dichtung der Fugen zwischen Flügel und Rahmen bei vorhandenen Fenstern und Außentüren

1.2. Ersatz von Einfachverglasung durch Isolier- oder Mehr­fachverglasung

1.3. Vorsatzfenster bzw. Vorsatzflügel für einfachverglaste Fenster und Fenstertüren

1.4. Einbau neuer Fenster bzw. Fenstertüren mit Isolier­oder Mehrfachverglasung als Ersatz von einfachvergla­sten Fenstern bzw. Außentüren; die Förderungsfähig­keit ist auf höchstens 350,- DM/m2 Fensterfläche be­grenzt

L, * TU n N ° E , N der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Elchwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, IffisNSPRECHA b ' ,2 '°°' 1600 bis ,8 ' 30 uhr - Bauomt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. rbandsbelaeor^^^^^^ 33 ^ Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver- Konten DER v/ e * er * ou>c * , 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

amt Frankfi.s4/ii^^^^'^^NOEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsche Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, PostschecK- «nkturt/Main Nr. 10800603.

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