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ntabaur 7/6/79

t Hauptschule Ruppach-Goldhausen als Klassenverband bis zum Schulabschluß erhalten bleibt. Die Verwaltung wird in einer in Kürze stattfindenden Sitzung den Schulelternbeirat über die ge­änderte Situation und diesen Vorschlag informieren. Aus der Seht der Verwaltung sei dieser Vorschlag ohne weiteres realisier- so daß man die Bedenken des Schulelternbeirates Ruppach- Goldhausen ausräumen könne.

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Einig -CDÜ-Sprecher Seul bezeichnete den Entwurf der Schulorgani­sationsverfügung als sorgfältig vorbereitet und ausgewogen.Durch ejne frühzeitige Beteiligung der Ortsgemeinden, Schulen und Elternbeiräte habe man erreichen können, daß eine Lösung gefunden werden konnte, die keinen Anlaß zu Protesten der Beteiligten gibt. Die Absicht der Verwaltung, mit dem Schulel­

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zurud ternbeirat der Hauptschule Ruppach-Goldhausen in Kürze erneut

zif verhandeln, wurde ausdrücklich begrüßt.

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; " te,si S§D-Sprecher Schlemmer unterstrich zu Beginn seiner Ausfüh- mentao gen, ^ e j nNachholbedarf" bestehe. Die jetzt vorgeschla- j gene Konzeption beinhaltet zwar Nachteile für die Kinder, sei aber im Interesse der Chancengleichheit geboten. Die SPD-Frak- 4jfn regte an, dem Entwurf der Schulorganisationsverfügung jndü er st dann zuzustimmen, wenn die Bezirksregierung ausdrücklich eigenipjjfe Vorschläge der Verwaltung zur Ausräumung der Bedenken

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iSchulelternbeirates von Rupach-Goldhausen gebilligt habe.

Verbandsgemeinderat stimmte durch einstimmigen Beschluß i 4 Stimmenthaltungen) den durch die Bezirksregierung äblenz beabsichtigten Schulorganisationsmaßnahmen im Be- tiich(|re|ch der Hauptschulen als Schulträger zu. rden i

Beschlußfassung über die Jahresrechnungen 1976 und 1977 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

mgKi Diesem Punkt lagen mehrere Sitzungen des Rechnungsprüfungs- chulei lusschusses der Verbandsgemeinde zugrunde, der für die Haus- rtraltsjahre 1976 und 1977 die Jahresrechnungen geprüft hatte. rungKjÜ^ 611 Vorsitzender Michael Knopp (CDU) begann seinen Bericht )C jig,., mit dem Satz:Wo gehobelt wird, da fallen Späne". Die Aufga­ben des Rechnungsprüfungsausschusses skizzierte er so, daß ssen " dieser dafür zu sorgen habe, daßaus Spänen nicht grobe bach, Schnitzer werden". Angesichts der bevorstehenden erheblichen t mit: Investitionen komme der Rechnungsprüfung zunehmende Bedeu- zum tung zu. Zu den Feststellungen bei der Prüfungstätigkeit des Rech­ne ve, inu(igsprüfungsausschusses betonte Knopp, es seien zwar Ver- st^e gegen Formvorschriften festgestellt worden. Diese hätten äst. jedoch nur untergeordnete Bedeutung. Als wichtige Erkenntnis nstadlfund Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde ange- Bodei|füh.rt,künftig sollten der Bildung von Ausgaberesten mehr Bedeu- )ingen,|Ung beigemessen werden. Der Rat sei aufgerufen, vorgetragene Invpstitionswünsche nicht auf ihre Notwendigkeit, sondern . ird au * '* ire Realisierbarkeit innerhalb des angegebenen Zeit- ehnt. raumes zu überprüfen. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an

den Grundsatz der Kassenwirksamkeit, laupt

i den j Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses bescheinigte Dl /wi be - S » heini9te der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, sie n *!sei innerhalb kurzer Zeit denKinderschuhen" entwachsen, usen Dies dokumentiere die geringe Zahl der festgestellten Beanstan­

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di(hgsgründe. Er schloß seinen Bericht mit einem Dank an die Verwaltungsführung und die Mitarbeiter.

I Ajnter Vorsitz des ältesten Ratsmitgliedes Wilhelm Müller (CDU) beschloß der Verbandsgemeinderat einstimmig die Jahresrech­nungen für die Haushaltsjahre 1976 und 1977 und erteilte dem urgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, die änisat@n||er Beschlußfassung nicht mitgewirkt haben, für die Jahre visser 976 und 1977 Entlastung.

ig u ^ Us *P rac * ,e über den Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes

Hau) _ er l^ ec h n ungshof des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer hatte ^nde des JährB* 1978 die Haushalts- und Wirtschaftsführung bei erbandsgemeindeverwaltung Montabaur geprüft. Der nun

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vorliegende Prüfungsbericht wurde den Ratsmitgliedern - entsprechend der Gemeindeordnung - zur Kenntnis gebracht.

Die Fraktionsvorsitzenden nahmen zu dem Prüfungsbericht wie folgt Stellung:

Ratsmitglied Seul (CDU) betonte, in dem Abschlußgespräch zwischen der Verwaltung und den Prüfern des Rechnungshofes, an denen auch Vertreter der Fraktionen teilgenommem haben, hätten die Prüfer ein positives Bild von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur gezeichnet. Die nach Bildung der Verbandsgemeinde aufgetretenen Anlaufschwierigkeiten seien relativ schnell bereinigt worden. Die Vorschläge der Verwaltung zur Ausräumung oder Gegenvorstellung bezüglich von Einzel­beanstandungen des Landesrechnungshofes bezeichnete Rats­mitglied Seul als ausgewogen. In manchen Bereichen sei die Verwaltung zum Widerspruch aufgefordert, weil den Forderun­gen des Rechnungshofes durchaus betriebswirtschaftlich vernünf­tige Gründe entgegensteh'en.

Auch der Rechnungshof könne irren, meinte Ratsmitglied Seul.

Ratsmitglied Schlemmer (SPD) verwies ebenfalls auf die posi­tiven Äußerungen bei der Abschlußbesprechung und stellte fest, vieles was im schriftlichen Prüfungsbericht kritisiert werde, sei Lapalie.

Mit einem Ausdruck des Bedauerns stellte er fest, daß die poli­tische Entscheidungsfreiheit des Rates so sehr eingeengt werde. Er spielte damit auf Forderungen des Rechnungshofes hinsicht­lich der Gebührenkalkulation an. Bezüglich der Verwaltungs­organisation vertrat Ratsmitglied Schlemmer unter Hinweis auf die Forderung des Rechnungshofes, einen zentralen Schreib­dienst einzurichten, die Auffassung, langfristig sollte man diesen Vorschlag nicht pauschal ablehnen, sondern evtl, die Einführung einesMischsystems" ins Auge fassen.

Ratsmitglied Hepfer (FDP) betonte, der Prüfungsbericht bein­halte keine schwerwiegenden Beanstandungen. Die festgestellten Mängel seienLapalien".

Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage ( Allge­meine Entwässerungssatzung) vom 30.6.1975

Durch einstimmigen Beschluß änderte der Verbandsgemeinde­rat die sogenannte allgemeine Entwässerungssatzung. Durch die Änderung wurde klargestellt, daß die Regelung des § 4, die sich auf die unzulässige Benutzung und deren Ahndung bezieht, nicht nur für Grundstückseigentümer, sondern auch für die übri­gen Benutzer der Abwasseranlage gelten. Ursache für diese Sat­zungsänderung war die Entscheidung eines Oberlandesgerichtes, das den § 4 eng auslegte und nur auf die Grundstückseigentümer bezog.

Folge war,daß beispielsweise im Falle der Verschmutzung der Kanalisationsleitung durch andere Personen als Hauseigentümer keine Ahndung möglich war.

Gebühren - rnd Beitragssatzung für die Abwasserbeseitigung geändert

Einstimmig beschloß der Verbandsgemeinderat die Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Ab­wasseranlage (Gebühren- und Beitragssatzung) vom 30.6.1975. Wichtigster Punkt der Satzungsänderung ist die Erhöhung des Kanalanschlußbeitrages von bisher 1,00 DM je qm Grundstücks­fläche und je qm zulässiger Geschoßfläche auf 1,30 DM.

Der 1.Beigeordnete Reusch erklärte, die Kostenkalkulationen der Verwaltung habe ergeben, daß der bisher erhobene Beitrag von 1,00 DM kostendeckend war. Für die Jahre 1976 und 1977 war jedoch bereits eine Kostensteigerung zu konstatieren. 1976 hätte der kostendeckende Beitrag 1,37 DM und 1977 1,24 DM betragen. Daraus wurde der Mittelwert von1,30 DM abgerundet ermittelt.