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it bzw. jtraum

int abaur 3/37/78

Raum: Arnshöfen - Wetzlar - Kelsterbach- Presburg

1. Sept. bis 30. Sept. 1978 (Wochenenden ausgenommen)

400 Soldaten

120 Räder- und 19 Kettenfahrzeuge Felddienstübung

Ist Bataillion, 333d Field Artillery Schanzarbeiten sind vorgesehen

t uppenstärke:

hrzeuge:

,der Übung: ^nde Einheit: hastiges:

Die Verwaltung informiert

[chwimmkurse im Hallenbad Montabaur

(i Montag, 25. September 1978, beginnen im Hallenbad »r Verbandsgemeinde Montabaur wieder Schwimmkurse

Jolgende Kurse sind geplant:

von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr Kinderkurs (ab 7 Jahren) von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr Kinderkurs (ab 7 Jahren) von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr Kinderkurs (ab 7 Jahren) von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr Erwachsenenkurs

(Frauen und Männer)

ei genügend Anmeldungen kann noch ein Frauenkurs durch- Ifiihrt werden.

|i«Schwimmkurse finden jeweils montags statt und umfassen 0 Lehrstunden.

je Kursgebühr beträgt für Kinder 30,- DM und Erwachsene D, DM zuzüglich der entsprechenden Eintrittsgebühren.

nineldungen nimmt die Verwaltung entgegen

usrichtung des Verbandsgemeindefußballturniers 1979

m 30.8.1978 trafen sich in Anwesenheit von Verbandsbür­meister Mangels die Vorsitzenden der Fußballvereine unse- ir Verbandsgemeinde in Holler, um organisatorische Fragen ur Durchführung des Verbandsgemeindeturniers 1979 zu lären.

olgende Punkte wurden festgelegt:

Ausrichter dieses Turniers ist derSportvereinFortuna" Holler

t. Der Sieger wird in einer Vor- und Endrunde ausgespielt P. Die Vorrunde wird mit 13 Mannschaften in vier Gruppen gestartet

Die Vorrundenspiele gehen über eine Spielzeit von 2 x 45 Minuten und sollen im Rahmen des Trainingsprogramms des Vereins im Mai 1979 zur Austragung kommen f. Die Spieltermine erfolgen nach Absprache der einzelnen Gruppenteilnehmer

Nach jedem Vorrundenspiel findet ein Elfmeterschießen statt

Bei Punkt- und Torgleichheit nach Abschluß der Vorrunde entscheiden die Elfmeterschießen Die Schiedsrichter werden von der jeweiligen Platzmann­schaft bestellt

Die beiden Gruppenersten einer jedän Gruppe nehmen an der Endrunde in Holler teil

10.Das Endturnier mit acht Mannschaften findet am 10. Juni 1979 nach den Turnierbestimmungen des Fußballverbandes Rheinland-Pfalz in Holler statt

11. Die Spielberichte der Vorrundenspiele müssen an den SV Holler gesandt werden

12, Nach Beendigung der Vorrundentreffen kommen die Ver treter der an der Endrunde teilnehmenden Mannschaften zur Gruppenauslosung des Endturniers zusammen Einladung hierzu erfolgt durch den SV Fortuna, Holler

13. Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen ist der Sportv.Fortuna", Holler, z.Hd. Herrn Jürgen Ehl, Niederelberter Straße 5, 5431 Holler

Gruppeneinteilung (gemäß Auslosung am 30,8.78)

Gruppei: Gruppe 2: Gruppe 3: Gruppe 4:

Eitelborn Ahrbach

Horressen Kadenbach

Montabaur Eisbachtal

Elbert Simmern

Holler Niedererbach

Gelbachtal Montabaur

Görgeshausen

Spielplan der Vorrunde (gemäß Auslosung am 30.8.1978)

Gruppe 1:

Gruppe 2:

Montabaur-Horressen Eitelborn - Montabaur Horressen-Eitelborn

Ahrbach-Eisbachtal

Kadenbach-Ahrbach

Eisbachtal-Kadenbach

Gruppe 3:

Gruppe 4:

Elbert-Gelbachtal

Görgeshausen-Holler

Gelbachtal-Görgeshausen

Holler-Elbert

Gelbachtal-Holler

Görgeshausen-Elbert

S i m m ern-N i ederer bach

Niedererbach-Nomborn

Nomborn-Simmern

Richtlinien

über die Gewährung von Darlehen, Zinszuschüssen und sonsti gen Zuschüssen zur Förderung des Fremdenverkehrs und der gewerblichen Wirtschaft

I. ALLGEMEINES

Der Westerwaldkreis stellt jährlich im Rahmen der jeweiligen Haushaltstage zur Förderung des Fremdenverkehrs und der ge­werblichen Wirtschaft Mittel zur Verfügung. Diese sind nach Maßgabe dieser Richtlinien zur Mitfinanzierung von Investi­tionen Privater (Nr. 2) sowie für Verschönerungsmaßnahmen der Gemeinden, Verbände und Vereine (Nr. 3) zu verwenden.

Die Förderung von Investitionen Privater erfolgt durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Westerwaldkreises.

Eine Förderung erfolgt nicht, soweit sie auf eine andere Förde­rung angerechnet wird.

2. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN AN PRIVATE

2.1. Förderung von Fremdenverkehrsbetrieben

Gefördert werden Fremdenverkehrsbetriebe (Hotels, Gaststätten, Gasthöfe und Pensionen), die geeignet sind, den örtlichen Frem­denverkehr zu bereichern .Gefördert werden die Neuerrichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben sowie die Ver­besserung der sanitären und hygienischen Verhältnisse in den Be­trieben. Die Mitgliedschaft im Fremdenverkehrsverein Wester­wald e.V. ist erforderlich.

2.2. FÖRDERUNG VON ERHALTENSWERTEN GEBÄUDEN

Förderungsfähig ist die Gestaltung und Instandhaltung von erhal­tenswerten Gebäuden.

2.3. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN AN GEWERBLICHE WIRTSCHAFTSBETRIEBE

Gefördert werden Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, welche größere Investitionen durchführen, durch die neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze geschaffen werden.

Gefördert wird auch die Neugründung gewerblicher, insbesonde­re handwerklicher Betriebe, soweit hierdurch Investitionen er­folgen, mit denen Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze