it bzw. jtraum
int abaur 3/37/78
Raum: Arnshöfen - Wetzlar - Kelsterbach- Presburg
1. Sept. bis 30. Sept. 1978 (Wochenenden ausgenommen)
400 Soldaten
120 Räder- und 19 Kettenfahrzeuge Felddienstübung
Ist Bataillion, 333d Field Artillery Schanzarbeiten sind vorgesehen
t uppenstärke:
hrzeuge:
,der Übung: ^nde Einheit: hastiges:
Die Verwaltung informiert
[chwimmkurse im Hallenbad Montabaur
(i Montag, 25. September 1978, beginnen im Hallenbad »r Verbandsgemeinde Montabaur wieder Schwimmkurse
Jolgende Kurse sind geplant:
von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr Kinderkurs (ab 7 Jahren) von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr Kinderkurs (ab 7 Jahren) von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr Kinderkurs (ab 7 Jahren) von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr Erwachsenenkurs
(Frauen und Männer)
■ei genügend Anmeldungen kann noch ein Frauenkurs durch- Ifiihrt werden.
|i«Schwimmkurse finden jeweils montags statt und umfassen 0 Lehrstunden.
je Kursgebühr beträgt für Kinder 30,- DM und Erwachsene D, DM zuzüglich der entsprechenden Eintrittsgebühren.
nineldungen nimmt die Verwaltung entgegen
usrichtung des Verbandsgemeindefußballturniers 1979
m 30.8.1978 trafen sich in Anwesenheit von Verbandsbürmeister Mangels die Vorsitzenden der Fußballvereine unse- ir Verbandsgemeinde in Holler, um organisatorische Fragen ur Durchführung des Verbandsgemeindeturniers 1979 zu lären.
olgende Punkte wurden festgelegt:
Ausrichter dieses Turniers ist der „Sportverein „Fortuna" Holler
t. Der Sieger wird in einer Vor- und Endrunde ausgespielt P. Die Vorrunde wird mit 13 Mannschaften in vier Gruppen gestartet
Die Vorrundenspiele gehen über eine Spielzeit von 2 x 45 Minuten und sollen im Rahmen des Trainingsprogramms des Vereins im Mai 1979 zur Austragung kommen f. Die Spieltermine erfolgen nach Absprache der einzelnen Gruppenteilnehmer
Nach jedem Vorrundenspiel findet ein Elfmeterschießen statt
Bei Punkt- und Torgleichheit nach Abschluß der Vorrunde entscheiden die Elfmeterschießen Die Schiedsrichter werden von der jeweiligen Platzmannschaft bestellt
Die beiden Gruppenersten einer jedän Gruppe nehmen an der Endrunde in Holler teil
10.Das Endturnier mit acht Mannschaften findet am 10. Juni 1979 nach den Turnierbestimmungen des Fußballverbandes Rheinland-Pfalz in Holler statt
11. Die Spielberichte der Vorrundenspiele müssen an den SV Holler gesandt werden
12, Nach Beendigung der Vorrundentreffen kommen die Ver treter der an der Endrunde teilnehmenden Mannschaften zur Gruppenauslosung des Endturniers zusammen Einladung hierzu erfolgt durch den SV Fortuna, Holler
13. Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen ist der Sportv.„Fortuna", Holler, z.Hd. Herrn Jürgen Ehl, Niederelberter Straße 5, 5431 Holler
Gruppeneinteilung (gemäß Auslosung am 30,8.78)
Gruppei: Gruppe 2: Gruppe 3: Gruppe 4:
Eitelborn Ahrbach
Horressen Kadenbach
Montabaur Eisbachtal
Elbert Simmern
Holler Niedererbach
Gelbachtal Montabaur
Görgeshausen
Spielplan der Vorrunde (gemäß Auslosung am 30.8.1978)
Gruppe 1:
Gruppe 2:
Montabaur-Horressen Eitelborn - Montabaur Horressen-Eitelborn
Ahrbach-Eisbachtal
Kadenbach-Ahrbach
Eisbachtal-Kadenbach
Gruppe 3:
Gruppe 4:
Elbert-Gelbachtal
Görgeshausen-Holler
Gelbachtal-Görgeshausen
Holler-Elbert
Gelbachtal-Holler
Görgeshausen-Elbert
S i m m ern-N i ederer bach
Niedererbach-Nomborn
Nomborn-Simmern
Richtlinien
über die Gewährung von Darlehen, Zinszuschüssen und sonsti gen Zuschüssen zur Förderung des Fremdenverkehrs und der gewerblichen Wirtschaft
I. ALLGEMEINES
Der Westerwaldkreis stellt jährlich im Rahmen der jeweiligen Haushaltstage zur Förderung des Fremdenverkehrs und der gewerblichen Wirtschaft Mittel zur Verfügung. Diese sind nach Maßgabe dieser Richtlinien zur Mitfinanzierung von Investitionen Privater (Nr. 2) sowie für Verschönerungsmaßnahmen der Gemeinden, Verbände und Vereine (Nr. 3) zu verwenden.
Die Förderung von Investitionen Privater erfolgt durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Westerwaldkreises.
Eine Förderung erfolgt nicht, soweit sie auf eine andere Förderung angerechnet wird.
2. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN AN PRIVATE
2.1. Förderung von Fremdenverkehrsbetrieben
Gefördert werden Fremdenverkehrsbetriebe (Hotels, Gaststätten, Gasthöfe und Pensionen), die geeignet sind, den örtlichen Fremdenverkehr zu bereichern .Gefördert werden die Neuerrichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben sowie die Verbesserung der sanitären und hygienischen Verhältnisse in den Betrieben. Die Mitgliedschaft im Fremdenverkehrsverein Westerwald e.V. ist erforderlich.
2.2. FÖRDERUNG VON ERHALTENSWERTEN GEBÄUDEN
Förderungsfähig ist die Gestaltung und Instandhaltung von erhaltenswerten Gebäuden.
2.3. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN AN GEWERBLICHE WIRTSCHAFTSBETRIEBE
Gefördert werden Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, welche größere Investitionen durchführen, durch die neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze geschaffen werden.
Gefördert wird auch die Neugründung gewerblicher, insbesondere handwerklicher Betriebe, soweit hierdurch Investitionen erfolgen, mit denen Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze

