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Montabaur 2/37/78

Ltabaur

STELLENAUSSCHREIBUNG

Für das Aitenheim der Stadt Montabaur wird zum nächst­möglichen Zeitpunkt

eine staatlich anerkannte ALTENPFLEGERIN

eingestellt.

Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Bundesange­stelltentarifvertrag (BAT), die Vergütung erfolgt nach dem Kr.-Tarif. Es erfolgt Anschluß an die Zusatzversorgungs­kasse. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Verpflegung. Unterkunft kann im Hause gewährt werden (1 Zimmer mit Bad und WC). Beide Leistungen werden nach den amtlichen Sachbezugswerten abgerechnet.

Ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, staatliche Anerkennung, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 25. September 1978 an die Verbandsgemeindeverwaltung Personalamt - Postfach 140 5430 Montabaur

Das Personalamt erteilt auf Anfragen unverbindlich weitere Auskünfte.

Öffentliche Ausschreibung

über die Verpachtung der landeseigenen Fischereistrecke Erbach"

Das Forstamt Wallmerod, 5431 Wallmerod, Tel. 06435/1451, verpachtet öffentlich durch Einholung schriftlicher Gebote die FischereiErbach'Von seinem Ursprung in der Gemarkung Hundsangen bis zur Gemarkungsgrenze Niedererbach/Elz [Landesgrenze) mit den SeitenbächenSandbach" und Fischbach" einschließl. aller Nebenbäche (Länge des Haupt­faches 6,2 km). Pachtdauer: 12 Jahre vom 01.01.1979 bis 31.12.1990.

In der Gemarkung Niedererbach handelt es sich auf einer Länge von 260 m um eine Koppelfischerei mit dem Land Hessen.

Die Pachtbedingungen und die Fischereikarte können während der Dienststunden auf dem Forstamt Wallmerod eingesehen werden . Den Geboten werden 6,5 % MwSt. zugerechnet Pachtberechtigt sind nur natürliche Personen, die Inhaber eines Fischereischeines sind.

Schriftliche Gebote sind bis zum 02.10.1978,16.00 Uhr, im verschlossenen Umschlag mit der AufschriftErbach" auf dem Geschäftszimmer des Forstamtes einzureichen.

Die Öffnung erfolgt am 02.10.1978,16.30 Uhr, öffentlich.

Der Zuschlag unter den drei Höchstbietenden und die Benach­richtigung erfolgt innerhalb von drei Tagen.

Wallmerod, 15.8.1978

Forstamt Wallmerod Jäger, Forstdirektor

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Öffentliche Bekanntmachung

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Berufung als Nachfolger in den Verbandsgemeinderat

Herr Hubert Pütz hat sein Mandat als Mitglied des Verband­gemeinderates Montabaur niedergelegt.

Gern. § 42 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz-K|/| vom 13. September 1973 (GVBI. S. 470) in Verbindung mit § 67 der Landesverordnung zur Durchführung des Kommunal­wahlgesetzes (Kommunalwahlordnung - KWO) vom 14. Sept. 1973 (GVBI. S. 478) ist als Ersatzmann der im Wahlvorschlag der CDU genannte Nachfolger

Herr

Wilhelm Müller, Vermessungs-Ingenieur Rheinstraße 32

5430 Montabaur

in den Verbandsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind ge­geben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.

Mangels,

Bürgermeister als Verbandsgemeind wahlleiter

Freiwillige Feuerwehr Horressen wegen Ausflug nicht erreich­bar !

In der Zeit vom Freitag, 22. September,bis einschließlich Sonn tag, 24 . September 1978, macht die Freiwillige Feuerwehr Horressen einen Ausflug und ist deshalb nicht erreichbar.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich im Brandfalle an die Frei willige Feuerwehr Montabaur zu wenden (Tel. 5011 oder 110]

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Mangels, Bürgermeister

Zivilschutz;

Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen

Am Mittwoch, dem 27. September 1978,um 10.00 Uhr wird ein Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen durchgeführ Die Warnämter lösen folgende Signale aus:

1. 10.00 Uhr das SignalEntwarnung"

2. 10.04 Uhr das SignalABC-Alarm"

3. 10.08 Uhr das SignalEntwarnung"

Anschließend soll durch Handauslösung noch einmal das Signa Entwarnung" gegeben werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Bauamt-

Manöver ausländischer Streitkräfte

Die zuständigen Kommandodienststellen der in der Bundesre­publik stationierten amerikanischen Streitkräfte haben unter Berufung auf Art. 45 des Zusatzabkommens zu dem Abkom­men zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtstellung ihrer Truppe hinsichtlich der in der Bundesrepu­blik stationierten ausländischen Truppen vom 3.8.1959 (BGBl. 1961 S. 1218 ff ) in Verbindung mit dem Abkommen zu Abs. 5 dieses Artikels vom 3.8.1959 (BGBl. 1961 IIS. 135! ff) davon Kenntnis gegeben, daß nachstehendes Manöver vor gesehen ist:

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Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 026 24 / 30 61-4). Verantwortlich lür den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittich)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und 'Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von Q r 50 DM beim Verlag erworben werden.