Montabaur 10/32/78 3. Die HUNDESTEUER beträgt für meindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 48,-- DM
für den zweiten Hund 72,- DM
für jeden weiteren Hund 96,-- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1978 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
Montabaur, den 17.8.1978
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1a Az. 029/901-10 (LS) I.A. gez. Meckel
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden : für den ersten Hund 48,- DM
für den zweiten Hund 72,- DM
für jeden weiteren Hund 96,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindsordnung für Rheinland Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. s. 4I9) erforderliche Genehmigunq zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde 9 Kadenbach für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt-
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 57.000,- DM
Montabaur, den 19.7.1978
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) i.A. gez. Hannappel
Hunde, die innerhalb des Ge
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.8.1978 bis 24.8.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Eitelborn, den 21.7.1978
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn
Hümmerich, Ortsbürgermeister
KADENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Jahr 1978 vom 27. 7.1978
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.7.1978 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 57.000,-- DM festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
320 v.H.
b) nach der Lohnsumme -- v.H.
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,-- DM.
487.000,- DM 487.000,- DM
525.000,- DM 525.000,- DM
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.8.1978 bis 24.8.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Kadenbach, den 27.7.1978
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung
Kadenbach
Karbach, Ortsbürgermeister
Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates Erlaß von Ortssatzungen
Anläßlich der laufenden Rechtsprechung sah sich das Ministe • rium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde - und Städtebund genötigt, neue Mustersatzungen für
a) die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließüngsanlagen (Erschließungsbeiträge) und
b) die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
zu entwerfen und diese den einzelnen Ortsgemeinden zur Be Schlußfassung zu empfehlen. Da es sich bei den verschiedenen Änderungen nur um formelle Angelegenheiten handelte und nicht um Beitragssätze, beschloß der Rat nach erfolgter Beratung die beiden Satzungen rückwirkend vom 1. Januar 1976 und hob die Satzungen von 1976 auf.
Ein Abdruck dieser Satzungen wird demnächst dem Amtsblatt beigefügt sein.
Finanzen
Nach Fertigstellung der Rechnungslegung für das Jahr 1977 stellte sich heraus, daß eine überplanmäßige Ausgabe von 58.738,40 DM bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt dadurch entstanden ist, daß in verschiedenen Unterabschnitten Einsparungen und Mehreinnahmen zu verzeichnen waren.
Der Gemeinderat beschloß gern. § 100 GemO diese überplanmäßige Ausgabe.
Bauangelegenheiten
Der Rat nahm zustimmend davon Kenntnis, daß der Ortsbürgermeister in einer Eilentscheidung rd. 2.500,-- DM für die Teerung des Weges am alten Sportplatz bis hinter die Zufahrt zur alten Tongrube verausgabt hat.
In einem weiteren TO-Punkt beschloß der Rat den Auftrag für die Lieferung des Friedhofskreuzes in Höhe von 5.320,- DM an die Firma Holzbau Hambach, Koblenz, zu vergeben. Das Au stellen des Kreuzes will der Rat in eigener Regie vornehmen. Nach eingehender Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat der Vorlage zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monta baur grundsätzlich zu, wenn nachstehende Änderungen bzw. Ergänzungen berücksichtigt werden:
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