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Montabaur 8/29/78

die Bildung der Verbandsgemeinden ist für den gesamten Be» reich der Verbandsgemeinde ein neuer Flächennutzungsplan aufzustellen. In diesen Entwurf wurden alle Festsetzungen, Bauerwartungsgebiete etc. aus unserem Plan übernommen.Bereits im vergangenen Jahr hatte der Ortsgemeinderat gegen den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde keine Bedenken erhoben. Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung war eine nochmalige Beschlußfassung durch den Ortsgemeinde­rat erforderlich.

Die beteiligten Behörden (Träger öffentlicher Belange) hatten gegen die Festsetzungen im Bereich der Ortsgemeinde keine Einwendungen oder Bedenken erhoben.

Einstimmig stimmte der Ortsgemeinderat dem Flächennutzungs­plan zu.

Änderung des BebauungsplanesIm Altegarten"

Für das Grundstück Nr. 314, Flur 2, wurde einstimmig be- ' schlossen, die überbaubare Fläche im hinteren Bereich um 1,50 m zur Grundstücksgrenze zu erweitern, um das geplante Bauvorhaben (Garage) zu verwirklichen.

(Fortsetzung in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes)

BUCHFINKENLAND

Grillfest der CDU-Buchfinkenland

Am Samstag, dem 19. August 1978, veranstaltet der CDU- Ortsverband auf dem Grillplatz in Stahlhofen ein Grillfest für Mitglieder und Freunde der CDU. Beginn 15.00 Uhr. Interes­sierte melden sich bitte jetzt schon beim CDU-Ortsvorsitzen- den Hans Marchand, Stahlhofen, Flachsbruch 17, Tel. 02602/3995, an.

GACKENBACH: öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.7.1978 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8. 1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Er­hebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er- schtießungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Ortsgemeinde Gackenbach vom 3. Juli 1976

die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungs­anlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Her­stellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung-

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Hirschenweg Einmündung L 326 b

Flurst. 22 Fahrbahn, Bürgerst.

Straßenbeleuchtung u. Straßenentwässerung

Ringstraße in ihrer gesamten Länge wie vorstehend

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 1. Mai 1978.

Die Abrechnung der o.a. Straßen erfolgt als Erschließungsgebiet gern. § 130, Abs. 2 Bundesbaugesetz.

Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht,daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.

Gackenbach, den 1 & Juli 1978

Wilhelmi, Ortsbürgerm.

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzunn d nl gemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1978 vnm 10 . 7.1978 m

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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff ,j er[ , I Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI s 4 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach GeneJ durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbeh'l vom 23.6.1978 hiermit bekanntgemacht wird. °

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

264.000,- DM 264.000,- OM

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

345.000,- DM 345.000,- DM

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Ha jahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögei haushalt erforderlich ist, wird auf 80.000,- DM festgese

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlaj

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für dj Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H,

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende

6 ,-DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende

12,-DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die inner des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

36,- DM

für den zweiten Hund

54- DM

für jeden weiteren Hund

72,- DM,

II.

Genehmigung der Haushalts'satzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für I Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Gl gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Of meinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1978 wird hi^ erteilt :

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von i

Montabaur, den 23.5.1978 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt TAz. 029/901-10

(L.S.) i.A. gez. Hannapi

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom

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bis 2.8.1978 während der allgemeinen Dienststundanj haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Hübingen, 10.7.1978

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