Einzelbild herunterladen

nbefri

ndiga

SSChlosI

menscl

irunani

'HSätza

'I hierca

Sinnes

Jberkei ler Gar] die viel 9 im sl ästigen! sind hi] :e"

i, aller] auf de] iken,

wir ] n werdl eren Pli igewies] ashalb g das Sei] kzeptiej

srsproctj bglichstl daß Siel en. nk

978 auf!

Lamperl k Flur 31 intmachil

ler Sitzul ungplanl

der verel GemO |

J die Anl ng Mont! «ährend ^ Ortsbürj :hen Diel

»rschriftel

, n von def igung od| i.sie nichi alb eines] , r Gemeinl

7 / 29 , 78 |tiaUr a C ht worden ist.

1 h'rtimjnqsberechtigte kann Entschädigung verlangen,

d n §§ 39 i, 40 und 42-44 bezeichneten Vermö-

d ' e Me eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An-

!Cht , el du rch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent-

, lheS Thriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen tag scnnii

f tschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah- h Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, liiert des Anspruches herbeigeführt wird. ö Hümmerich, Ortsbürgermeister

beindeverwaltung Neuhäusel

Lngsausschuß

[itliche Bekanntmachung

Imlegungsausschuß der Gemeinde Neuhausei hat am 23. I 978 für einen weiteren Teil des Umlegungsgebietes Ipertsloch", Gemarkung Neuhäusel, die Unanfechtbarkeit lBeschluß festgestellt.

Lechend diesem Beschluß sind unanfechtbar:

|Nr, 8 mit dem Zuteilungsgrundstück 108 der Flur 3,

^24 mit dem Einlagegrundstück 98/3 der Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 181 der Flur 3

|,Nr, 33 mit dem Einlagegrundstück 98/4 der Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück 174 der Flur 3.

j § 71 wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntge-

trWahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten bchtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am lin Kraft Mit diesem Tag wird der bisherige Itmstand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen fi Rechtszustand ersetzt

lekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der iiEigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke sein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten fundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 31.07.1978 [fBürgermeisteramt in Neuhäusel anzuzeigen, damit in o noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige fi einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

ferichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska- Iswird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

|fd.Nr. 10 des beschreibenden Teiles zum Umlegung* (nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegung* Jchnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit Unanfechtbarkeit fällig werden.

Eintragung einer öffentlichen Last in Abt II des ftbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungs- jtige bis einschließlich 31. Juli 1978 auf das Konto der Pdsgemeinde Montabaur Nr. 803 000 212 bei der Na* Jhen Sparkasse Montabaur den fälligen Betrag eingezahlt, mit der Gemeinde Neuhäusel Vereinbarungen über die |9 getroffen hat pl- den 11. Juli 1978

Ortsgemeindeverwaltu ng Umlegungsausschuß Rohrbacher,

Vors, des Umlegungsausschusses.

»Unser Dorf soll schöner werden" 3. Platz lasse

«jährigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner wer- t unsere Ortsgemeinde in der Sonderklasse den 3,Plätz p Zu diesem großartigen Erfolg hat Landrat Dr.N. wzliche Glückwünsche übermittelt

Der Landrat des Westerwaldkreises teilt uns u.a. folgendes mit:

Einen guten Eindruck hinterließen bei den Mitgliedern der Bewertungskommission die schön ausgebauten Ortsstraßen und die sehr gelungene Friedhofsumgestaltung und Erweite­rung. Die Omnibushaltestelle auf dem GemeindeplatzAm Schulhoff" fällt positiv auf. Auch Ordnung und Sauberkeit sind als sehr gut zu bezeichnen. Die bauliche Substanz ist gegenüber den Vorjahren sehr viel besser geworden; die Pflege der öffentlichen Grünanlagen blieb gleichbleibend gut. Eine wesentliche Verbesserung des Gesamtbildes wurde durch die nett angelegten und gepflegten Privatgärten besonders in den Neubaugebieten,erzielt. Hierbei kommt zur Geltung, daß viel privater Blumenschmuck vorhanden ist.

Keinen positiven Eindruck hinterließen die vielen bunten und zu hohen Einfriedungen der Vorgärten insbesondere im unte­ren Teil der Ortsdurchfahrt. Dadurch entsteht ein unruhiges Dorfbild. Erneuerungsbedürftig sind noch einige häßliche bauliche Punkte Siebenbornstraße, Ortsrand von Hillscheid her und in der Koblenzer Straße sowie Görgenstraße.

Die Kommission war übereinstimmend der Ansicht, daß Sim- mern sehr viel schöner geworden ist und empfiehlt , eine weitere Beteiligung am Wettbewerb in den kommenden Jahren.

Als Ortsbürgermeister möchte ich mich bei allen Bürgern, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, herzlich bedanken.

Wir als Ortsgemeinde werden uns auch weiterhin bemühen, das Ortsbild zu verschönern durch Ausbau der Ortsstraßen und Pflege der vorhandenen Grünanlagen.

Eine Beteiligung im kommenden Jahr kann wieder ein Erfolg werden, wenn alle mithelfen und die oben angesprochenen Punkte verbessert werden. Die Ortsgemeinde steht gerne bera­tend zur Verfügung.

Schneider, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11. 7. 78

Überplanmäßige Ausgaben 1977 und 1978 genehmigt

Bei den ersten 3 Tagesordnungspunkten befaßte sich der Ort* gemeinderat mit über- und außerplanmäßigen Ausgaben in 1977 und 1978.

Im Haushaltsjahr 1977 waren bei einigen Haushaltsstellen die Planansätze geringfügig überzogen worden.

Die größere Summe ergab sich bei der HaushaltsstelleZufüh­rung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt' 1 mit insgesamt 13.200,= DM.

Insgesamt konnten in 1977 69.200,- DM dem Vermögen*

haushalt zugeführt werden, wodurch sich die Darlehensaufnah­me verringert hatte.

Im Haushaltsjahr 1978 wurden bei den HaushaltsstellenAu* bau Schloßstraße und Kleringstraße" sowie Ausbau des Ge­meindeplatzes mit Haltestelle 19.000,- DM mehr ausgegeben, als veranschlagt waren.

Die Kosten dieser Maßnahmen belaufen sich für Klering- und Schloßstraße (Fahrbahn, Fußwege und Straßenentwässerung) auf 174,400,- DM und Gemeindeplatz auf 46.400,- DM.

Zu den Kosten der Haltestelle auf dem GemeindeplatzAm Schulhoff" gewährt die Verbandsgemeinde einen Zuschuß von 5.800,- DM, so daß von den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 19.000,- DM noch 13.200,- DM zu finanzieren sind, evtl, durch Einsparen bei anderen Haushaltsstellen. Einstimmig hat der Ortsgemeinderat den über- und außerplan­mäßigen Ausgaben zugestimmt.

Entwurf des Flächennutzungsplanes genehmigt

Die Ortsgemeinde Simmern verfügt seit 10 Jahren über einen genehmigten Flächennutzungsplan für unseren Bereich. Durch