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9/29/78

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[liste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Montag, f,Juli 1978,um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus

ISORDNUNG: i Sitzung:

Jiehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts- einderates vom 26.6.1978.

jrnahme der Fahrtkosten für den Transport der Grund- Iler des Ortsteiles Kleinholbach zur Grundschule, schiedenes.

Leber, Ortsbürgermeister

fHOlBACH/GIROD: lenen

ig, dem 22.7.1978, um 16.30 Uhr spielen wir gegen tenmannschaft aus Urmitz auf dem Sportplatz in

flbach.

id treffen wir uns im Vereinslokal Weiler zu einem i Beisammensein. Hierzu sind auch unsere Frauen erclich eingeladen. Dies gilt auch für unsere inaktiven

Im,

HQLBACH:

pe Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- 'Htoßholbach für das Jahr 1978 vom 7.7.1978 l.

Jämeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge- |Nnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. 'de Haushaltssatzung beschlossen, die nach Ge-

t n 9 durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf- ''de vom 26.6,1978 hiermit bekanntgemacht wird:

. § 1 Ssnaitsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im

|ltungshaushalt

Fnahme auf 295.000,- DM

. * f 295.000,-DM

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

jlizei bittet um Hinweise l 0 d. Nentershausen

Wochenende, dem 8, - 9,7.1978, wurden von bisher un- nten Tätern erhebliche Sachbeschädigungen an Betriebs- >ugen in der Tongrube Laßmann, Gem.Girod-Kleinholbach, llt Fa. Bach, verursacht.

.ichbare Schäden wurden vor ca. 2 Wochen im Stein­betrieb Bach, Nentershausen, verübt. Es ist nicht auszu» in , daß hier die gleiche Tätergruppe am Werk ist. '

(fcrscheid

jletzten Zeit wurden wiederholt Sachbeschädigungen in 1,30 Häusern oder Rohbauten im BauabschnittIm seid" begangen.

|idenam 11.7.1978 mehrere Styroporplatten beschädigt.

;i bittet um entsprechende Hinweise, die auf Wunsch li behandelt werden.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben Im Vermögens­haushalt erforderlich ist, wird auf 137.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H,

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe- kapital

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende

320 v.H.

6,- DM 12,- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge- meinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 137.000,- DM.

Montabaur, den 26.6.1978 Kreisverwaltung , . ....

des Westerwaldkreises 9 ez Meckel

Abt. 1a Az. 029/901-10 (L.S.)

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.7.1978 bis 2.8.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Großholbach, den 7.7.1978 Ortsgemeindeverwaltung

Großholbach

(L.S.) Metternich, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID: öffentliche Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Montag, dem 24. Juli 1978,um 20.00 Uhr in der Schule statt.

TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung

1. Zustimmung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Einstellung von Waldarbeitern im Zuge einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.