9/29/78
314.000,- DM 314.000,- DM
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[liste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Montag, f,Juli 1978,um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus
ISORDNUNG: i Sitzung:
Jiehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts- ■einderates vom 26.6.1978.
jrnahme der Fahrtkosten für den Transport der Grund- Iler des Ortsteiles Kleinholbach zur Grundschule, schiedenes.
Leber, Ortsbürgermeister
fHOlBACH/GIROD: lenen
ig, dem 22.7.1978, um 16.30 Uhr spielen wir gegen tenmannschaft aus Urmitz auf dem Sportplatz in
flbach.
id treffen wir uns im Vereinslokal Weiler zu einem i Beisammensein. Hierzu sind auch unsere Frauen erclich eingeladen. Dies gilt auch für unsere inaktiven
Im,
HQLBACH:
pe Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- 'Htoßholbach für das Jahr 1978 vom 7.7.1978 l.
Jämeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge- |Nnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. 'de Haushaltssatzung beschlossen, die nach Ge-
t n 9 durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf- '“'de vom 26.6,1978 hiermit bekanntgemacht wird:
. § 1 Ssnaitsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im
|ltungshaushalt
Fnahme auf 295.000,- DM
. *“ f 295.000,-DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
jlizei bittet um Hinweise l 0 d. Nentershausen
Wochenende, dem 8, - 9,7.1978, wurden von bisher un- nten Tätern erhebliche Sachbeschädigungen an Betriebs- >ugen in der Tongrube Laßmann, Gem.Girod-Kleinholbach, llt Fa. Bach, verursacht.
.ichbare Schäden wurden vor ca. 2 Wochen im Steinbetrieb Bach, Nentershausen, verübt. Es ist nicht auszu» in , daß hier die gleiche Tätergruppe am Werk ist. '
(fcrscheid
jletzten Zeit wurden wiederholt Sachbeschädigungen in 1,30 Häusern oder Rohbauten im Bauabschnitt „Im seid" begangen.
|idenam 11.7.1978 mehrere Styroporplatten beschädigt.
;i bittet um entsprechende Hinweise, die auf Wunsch li behandelt werden.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben Im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 137.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H,
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe- kapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende
320 v.H.
6,- DM 12,- DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 24,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge- meinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 137.000,- DM.
Montabaur, den 26.6.1978 Kreisverwaltung , . ....
des Westerwaldkreises • 9 ez ‘ Meckel
Abt. 1a Az. 029/901-10 (L.S.)
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.7.1978 bis 2.8.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Großholbach, den 7.7.1978 Ortsgemeindeverwaltung •
Großholbach
(L.S.) Metternich, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID: öffentliche Bekanntmachung Einladung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Montag, dem 24. Juli 1978,um 20.00 Uhr in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung
1. Zustimmung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Einstellung von Waldarbeitern im Zuge einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

