Montabaur 4 / 28/78
2, an den Herstellungskosten für die Bushaltestelle sowie an den Kosten für die Lieferung und Aufstellung einer Wartehalle in der Ortsgemeinde Welschneudorf mit einem einmaligen Zuschußbetrag in Höhe von 6.590,-= DM
und
3. an den Herstellungskosten für eine Wartehalle an der Bushalte“ stelle in der Ortsgemeinde Untershausen mit einem einmaligen Zuschuß von 1.140,- DM.
Gefunden
Bei der Verbandsgemeinde Montabaur wurden nachstehende Gegenstände als Fundsachen abgegeben bzw. gemeldet:
1 rote Trainingsjacke
1 roter Regen-Anorak und 1 Schlüsselbund 1 Fotokamera „Kodak-Retinette"
1 Cassetten-Recorder „Electown"
1 goldenes Damenarmband 4 Geldscheine
1 Damengeldbörse mit Inhalt 1 Fernglas 7 x 50 1 Funkgeräte ..dht"
3 Damenarmbanduhren 1 Centauer Kinderuhr
mehrere Auto- und Hausschlüssel
Rechtmäßige Eigentümer können sich beim Fundamt (Einwohnermeldeamt) während der Dienststunden melden.
Verbandsgemeinde Montabaur als Ortspolizeibehörde
Die Verwaltung informiert
Änderung der Satzungen über die Erhebung von Er- schließungs- und Ausbaubeiträgen
1. ALLGEMEINES
Die Ortsgemeinderäte aller Ortsgemeinden sowie der Stadtrat von Montabaur haben bzw. werden in der letzten bzw. einer der nächsten Sitzungen eine neue Satzung über die Erhebung von
oo Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) und
oo Beilrägen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
beschlossen / beschließen. Die Satzungen werden nach Erteilung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde für alle Gemeinden im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.
Im folgenden sollen lediglich di e_ vvichtjgste ri Ä£iderurigen der Satzungen kurz erläutert werden, damit nicht für jede Ortsgemeinde ein gesonderter Bericht nötig ist
2. GRUND FÜR DIE NEUFASSUNG DER SATZUNGEN Im Jahr 1976 haben alle Ortsgemeinden neue Erschließungsund Ausbaubeitragssatzungen erlassen, die auf einem Musterentwurf des Ministeriums des Innern beruhten.
Die vorher geltenden Satzungen waren von der Rechtsprechung als teilweise rechtswidrig und daher nichtig bezeichnet worden.
Nach ca. 2 Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Urteilen festgestellt, daß auch die neuen Satzungen in einigen Passagen rechtswidrig sind. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung hat das Innenministerium neue Mustersatzungen herausgegeben, die von den Gemeinderäten zu beschließen sind, damit das Satzungsrecht den Anforderungen der Rechtsprech mg genügt,
3. INHALT DER ÄNDERUNGEN
3.1. ERSCHLIESSUNGSBEITRAG?.SATZUNG
Gegenüber der Satzung über die Erhebung von Beit für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanla 39 *' (Erschließungsbeiträge) aus dem Jahr 1976 enthält d -6 " Erschließungsbeitragssatzung folgende Änderungen ■"'
3.1.1 Nach § 1 ( 2 ) ist die Verbandsgemeindeverwaltund verpflichtet, Eigentümer und Erbbauberechtigte von Gr stücken, die an Erschließungsanlagen angrenzen, schriftr zu informieren, wenn Erschiießungsmaßnahmen begonn!
werden.
Den Personen, die als Beitragspflichtige in Betracht kort ist mitzuteilen
a) daß sie voraussichtlich Beiträge zu zahlen haben
b) wann und wo in die Erschließungsbeitragssatzung ui die Planunterlagen Einblick genommen werden kann,
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Dadurch soll erreicht werden, daß die Beitragspflichtige! frühzeitig über die zu erwartenden Belastungen informil werden und sie sich darauf einstellen können.
Diese Bestimmung hat allerdings keine rechtsbegründeij Wirkung.
3.1.2. Die größere Breite der Erschließungsanlage gilt,wi die Gemeinde durch eine Erschließungsanlage Gebieten unterschiedlicher Ausnutzung erschließt.
Für die Geschoßflächenzahl D gilt in diesen Fällen die allgemeine Regelung entspreche Danach ergibt sich die Geschoßfläche des einzelnen Gru Stückes durch die Vervielfältigung der Grundstiicksflächj der Geschoßflächenzahl D die sich aus den Festsetzunj des Bebauungsplanes oder - im unverplanten Innenbereii unter Berücksichtigung der in näherer Umgebung vorhal Geschoßflächen ergibt.
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3.1.3. Auch der Erschließungsaufwand I für KlNDERSH PLÄTZE ist innerhalb der Baugebiete bis zu 10 v.H. de im Abrechnungsgebiet ergebenden Geschoßflächenzahl beitragsfähig. Bisher wurden Kinderspielplätze als Gm abgerechnet, ohne daß eine Beschränkung auf 10% den Geschoßflächenzahl existierte.
3.1.4. Die Regelung für die Abrechnung von Wendehäm wurde geändert. Die für die jeweiligen Gebiete (z.B. all meine Wohngebiete, Mischgebiete etc.) angegebenen Hol maße der Straßenbreite erhöht sich für den Bereich eine Wendehammers auf das Anderthalbfache (bisher auf dal pelte), mindestens aber um 8,00 m.
3.1.5. Geändert wurde die Vorschrift über die Ermittluj
der Geschoßflächenzahl U in Industriegebieten 4). Nacä alten Satzung ergibt sich die Geschoßflächenzahl ^indl Gebieten aus der Vervielfältigung der Grundflächenzahlj mit der Baumassenzahl 3), geteilt durch 3,5. Dagegen r| die neue Satzung, daß die Ermittlung der Geschoßflächj erfolgt, INDEM DIE BAUMASSENZAHL 3 ) DÜj 3,5 GETEILT WIRD. Diese Neuregelung wurdj grund der Rechtsprechung des BVerwG . nötig,J Inhalt hat, daß Industriegebiete 4) stets höher zu beiasa sind, als Grundstücke in Wohngebieten, da sie intensive! werden können als Wohngrundstücke. I
3.1.6. In § 6 (3) wird die Eckgrundstücksvergiinstigungl
auch gewährt, wenn für eine der Erschließungsanlagen 4 vor Inkrafttreten dieser Satzung u.a. Ausbaubeiträge 9 e j wurden oder eine Ausbaubeitragspflicht entstanden ist i noch geltend gemacht werden kann. Die bisherige e l bezog sich nur auf Erschließungsbeiträge. I
3.1.7. Die Bestimmungen über die Eckgrundstücksvergai gung finden nun auch für KERNGEBIETE 5 a ) s0 "' I
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