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Bekanntmachungen
i der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde |eßung
Srnhallen der Verbandsgemeinde, und zwar die ■hallender Augstschule Neuhäusel, der Joseph-Kehrein- ^Montabaur, der Waldschule Montabaur-Horressen und 1,1 hu | e Ruppach-Goldhausen sind zum Zwecke der JiXung der Grundreinigung und kleinerer Reparaturen f d der Sommerferien in der Zeit vom 13. bis zum 23. rtfiir alle Benutzer geschlossen. Während der übrigen Inzeit können die Hallen entsprechend den bestehenden
tzungsplänen
von den sporttreibenden Vereinen benutzt
Lfuhr auf Abruf
I der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird nochmals |ieMüllabfuhr auf Abruf hingewiesen. Abtransportiert n jegliche Abfälle außer Bauschutt und Erdaushub. Beigst dabei an sperrige Gegenstände sowie Gartenabfälle jctitDer Kubikmeterpreis beträgt 10,- DM und ist bei Abgen Aushändigung einer Quittung bar zu entrichten.
.„.„ten melden sich bitte telefonisch unter der Tel.Nr. b/2282 oder 5096 oder schriftlich unter Angabe der et- L Müllmenge bei der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung. Erhalten sofort oder kurzfristig den Abfuhrtermin benannt, ei «erden spezielle Wünsche der Abfallbesitzer weit“ t berücksichtigt.
Jibstoffleitung Westerburg - Ginsheim ■Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, deren idstücke von dieser Trassenführung betroffen sind, werden mit davon in Kenntnis gesetzt, daß in nächster Zeit zum e der Absteckung und Vermessung die Grundstücke hten werden.
handelt sich um Grundstücke entlang der vorhandenen [P-Leitung in der Gemarkung :
Eigendorf, Horressen, Montabaur, Niederelbert,
Holler, Uttershausen, Stahlhofen, Reckenthal, i Bladernheim, Ettersdorf.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt
ficht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates 6. Juli 1978
Stellung des Bebauungsplanes „Schulstraße“
Wer Ortsgemeinde Nombom
[Vorgriff auf den Flächennutzungsplan der Verbandsge- Ne erklärte der Verbandsgemeinderat, daß gegen die Auf- jlung des Bebauungsplanes „Schulstraße" in der Ortsge- b Nomborn keine Bedenken bestehen. Das Plangebiet ptsich mit den Festsetzungen, die der Entwurf des Flächen pngsplanes enthält.
[fstitionsprogramm zum Finanzplan iverbandsgemeinderat beschloß den Finanzplan des Ver- %meindeWerkes Montabaur für das Wirtschaftsjahr 1978. r Finanzplan enthält eine Aufstellung über die Finanzierung nvestitionsmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung ®e Zeit von 1977 - 1981.
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Der Verbandsgemeinderat genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978 für folgende Zwecke:
1.
Kanalbau für die Unterdorfstraße in
der Ortsgemeinde Eitelborn
außerplanmäßig
10.000,-
DM
2.
Kanalbau im Friedhofsweg im
Stadtteil Horressen
überplanmäßig
6.600,-
DM
3.
Kanalbau in der K 166
(Ortsdurchfahrt Stahlhofen)
außerplanmäßig
10.000,-
DM
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen der Verbandsgemeinde für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft
Durch Mehrheitsbeschluß verabschiedete der Verbandsgemeinderat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen der Verbandsgemeinde für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft.
Mit dem Zuschuß der Verbandsgemeinde sollen Maßnahmen der Dorfgemeinschaft, die in Eigenleistung und mit eigenen Mitteln geschaffen worden sind, anerkannt werden.
Es muß sich um Räumlichkeiten handeln, die im kulturellen und sportlichen Bereich dem aktiven örtlichen Gemeinschaftsleben dienen. Die Förderungsmittel sollen zur Finanzierung von Gebäuden, Einrichtungen sowie von Gegenständen ver wendet werden, die mit der Zweckbestimmung der Gemeinschaftsanlage in Zusammenhang stehen.
Empfänger des Zuschusses können nur die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur für in ihrer Trägerschaft durchgeführte Maßnahmen sein. Die Zuschüsse der Verbandsgemeinde werden subsidiär gewährt, d.h, Einrichtungen, die aus anderen Mitteln (des Bundes, des ..andes una des Kreises) bezuschußt werden - z.B. Sportstätten, Fremdenverkehr, Kindergärten - werden nicht gefördert. Zuschüsse des Kreises für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft sind jedoch hiervon ausgenommen. Bezüglich der Art und der Höhe der Förderung besagen die Richtlinien, daß die Maßnahmen der Dorfgemeinschaft (Baukosten, Kosten der Außenanlagen und der Ersteinrichtung) durch Zuschüsse gefördert werden.
Die Ersteinrichtung kann nicht gesondert gefördert werden. Bezuschußt werden 50 % der Kosten (abzüglich des Kreiszuschusses), höchstens jedoch 25.000,- DM, Der Zuschuß wird für eine Ortsgemeinde bzw. einen Stadtteil nur einmal gewährt,
Der Haupt- und Finanzausschuß entscheidet im Einzelfal! über die Gewährung des Zuschusses.
Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligung der Verbandsgemeinde an den Herstellungskosten für Bushaltestellen in den Ortsgemeinden Simmern, Welschneudorf und Untershausen Aufgrund der Bestimmungen des Landesstraßengesetzes sowie eines Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr beschloß der Verbandsgemeinderat, sich zu beteiligen :
1. an den Herstellungskosten der Bushaltestelle sowie an den Kosten für die Lieferung und Aufstellung einer Wartehalle in der Ortsgemeinde Simmern mit einem einmaligen Zuschußbetrag in Höhe von 5.800,- CM (Verpflichtung aus
der Schulträgerschaft.

