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Bekanntmachungen

i der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde |eßung

Srnhallen der Verbandsgemeinde, und zwar die hallender Augstschule Neuhäusel, der Joseph-Kehrein- ^Montabaur, der Waldschule Montabaur-Horressen und 1,1 hu | e Ruppach-Goldhausen sind zum Zwecke der JiXung der Grundreinigung und kleinerer Reparaturen f d der Sommerferien in der Zeit vom 13. bis zum 23. rtfiir alle Benutzer geschlossen. Während der übrigen Inzeit können die Hallen entsprechend den bestehenden

tzungsplänen

von den sporttreibenden Vereinen benutzt

Lfuhr auf Abruf

I der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird nochmals |ieMüllabfuhr auf Abruf hingewiesen. Abtransportiert n jegliche Abfälle außer Bauschutt und Erdaushub. Be­igst dabei an sperrige Gegenstände sowie Gartenabfälle jctitDer Kubikmeterpreis beträgt 10,- DM und ist bei Ab­gen Aushändigung einer Quittung bar zu entrichten.

..ten melden sich bitte telefonisch unter der Tel.Nr. b/2282 oder 5096 oder schriftlich unter Angabe der et- L Müllmenge bei der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung. Erhalten sofort oder kurzfristig den Abfuhrtermin benannt, ei «erden spezielle Wünsche der Abfallbesitzer weit t berücksichtigt.

Jibstoffleitung Westerburg - Ginsheim Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, deren idstücke von dieser Trassenführung betroffen sind, werden mit davon in Kenntnis gesetzt, daß in nächster Zeit zum e der Absteckung und Vermessung die Grundstücke hten werden.

handelt sich um Grundstücke entlang der vorhandenen [P-Leitung in der Gemarkung :

Eigendorf, Horressen, Montabaur, Niederelbert,

Holler, Uttershausen, Stahlhofen, Reckenthal, i Bladernheim, Ettersdorf.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt

ficht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates 6. Juli 1978

Stellung des BebauungsplanesSchulstraße

Wer Ortsgemeinde Nombom

[Vorgriff auf den Flächennutzungsplan der Verbandsge- Ne erklärte der Verbandsgemeinderat, daß gegen die Auf- jlung des BebauungsplanesSchulstraße" in der Ortsge- b Nomborn keine Bedenken bestehen. Das Plangebiet ptsich mit den Festsetzungen, die der Entwurf des Flächen pngsplanes enthält.

[fstitionsprogramm zum Finanzplan iverbandsgemeinderat beschloß den Finanzplan des Ver- %meindeWerkes Montabaur für das Wirtschaftsjahr 1978. r Finanzplan enthält eine Aufstellung über die Finanzierung nvestitionsmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung ®e Zeit von 1977 - 1981.

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Der Verbandsgemeinderat genehmigte über- und außerplan­mäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978 für folgende Zwecke:

1.

Kanalbau für die Unterdorfstraße in

der Ortsgemeinde Eitelborn

außerplanmäßig

10.000,-

DM

2.

Kanalbau im Friedhofsweg im

Stadtteil Horressen

überplanmäßig

6.600,-

DM

3.

Kanalbau in der K 166

(Ortsdurchfahrt Stahlhofen)

außerplanmäßig

10.000,-

DM

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen der Verbandsgemeinde für Maßnahmen der Dorfgemein­schaft

Durch Mehrheitsbeschluß verabschiedete der Verbandsge­meinderat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen der Verbandsgemeinde für Maßnahmen der Dorfgemein­schaft.

Mit dem Zuschuß der Verbandsgemeinde sollen Maßnahmen der Dorfgemeinschaft, die in Eigenleistung und mit eigenen Mitteln geschaffen worden sind, anerkannt werden.

Es muß sich um Räumlichkeiten handeln, die im kulturellen und sportlichen Bereich dem aktiven örtlichen Gemeinschafts­leben dienen. Die Förderungsmittel sollen zur Finanzierung von Gebäuden, Einrichtungen sowie von Gegenständen ver wendet werden, die mit der Zweckbestimmung der Gemein­schaftsanlage in Zusammenhang stehen.

Empfänger des Zuschusses können nur die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur für in ihrer Trägerschaft durchgeführte Maßnahmen sein. Die Zuschüsse der Verbands­gemeinde werden subsidiär gewährt, d.h, Einrichtungen, die aus anderen Mitteln (des Bundes, des ..andes una des Krei­ses) bezuschußt werden - z.B. Sportstätten, Fremdenverkehr, Kindergärten - werden nicht gefördert. Zuschüsse des Kreises für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft sind jedoch hiervon ausgenommen. Bezüglich der Art und der Höhe der Förde­rung besagen die Richtlinien, daß die Maßnahmen der Dorf­gemeinschaft (Baukosten, Kosten der Außenanlagen und der Ersteinrichtung) durch Zuschüsse gefördert werden.

Die Ersteinrichtung kann nicht gesondert gefördert werden. Bezuschußt werden 50 % der Kosten (abzüglich des Kreis­zuschusses), höchstens jedoch 25.000,- DM, Der Zuschuß wird für eine Ortsgemeinde bzw. einen Stadtteil nur einmal gewährt,

Der Haupt- und Finanzausschuß entscheidet im Einzelfal! über die Gewährung des Zuschusses.

Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligung der Verbandsgemeinde an den Herstellungskosten für Bushaltestellen in den Ortsgemeinden Simmern, Welschneudorf und Untershausen Aufgrund der Bestimmungen des Landesstraßengesetzes sowie eines Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr beschloß der Verbandsgemeinderat, sich zu beteiligen :

1. an den Herstellungskosten der Bushaltestelle sowie an den Kosten für die Lieferung und Aufstellung einer Warte­halle in der Ortsgemeinde Simmern mit einem einmaligen Zuschußbetrag in Höhe von 5.800,- CM (Verpflichtung aus

der Schulträgerschaft.