Montabaur 14 / 25/78
3. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen.
4. Zustimmung zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Montabaur.
5. Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1977.
6. Unterrichtung des Ortsgemeinderates über unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1977.
7. Vergabe der Anstreicherarbeiten an gemeindeeigenen Wohnhäusern, Lehrerwohnhäuser -
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß von Steuern -Gewerbesteuer Verbandsgemeindewerk-
2. Innenausstattung des Aufenthaltsraumes im Feuerwehrgerätehaus.
3 Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Pachtvertrages zwischen der Freiw. Feuerwehr und der Ortsgemeinde Girod.
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
543I Girod, 20.6.1978
Leber, Ortsbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Klingelwiese", der Ortsgemeinde Girod - Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 29,5.1978 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der.Änderung des Bebauungsplanes „Klingelwiese"
(Zulassung von Walmdächern) wird hiermit der Ortsgemeinde Girod gern. § 11 Bundesbaugesetz in der Fassung vom I8.8.
1976 (BGBl. I S. 2256) die Genehmigung erteilt. Bestandteil dieser Genehmigung sind der geänderte Textteil zum Bebau - ungsplan sowie die Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemecht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der geänderte Textteil nebst Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und I55 a BBauG hingewiesen.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs.1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrift I beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehm 1 oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn^i nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innel eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber! Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Die Änderung bezieht sich auf den gesamten PlanbereicS „Klingelwiese". Leber, Ortsbürgermeister
Wir laden zu dieser Feier alle Kameraden und FreundsJ Gerätehaus ein.
NENTERSHAUSEN:
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes, Strichen“ u.a. der Ortsgemeinde NentershausenJ für die Grundstücke Flur 12, Flurstücke 3861, und 3863 - gemäß § 13 BBauG. Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner: vom 21.2.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauui planes „Im Strichen u.a." gemäß § 13 BBauG besdilosj Die Änderung hat zum Inhalt: daß im Bereich der Altgrundstücke Nr. 3861, 3862 ui* Flur 12 die Abstandsfläche zur Planstraße D von 5,001 auf 3,00 m reduziert wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der «er« ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemOzJ stimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß di unterlagen bei der Vefbandsgemeindeverwaltung Moj™| Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während ari stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgerme«! in Nentershausen während der ortsüblichen Dienststuitj eingesehen werden können. _
Eine Verletzung von Verfahrens- oder FormvorscW®| Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von
tontabaur Verletzung (fentlichu ti unter I |it Inkraft
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Ausbau der Klingelwiesstraße und Bergstraße Verlegung von Telefonanschlüssen In Kürze werden in der Ortsgemeinde Girod die KLINgI WIESSTRASSE UND BERGSTRASSE ausgebaut.
Die Grundstückseigentümer im Bereich dieser Ausbausi die beabsichtigen, sich in naher Zukunft ein Telefon an! fen, werden gebeten, sich umgehend mit der Deutschem. Bundespost in Verbindung zu setzen, damit die erfordeg chen Kabel im Zuge des Straßenausbaues verlegt werde] können. Nähere Auskunft erteilt Ihnen gerne das Bauar der Verbandsgemeinde Montabaur.
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Einweihung des neuen Feuerwehrautos und i rätehauses
Am Sonntag, dem 25. Juni 1978, 10.30 Uhr, findet diJ weihung des neuen Feuerwehrautos und des umgebaut] rätehauses statt.
Gleichzeitig wird bei dieser Gelegenheit die Übergabed| Fahrzeuges durch Herrn Bürgermeister Mangels vorgent Am Tag der offenen Tür möchten wir allen Bürgern did lichkeit geben, sich über den Ausrüstungsstand unserer| wehr zu informieren.
Es beginnt um 9.30 Uhr mit einem Amt für die Lebe™ Verstorbenen der Freiw. Feuerwehr. Anschließend! Übergabe und die Einweihung statt. Danach halten uns che ein zünftiges Eintopfessen für alle bereit. Für Geträ ist bestens gesorgt. Der MGV Concordia, Girod, versehe freundlicherweise die Feuer mit einer Gesangsdarbietunj
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