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Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur

ftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen).

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l §51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umle» Beschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbar»

Id s Umlegungsplanes {§ 71 BBauG) im Umlegungsgebiet Imit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses:

Lerfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen »erden, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung »der Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils Jingeraumt wird;

löbliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesent­lich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grund- itiicke vorgenommen werden;

licht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche inlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher inlagen vorgenommen werden;

[enehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder leändert werden.

, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh- tworden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung Ir bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs»

I Verändernngssperre nicht berührt.

Vorbereitende Maßnahmen

»Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 151 JuG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz [reffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem [fahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Ver­langen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbei- Idurchzuführen.

Beteiligten werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt,

1 die örtlichen Arbeiten nunmehr durchgeführt werden [sie deren Ausführung zu dulden haben.

lKTSBEHELFSBELEHRUNG:

Senden Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maß- |men kann innerhalb eines Monats nach ortsüblicher Bekannt- e Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der lemeindeverwaltung Horbach - Umlegungsausschuß schäftsstelle Katasteramt Montabaur) schriftlich oder zur Jderschrift zu erheben, fbach, den 12. Juni 1978

Ortsgemeindeverwaltung Horbach Umlegungsausschuß Rohrbacher, Vors.des Umlegungs­ausschusses

tebnis der Sammlung für das Müttergenesungswerk [Sammlung für das Müttergenesungswerk hat 74,70 DM [San. Wir danken allen Spendern herzlich für ihr Wohlwol- ir Sammelbetrag wurde auf das Sammelkonto 500.314 Kreiskasse bei der Kreissparkasse Montabaur überwie-

[rung der Nachtruhe

, ter gehen beim Ortsbürgermeiser vermehrt Beschwer- J? n ' W3nac h durch Jugendliche die Nachtruhe der Bürger- f Wort wird. Wir bitten alle Jugendlichen zur Kennt«

P nehmen, daß ab 22.00 Uhr Störungen der Nachtruhe au tes Schreien oder Singen zu unterbleiben hat. Wir

Wir haben nichts dagegen, wenn sich Jugendliche all abendlich lieh zu gemeinschaftlichem Beisammensein auf den Dorf­plätzen unter Linden treffen - dies ist sogar ein schöner Brauch.- Wir bitten aber zu bedenken, daß in unserem Ort auch ältere Mitbürger wohnen, die auf ihre Nachtruhe unbe­dingt angewiesen sind. Also, liebe Jugend, verhaltet Euch nach 22.00 Uhr etwas ruhiger in Ihrem wie auch im Interesse Euerer älteren Mitbürger !

Urlaubsvertretung des Ortsbürgermeisters Wir geben zur Kenntnis, daß sich Ortsbürgermeister Meuer vom 19.6. bis 2.7.1978 in Urlaub befindet. Während dieser Zeit übernimmt der I. Ortsbeigeordnete, Herr Clemens Noll, Hauptstr. 2, Horbach, die Dienstgeschäfte des Ortsbürgermei­sters. In dringenden Angelegenheiten kann auch die Verbands­gemeindeverwaltung in Montabaur in Anspruch genommen werden.

Meuer, Ortsbürgermeister

HÜBINGEN;

Straßenreinigung

Wir haben in letzter Zeit festgestellt, daß verschiedene Bürger, vor Sonr> und Feiertagen keine Straßenreinigung vor­nehmen. Sollten es die Betreffenden noch nicht wissen, die Ortsgemeinde Hübingen verfügt über eine Straßenreinigungt Satzung - die besagt, daß vor Sonn- und Feiertagen jeder An­lieger an seinem Grundstück die Straße bis zur Straßenmitte zu reinigen hat.

Gräser und Unkräuter in den Straßenrinnen sowie auf den Bürgersteigen sind zu entfernen. Künftig werden wir bei derar­tigen Unterlassungen gemäß dieser Satzung gegen die betref­fenden Anlieger über die Ortspolizeibehörde ein entsprechen­des Bußgeld verhängen lassen.

Gießkannen auf dem Friedhof Nach längerem Zögern haben wir uns entschlossen, für den Friedhof zwei Gießkannen zur Verfügung-zu stellen. Dieses Zögern war darauf zurückzuführen, da wir uns bewußt waren, daß die Gießkannen nach Gebrauch nicht mehr an ihren Standort an der Zapfstelle zurückgestellt werden, son­dern einfach hinter Sträuchern und Büschen abgestellt bzw. hingeworfen werden.

Genau das ist eingetreten, die Gießkannen stehen oder liegen irgendwo in der Gegend herum. Es ist uns langsam peinlich, erwachsenen Menschen immer wieder Ordnung predigen zu müssen, die sie doch wenigstens auf dem Friedhof halten sollten.

Loring, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Montag, dem 26. Juni 1978, um 20.00 Uhr in der Schule statt.

TAGESORDNUNG

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ort*- gemeinderates Girod vom 17.5.1978

2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Sat­zung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei träge)