ieft
Ibhal
13 / 25 / 78
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur
ftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen).
und Veränderungssperre
dieser Bi
en Beten nen Grul
i oder di) Umlegul is Grundl
agenenF jndstiickl ichtaufl sönlichel zung desl Bn in den
:u dem 2
es Umleg BBauG) | »ich im 2
idbuch ni mgsverfaT eser Bekl ach, Uml| aur) e. Werde! t odernl
haft gern* lungenu] ir Umleg hts, das | :ur I rkunge ibensoj über die] ktes zuerfl
i angemsj lenden m i Rechte!
IVerfügung 5 '
l §51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umle» Beschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbar»
Id s Umlegungsplanes {§ 71 BBauG) im Umlegungsgebiet Imit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses:
Lerfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen »erden, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung »der Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils Jingeraumt wird;
löbliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grund- itiicke vorgenommen werden;
licht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche inlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher inlagen vorgenommen werden;
[enehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder leändert werden.
, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh- tworden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung Ir bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs»
I Verändernngssperre nicht berührt.
■Vorbereitende Maßnahmen
»Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 151 JuG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz [reffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem [fahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Verlangen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbei- Idurchzuführen.
■Beteiligten werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt,
1 die örtlichen Arbeiten nunmehr durchgeführt werden [sie deren Ausführung zu dulden haben.
lKTSBEHELFSBELEHRUNG:
Senden Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maß- |men kann innerhalb eines Monats nach ortsüblicher Bekannt- e Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der lemeindeverwaltung Horbach - Umlegungsausschuß ■ schäftsstelle Katasteramt Montabaur) schriftlich oder zur Jderschrift zu erheben, fbach, den 12. Juni 1978
Ortsgemeindeverwaltung Horbach Umlegungsausschuß Rohrbacher, Vors.des Umlegungsausschusses
tebnis der Sammlung für das Müttergenesungswerk [Sammlung für das Müttergenesungswerk hat 74,70 DM [San. Wir danken allen Spendern herzlich für ihr Wohlwol- ir Sammelbetrag wurde auf das Sammelkonto 500.314 Kreiskasse bei der Kreissparkasse Montabaur überwie-
[rung der Nachtruhe
, ter gehen beim Ortsbürgermeiser vermehrt Beschwer- J? n ' W3nac h durch Jugendliche die Nachtruhe der Bürger- f Wort wird. Wir bitten alle Jugendlichen zur Kennt«
P nehmen, daß ab 22.00 Uhr Störungen der Nachtruhe au tes Schreien oder Singen zu unterbleiben hat. Wir
Wir haben nichts dagegen, wenn sich Jugendliche all abendlich lieh zu gemeinschaftlichem Beisammensein auf den Dorfplätzen unter Linden treffen - dies ist sogar ein schöner Brauch.- Wir bitten aber zu bedenken, daß in unserem Ort auch ältere Mitbürger wohnen, die auf ihre Nachtruhe unbedingt angewiesen sind. Also, liebe Jugend, verhaltet Euch nach 22.00 Uhr etwas ruhiger in Ihrem wie auch im Interesse Euerer älteren Mitbürger !
Urlaubsvertretung des Ortsbürgermeisters Wir geben zur Kenntnis, daß sich Ortsbürgermeister Meuer vom 19.6. bis 2.7.1978 in Urlaub befindet. Während dieser Zeit übernimmt der I. Ortsbeigeordnete, Herr Clemens Noll, Hauptstr. 2, Horbach, die Dienstgeschäfte des Ortsbürgermeisters. In dringenden Angelegenheiten kann auch die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur in Anspruch genommen werden.
Meuer, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN;
Straßenreinigung
Wir haben in letzter Zeit festgestellt, daß verschiedene Bürger, vor Sonr> und Feiertagen keine Straßenreinigung vornehmen. Sollten es die Betreffenden noch nicht wissen, die Ortsgemeinde Hübingen verfügt über eine Straßenreinigungt Satzung - die besagt, daß vor Sonn- und Feiertagen jeder Anlieger an seinem Grundstück die Straße bis zur Straßenmitte zu reinigen hat.
Gräser und Unkräuter in den Straßenrinnen sowie auf den Bürgersteigen sind zu entfernen. Künftig werden wir bei derartigen Unterlassungen gemäß dieser Satzung gegen die betreffenden Anlieger über die Ortspolizeibehörde ein entsprechendes Bußgeld verhängen lassen.
Gießkannen auf dem Friedhof Nach längerem Zögern haben wir uns entschlossen, für den Friedhof zwei Gießkannen zur Verfügung-zu stellen. Dieses Zögern war darauf zurückzuführen, da wir uns bewußt waren, daß die Gießkannen nach Gebrauch nicht mehr an ihren Standort an der Zapfstelle zurückgestellt werden, sondern einfach hinter Sträuchern und Büschen abgestellt bzw. hingeworfen werden.
Genau das ist eingetreten, die Gießkannen stehen oder liegen irgendwo in der Gegend herum. Es ist uns langsam peinlich, erwachsenen Menschen immer wieder Ordnung predigen zu müssen, die sie doch wenigstens auf dem Friedhof halten sollten.
Loring, Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Montag, dem 26. Juni 1978, um 20.00 Uhr in der Schule statt.
TAGESORDNUNG
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ort*- gemeinderates Girod vom 17.5.1978
2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei träge)

