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| b | ng der Vorschriften über die Genehmigung oder Ver- « tlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- " 6 nter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres 1 Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel- „(j gemacht worden ist.
Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44 bezeichneten Vermö- Isnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anteiles dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent- hädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen ■antragt.
|ne Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah- mach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1
J .tz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, ie Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Perne, Ortsbürgermeister
IrK Nentershausen
|ir weisen nochmals alle aktiven und passiven Mitglieder auf heren Halbtagsausflug am 8. Juli 78 zur Lochmühle bei lerzeuzheim hin.
jer Unkostenbeitrag beträgt 5,00 DM.
Inmeldeschluß ist Sonntag, der 25. Juni 1978.
[bfahrt: Görgeshausen 16.30 Uhr
Nentershausen 16.40 Uhr
Heilberscheid 16.50 Uhr
Niedererbach 17.00 Uhr
nmeldung bei den Ihnen bekannten Stellen.
IEDERERBACH:
ie Briickenstraße bleibt Kinderspielstraße [erOrtsgemeinderat Niedererbach beschloß in seiner Sitzung 1 9. Juni 1978, daß die Brückenstraße als Kinderspielplatz i bleiben soll.
Keubau eines Waldweges zur Erschließung der Abt.17 Ie Ratsmitglieder beschlossen einstimmig in der Gemarkung jedererbach einen Waldweg zur Erschließujg der Abt. 17 Jbauen. Die Entscheidung ergeht unter dem Vorbehalt,
10die Bezirksregierung auch den zugesagten Zuschuß
[Höhe von 6.000,- DM gewährt.
je Kosten betragen insgesamt 12.000,- DM.
iftragsvergaben
r Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Vergabe der ifträge:
wr Erneuerung der Dachrinne (einschl. der Ablaufrohre) am Gemeindehaus in der Brückenstraße,
zur Anbringung von Schneefanggittern über dem Eingang ■ Gemeindehauses und an der Unterstellhalle der Schulkinder in der Brückenstraße,
zur Erneuerung von zwei Fenstern in der Küche der Mietwohnung und Anbringung eines Gaubenfensters im Dach- geschoß des Gemeindehauses in der Brückenstraße.
über die Maurerarbeiten an der Friedhofshalle.
^assammlung des Jugendrotkreuzes
[möchten schon jetzt wieder auf unsere Altglassammlung
(eisen.
romelt wird jeden 2. Samstag im Monat bei Reimann, j[i'str, 3. Die Termine für die nächsten Samstage sind deshalb U| i 12. August und 9. September. e > eben Sie alle Arten von Glas (Flaschen, Gläser, Schei- lt USVV ‘* au f ur »d bringen Sie sie uns. Sie leisten damit einen Uzum Umweltschutz und helfen dem Jugendrotkreuz, auch alle Metallteile (Stopfen, Stanniol usw.) von dem Wernen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
SV Niedererbach 1920 e.V.
Alte Herren :
Unsere Alten Herren spielen am kommenden Samstag um 16.00 Uhr gegen die Alten Herren -Mannschaft aus Lindholzhausen. Spielort ist Lindholzhausen.
Spielbeginn 16 Uhr. Abfahrt um 15.15 Uhr ab Minna.
SV Niedererbach 1920 e.V.
.Am kommenden Sonntag, dem 25. Juni 1978 findet auf auf dem Sportplatz ein Senioren-Turnier an dem 8 Mannschaften teilnehmen, statt. Wir laden alle Freunde des Fußballsportes recht herzlich ein. Es wird bestimmt zu einigen interessanten und spannenden Begegnungen kommen. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.
NOMBORN:
öffentliche Bekanntmachung Einladung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am DIENSTAG, dem 27. Juni 1978 um 20.00 Uhr im Ge- meindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge).
2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
3. Zustimmung zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Montabaur.
4. Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben.
5. Unterrichtung des Ortsgemeinderates über unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben.
6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche i Sitzung:
1. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
543I Nomborn, 19.6.1978
Bendel, Ortsbürgermeister
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Reiten im Wald
Aus gegebenem Anlaß weisen wir Reiter, denen das Landesforstgesetz vom 25.2.1977 noch unbekannt ist, auf § 12 dieses Gesetzes hin.
Hiernach darf in Naturparks im Wald nur auf hierzu ausgewiesenen Straßen und Wegen geritten werden.
Da der gesamte Bereich der Gemarkung Niederelbert in den Naturpark Nassau einbezogen ist und Reitwege im hiesigen Gemarkungsbereich nicht ausgewiesen sind, ist das Reiten im Wald, innerhalb des Gemarkungsbereiches Niederelbert nicht gestattet.
Zuwiderhandelnde müssen künftig mit Geldbußen rechnen.
Hübinger, Ortsbürgermeister
OBERELBERT:
Ausfall der Sprechstunde
Wegen Teilnahme an einer auswärtigen Versammlung

