Einzelbild herunterladen

eser ich die hrt.

ungs-

ilossen,

s

i die Bahn­en Be­nd zu- GEBIET,

den

Gebiet des

eschloß,

;estellt

g

Satzung ; Gebiet lorressea ibsichten ine

klichung

ihren { so lie

aufrecht

en

er (mit ler

, festge- die

n. Dieser keinen

Bebauungs-

Verfah- sur Auf- Auf- Bauplätze

1 betragen, m 35° oll von ein Wen-

ron Esche! latz mit tes dieser >wick- laumberg-

des Stadt- ;sten ist, die west-

isge- ahn hin

Montabaur 9/18/78

kommen würde. Die Verwaltung erklärte, man habe in anderen Gemeinden leider die Erfahrung machen müssen, daß Kinder­spielplätze in Wohngebieten zu ständigen Konflikten mit den Nachbarn führen, weil von den Kinderspielplätzen naturgemäß erheblicher Lärm ausgeht.

Änderung des BebauungsplanesHerrenhahnweg II im Stadtteil Horressen

Einstimmig beschloß der Stadtrat, den Standort der Trafo- Station im BaugebietHerrenhahnweg II von der Parzelle 1526/1 auf das Flurstück 1497 zu verlegen,

ImRahmen des Umlegungsverfahrens hat sich nämlich gezeigt, daß die Verlegung der Trafo-Station aus vermessungstechnischen Gründen notwendig ist.

Änderung des BebauungsplanesLindchen im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat beschloß mit Mehrheit, im Bereich des Flurstücks Nr. 21ol/15 in der Flur 8 die Abstandsfläche zur Ruhrstraße von 8 m auf 5 m an der engsten Stelle zu reduzieren und die überbaubare Fläche entsprechend zu erweitern.

Diese Beschlußfassung erfolgte auf Antrag eines Bauinteressen­ten, der in diesem Bereich ein Wohnhaus mit gewerblichen Räumen errichten will, Die Verwirklichung des Bauvorhabens wäre nicht möglich gewesen, wenn die festgesetzten 8 m breite Abstandsfläche beibehalten worden wäre.

Im Stadtrat wurde teilweise kontorvers über die Frage diskutiert, ob man diesem Anliegen Rechnung tragen sollte. Zum Teil wurde die Meinung vertreten, man sollte einmal aufgestellte Bebauungspläne grundsätzlich nicht aufgrund von Einzelan­trägen ändern, sondern an der ursprünglichen Planung festhalten und nur dann Änderungen vornehmen,wenn es gelte, Planungs­fehler zu berichtigen.

Außerdem befürchtet man, durch eine positive Entscheidung könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden.

Dem wurde entgegengehalten, daß die vorgeschlagcne Ände­rung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung unbeein­trächtigt läßt und man den Bürgern soweit wie möglich ent- gegenkommen sollte.

Bau der Minigolfanlage in der Freizeitanlage Fröschpfort hinausgeschoben

Bürgermeister Mangels erklärte, daß in der ursprünglichen Pla­nung der FreizeitanlageQuendelberg vorgesehen war, eine Minigolfanlage zu errichten.

Infolge von Kostensteigerungen beim Bau dieser Anlage habe man die Errichtung der Minigolfanlage jedoch vorübergehend zurückgestellt. Nun sollte eine Entscheidung über die Erstellung der Minigolfanlage fallen. Im Haushaltsplan ist ein Betrag von 7o.ooo,oo DM für diese Maßnahme bereitgestellt worden.

Nach Einholung der Angebote hat sich jedoch ergeben, daß die Minigolfanlage 11 0 . 000,00 DM kosten würde,

CDUSprecher Dr. Hütte und SPDFraktionsvorsitzender Stühn erklärten, sie seien zwar grundsätzlich für den Bau der Minigolfanlage, nicht jedoch im Jahr 1978 angesichts der erforderlichen ''Haushaltsüberschreitung von 4o.ooo,oo DM.

Ratsmitglied Schweizer sprach sich für den Bau der Anlage in diesem Jahr aus, meinte allerdings, man sollte nicht das Projekt in einem Zuge verwirklichen, sondern die Anlage nach und nach vervollständigen, um so die Haushaltsüberschreitung zu verhindern.

Der Stadtrat faßte dann mit Mehrheit folgenden Beschluß:

Der Stadtrat spricht sich für die Errichtung einer Minigolfanlage in der Freizeitanlage Quendelberg aus. Die Durchführung der Maßnahme sollte jedoch zu einem späteren noch festzulegenden Zeitpunkt erfolgen.

Neubau einer Brücke im Forstrevier Gelbachtal__

Die Brücke über den Gelbach in der Nähe des HotelsWaldes­

ruhe ist im vergangenen Winter durch Hochwasser zerstört worden. Da diese Brücke die einzige Möglichkeit zur Überque­rung des Gelbaches an einem Knotenpunkt stark frequentierter Wanderwege darstellt, wurde die Dringlichkeit der Erneuerung dieser Brücke anerkannt. Die Kosten betragen 12.ooo,oo DM. Dazu gewährt der Naturpark Nassau einen Zuschuß in Höhe von 6 . 000,00 DM

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Der Stadtrat genehmigte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.ooo,oo DM, die für Mehraufwendungen für den Winter­dienst angefallen sind, Die Deckung erfolgt durch Mehrein­nahmen aus den Schlüsselzuweisungen.

Stellungnahme zu den Streckenstillegungsplänen der Deutschen Bundesbahn

Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Schreiben vom 3o.3.1978 Unterlagen über die Netzkonzeption der Deutschen Bundes­bahn mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt,

Es geht dabei um die Umstellung von Schienenpersonenver­kehr auf Busbedienung. Der Personenverkehr auf den Linien Staffel-Limburg und Montabaur - Westerburg soll eingestellt werden,

Stattdessen soll die Personenbeförderung mit Bussen erfolgen. Der Stadtrat verabschiedete mit Mehrheit eine negative Stellungnahme zu den Stillegungsplänen der Deutschen Bun­desbahn, Es wurde darauf hingewiesen,daß die derzeitige über­durchschnittliche Verkehrsbelastung im Bereich der Stadt Montabaur durch den zusätzlichen Einsatz von täglich 60 Bussen erheblich verschärft würde,

Der Westerwaldkreis hat die höchsten Zülassungzahlen in Rhein­land-Pfalz. (ca. 80.000 Fahrzeuge). Bezogen auf die 169ooo Einwohner des Kreises bedeutet dies, daß fast jeder zweite Einwohner ein Kraftfahrzeug führt. Man betonte, daß durch die unmittelbare Anbindung der Bundesautobahn und des über­örtlichen Verkehrsnetzes ( B 49, B 255, L 313. L326) die Stadt Montabaur eine erhebliche Belastung des Straßenverkehrs zu verzeichnen hat. Auf diese hohe Verkehrsdichte führte man es auch zurück, daß im Westerwaldkreis 1977 4.376 Unfälle zu verzeichnen waren.

Die Streckenstillegung hätte zur Folge, daß die Bushaltestellen in Montabaur am Bahnhof und am Rathaus wesentlich häufiger mit Bussen angefahren werden, als dies heute schon der Fall ist, Nach Ansicht des Stadtrates ist die Kapazität der Bushalte­stelle am Bahnhof bereits heute voll ausgelastet Die Realisie­rung der Absicht, die Bushaltestelle am Rathaus zusätzlich anzufahren, würde zu einer unvertretbaren Beeinträchtigung des innerstädtischen Verkehrs fuhren. Es wurde darauf hinge­wiesen, daß bereits die jetzige Frequentierung dieser Halte­stelle mit Bahn-, Post- und Privatbussen dazu führt, daß zu Spitzenzeiten die Innenstadt nur noch im Schrittempo befah­ren werden kann.

Die Haltebuchten am Rathaus sind außerdem nur für die Auf­nahme jeweils eines Busses konzipiert, werden aber bereits heute von mehreren Bussen gleichzeitig angefahren, so daß es zu Verkehrsgefährdungen kommt Dies alles würde dazu führen, daß in der Stadt ein zentraler Busbahnhof errichtet werden müßte.

Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß die Kreuzung L 313/L 326 unmöglich eine weitere Belastung mit zusätzlich eingesetzten Bussen verkraften kann.

Weiterhin betonte der Stadtrat, daß der durch die Strecken­stillegungen angestrebte betriebswirtschaftliche Nutzen zu Gunsten der Bundesbahn nicht auf Kosten Dritter erreicht wer­den dürfe. Die geplanten Maßnahmen bringen sowohl un­mittelbar für den Bürger (insbesondere im Berufs- und Schüler­verkehr ) als auch für die Kommunen und das Land erhebliche