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Montabaur 9/18/78
kommen würde. Die Verwaltung erklärte, man habe in anderen Gemeinden leider die Erfahrung machen müssen, daß Kinderspielplätze in Wohngebieten zu ständigen Konflikten mit den Nachbarn führen, weil von den Kinderspielplätzen naturgemäß erheblicher Lärm ausgeht.
Änderung des Bebauungsplanes “Herrenhahnweg II” im Stadtteil Horressen
Einstimmig beschloß der Stadtrat, den Standort der Trafo- Station im Baugebiet “Herrenhahnweg II” von der Parzelle 1526/1 auf das Flurstück 1497 zu verlegen,
ImRahmen des Umlegungsverfahrens hat sich nämlich gezeigt, daß die Verlegung der Trafo-Station aus vermessungstechnischen Gründen notwendig ist.
Änderung des Bebauungsplanes “Lindchen” im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat beschloß mit Mehrheit, im Bereich des Flurstücks Nr. 21ol/15 in der Flur 8 die Abstandsfläche zur Ruhrstraße von 8 m auf 5 m an der engsten Stelle zu reduzieren und die überbaubare Fläche entsprechend zu erweitern.
Diese Beschlußfassung erfolgte auf Antrag eines Bauinteressenten, der in diesem Bereich ein Wohnhaus mit gewerblichen Räumen errichten will, Die Verwirklichung des Bauvorhabens wäre nicht möglich gewesen, wenn die festgesetzten 8 m breite Abstandsfläche beibehalten worden wäre.
Im Stadtrat wurde teilweise kontorvers über die Frage diskutiert, ob man diesem Anliegen Rechnung tragen sollte. Zum Teil wurde die Meinung vertreten, man sollte einmal aufgestellte Bebauungspläne grundsätzlich nicht aufgrund von Einzelanträgen ändern, sondern an der ursprünglichen Planung festhalten und nur dann Änderungen vornehmen,wenn es gelte, Planungsfehler zu berichtigen.
Außerdem befürchtet man, durch eine positive Entscheidung könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden.
Dem wurde entgegengehalten, daß die vorgeschlagcne Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung unbeeinträchtigt läßt und man den Bürgern soweit wie möglich ent- gegenkommen sollte.
Bau der Minigolfanlage in der Freizeitanlage Fröschpfort hinausgeschoben
Bürgermeister Mangels erklärte, daß in der ursprünglichen Planung der Freizeitanlage “Quendelberg” vorgesehen war, eine Minigolfanlage zu errichten.
Infolge von Kostensteigerungen beim Bau dieser Anlage habe man die Errichtung der Minigolfanlage jedoch vorübergehend zurückgestellt. Nun sollte eine Entscheidung über die Erstellung der Minigolfanlage fallen. Im Haushaltsplan ist ein Betrag von 7o.ooo,oo DM für diese Maßnahme bereitgestellt worden.
Nach Einholung der Angebote hat sich jedoch ergeben, daß die Minigolfanlage 11 0 . 000,00 DM kosten würde,
CDU—Sprecher Dr. Hütte und SPD—Fraktionsvorsitzender Stühn erklärten, sie seien zwar grundsätzlich für den Bau der Minigolfanlage, nicht jedoch im Jahr 1978 angesichts der erforderlichen ''Haushaltsüberschreitung von 4o.ooo,oo DM.
Ratsmitglied Schweizer sprach sich für den Bau der Anlage in diesem Jahr aus, meinte allerdings, man sollte nicht das Projekt in einem Zuge verwirklichen, sondern die Anlage nach und nach vervollständigen, um so die Haushaltsüberschreitung zu verhindern.
Der Stadtrat faßte dann mit Mehrheit folgenden Beschluß:
Der Stadtrat spricht sich für die Errichtung einer Minigolfanlage in der Freizeitanlage Quendelberg aus. Die Durchführung der Maßnahme sollte jedoch zu einem späteren noch festzulegenden Zeitpunkt erfolgen.
Neubau einer Brücke im Forstrevier Gelbachtal__
Die Brücke über den Gelbach in der Nähe des Hotels “Waldes
ruhe” ist im vergangenen Winter durch Hochwasser zerstört worden. Da diese Brücke die einzige Möglichkeit zur Überquerung des Gelbaches an einem Knotenpunkt stark frequentierter Wanderwege darstellt, wurde die Dringlichkeit der Erneuerung dieser Brücke anerkannt. Die Kosten betragen 12.ooo,oo DM. Dazu gewährt der Naturpark Nassau einen Zuschuß in Höhe von 6 . 000,00 DM
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Der Stadtrat genehmigte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.ooo,oo DM, die für Mehraufwendungen für den Winterdienst angefallen sind, Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen.
Stellungnahme zu den Streckenstillegungsplänen der Deutschen Bundesbahn
Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Schreiben vom 3o.3.1978 Unterlagen über die Netzkonzeption der Deutschen Bundesbahn mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt,
Es geht dabei um die Umstellung von Schienenpersonenverkehr auf Busbedienung. Der Personenverkehr auf den Linien Staffel-Limburg und Montabaur - Westerburg soll eingestellt werden,
Stattdessen soll die Personenbeförderung mit Bussen erfolgen. Der Stadtrat verabschiedete mit Mehrheit eine negative Stellungnahme zu den Stillegungsplänen der Deutschen Bundesbahn, Es wurde darauf hingewiesen,daß die derzeitige überdurchschnittliche Verkehrsbelastung im Bereich der Stadt Montabaur durch den zusätzlichen Einsatz von täglich 60 Bussen erheblich verschärft würde,
Der Westerwaldkreis hat die höchsten Zülassungzahlen in Rheinland-Pfalz. (ca. 80.000 Fahrzeuge). Bezogen auf die 169„ooo Einwohner des Kreises bedeutet dies, daß fast jeder zweite Einwohner ein Kraftfahrzeug führt. Man betonte, daß durch die unmittelbare Anbindung der Bundesautobahn und des überörtlichen Verkehrsnetzes ( B 49, B 255, L 313. L326) die Stadt Montabaur eine erhebliche Belastung des Straßenverkehrs zu verzeichnen hat. Auf diese hohe Verkehrsdichte führte man es auch zurück, daß im Westerwaldkreis 1977 4.376 Unfälle zu verzeichnen waren.
Die Streckenstillegung hätte zur Folge, daß die Bushaltestellen in Montabaur am Bahnhof und am Rathaus wesentlich häufiger mit Bussen angefahren werden, als dies heute schon der Fall ist, Nach Ansicht des Stadtrates ist die Kapazität der Bushaltestelle am Bahnhof bereits heute voll ausgelastet Die Realisierung der Absicht, die Bushaltestelle am Rathaus zusätzlich anzufahren, würde zu einer unvertretbaren Beeinträchtigung des innerstädtischen Verkehrs fuhren. Es wurde darauf hingewiesen, daß bereits die jetzige Frequentierung dieser Haltestelle mit Bahn-, Post- und Privatbussen dazu führt, daß zu Spitzenzeiten die Innenstadt nur noch im Schrittempo befahren werden kann.
Die Haltebuchten am Rathaus sind außerdem nur für die Aufnahme jeweils eines Busses konzipiert, werden aber bereits heute von mehreren Bussen gleichzeitig angefahren, so daß es zu Verkehrsgefährdungen kommt Dies alles würde dazu führen, daß in der Stadt ein zentraler Busbahnhof errichtet werden müßte.
Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß die Kreuzung L 313/L 326 unmöglich eine weitere Belastung mit zusätzlich eingesetzten Bussen verkraften kann.
Weiterhin betonte der Stadtrat, daß der durch die Streckenstillegungen angestrebte betriebswirtschaftliche Nutzen zu Gunsten der Bundesbahn nicht auf Kosten Dritter erreicht werden dürfe. Die geplanten Maßnahmen bringen sowohl unmittelbar für den Bürger (insbesondere im Berufs- und Schülerverkehr ) als auch für die Kommunen und das Land erhebliche

