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Montabaur 10 / 18 / 78

finanzielle Mehrbelastungen, So entstehen allein im Strecken­abschnitt Steinefrenz - Siershahn für ca. 900 verkaufte Schüler­monatskarten (ohne Berufschüler) dem Schüler und dem Kosten­träger Land spürbare Mehrkosten. Man betonte, daß aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen künftig in erhöhtem Maße mit ei­ner weiteren Zentralisierung des Schulwesens und damit mit einem Anstieg der Fahrschüler zu rechnen ist.

Die Ratsmitglieder, die gegen diese Resolution stimmten, er­klärten, man könne sich der Streckenstillegung ohnehin nicht mit Erfolg widersetzen und müsse die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit für die Bundesbahn, ihr Defizit zu reduzieren, anerkennen.

Unbehagen herrscht im Stadtrat über die Praxis der übergeordne­ten Behörden. Die Unterlagen wurden der Verwaltung am 3o.3.1978 übersandt und gingen bei der Verwaltung am 4.4.

1978 ein. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahme wurde bis zum 15.4.1978 gesetzt. Sowohl Bürgermeister Mangels als auch die Ratsmitglieder waren übereinstimmend der Auffassung, daß die Stellungnahme zu einer solch wichtigen Frage wie der Einstellung des Personenverkehrs im Bereich von Montabaur keine Entscheidung der Verwaltung sei, sondern daß auch dem Rat die Gelegenheit gegeben werden muß, zu diesem Fragen­komplex Stellung zu beziehen.

Dies sei innerhalb einer solch kurzen Frist natürlich nicht mög­lich. Auf Vorschlag von CDU-Sprecher Dr. Hütte verabschiedete der Stadtrat einstimmig eine Resolution an den Innenminister von Rheinland-Pfalz, indem dieser gebeten wird, dafür Sorge zu tragen, daß künftig den Belangen der kommunalen Selbstver­waltung durch eine entsprechende Praxis der übergeordneten Behörden Rechnung getragen wird.

Erlaß von Steuern für das Verbandsgemeindewerk

In nichtöffentlicher Sitzung erklärte sich der Stadtrat durch ein­stimmigen Beschluß damit einverstanden, daß die Gewerbe­steuerrückstände des Verbandsgemeindewerkes für die Jahre 1971 - 1975 in einem Gesamtbetrag von 72.283,8o DM nach Kürzung um die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 29.1 Fl,38 DM (also 43.172,42 DM) dem Verbandsgemeindewerk zur Eigenkapitalverstärkung zur Verfügung gestellt werden.

Für die Folgejahre erklärte der Stadtrat sein Einverständnis zur Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages auf o,oo DM durch das Finanzamt. Der Beschluß erging unter der Bedingung, daß alle beteiligten Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Monta­baur gleichlautende Beschlüsse fassen.

Zur Begründung dieses Beschlusses wurde ausgeführt, daß das Wasserwerk mit dem Ziel betrieben wirdj, die Bürger zu kosten­deckenden Preisen mit Wasser zu versorgen. Eine Gewinnerzie­lungsabsicht ist in der Betriebssatzung des Verbandswasserwer­kes ausdrücklich ausgeschlossen.

Durch den Erlaß von Steuern zu Gunsten des Verbandswasser­werkes zur Verstärkung des Eigenkapitals des Eigenbetriebes ' wollte der Stadtrat einen Beitrag dazu leisten, daß das Verbands­wasserwerk dazu in die Lage versetzt wird, den derzeitigen Wasserpreis (l,2o DM/cbm) möglichst lange konstant zu halten und dabei trotzdem die vorgeschriebene Kostendeckung zu er­reichen.

Aushilfskräfte in den Stadtteilen Ettersdorf und Wirzenborn gesucht

Zur Durchführung von gelegentlich anfallenden Arbeiten an Straßen, Wegen, Anlagen usw. in dem Stadtteil Wirzenborn sowie zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten auf dem Friedhof im Stadtteil Ettersdorf werden Aushilfskräfte - auch rüstige Rentner - gesucht.

Die Entschädigung für diese Arbeiten erfolgt im Stundenlohn.

Interessenten aus den jeweiligen Stadtteilen bitten wir, sich mit dem Personalamt der Verbandsgemeindeverwaltung,

Zimmern 5 /6,1. Stock, Rathaus Montabaur, persönlich oder telefonisch in Verbindung zu setzen.

Es empfiehlt sich, mit den ehemaligen Bürgermeistern über den Umfang der Arbeiten Rücksprache zu nehmen.

West - Yoga - Kreis

Unser nächster Ubungsabend ist am Donnerstag, 11. 5. 1978 um 19.3o Uhr in der Turnhalle der Realschule.

AHRBACHGEMEINDEN

RUPPACH - GOLDHAUSEN Verlegung der Musikprobe des Fanfarenzuges

Die Aktiven im Fanfarenzug Großholbach erhalten hiermit Kenntnis, daß wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt die nächste wöchentliche Probe am

Freitag, dem 5. Mai 1978, um 2ooo Uhr, in der Gastwirtschaft Fischbach stattfindet.

AUGST

NEUHÄUSEL

Begasung von Fuchsbauten in der Gemarkung Neuhäusel am 9. Mai 1978

Durch Viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 2o. 2. 1978 hat die Bezirksregierung Kobhenz die Begasung sämtlicher befahrener Fuchsbaue angeordnet«

Die Begasungsaktion für die Gemarkung Neuhäusel findet am 9. Mai 1978 statt.

Wegen der Gefährlichkeit des verwendeten Giftes dürfen die Waldgebiete für mindestens 24 Stunden nach der Begasung nicht betreten werden.

Wir bitten auch die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder während des angegebenen Zeitraumes von den Waldgebieten fernzuhalten.

V erbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -

SIMMERN

Begasung von Fuchsbauten in der Gemarkung Simmern am 9. Mai 1978

Durch Viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 2o. 2. 1978 hat die Bezirksregierung Koblenz die Begasung sämtlicher befahrener Fuchsbaue angeordnet.

Die Begasungsaktion für die Gemarkung Simmern findet am 9. Mai 1978 statt.

Wegen der Gefährlichkeit des verwendeten Giftes dürfen die Waldgebiete für mindestens 24 Stunden nach der Begasung^ nicht betreten werden.

Wir bitten auch die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder während des angegebenen Zeitraumes von den Waldgebieten fernzuhalten.

Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -