Montabaur 8 / 18 / 78 Arbeitsprojektor Diascriptor OP 2500
Diaprojektoren Pradovit CA 2500 und Prado Universal 5x5 und 6x6
Mikrovorsätze A und B Leica R 3
Ferngläser Trinovid 7 x 42 B, - C 8 x 2o - und - C lox 22 Mikroskope HM - Lus Binokultur und Stereomikroskop M 1
Fa. Robert Bosch / Bauer in Stuttgart
Filmprojektor 16 mm: Bauer P 7 TS mit Zubehör
Filmprojektoren 8 mm: T 81 (Schulgerät stumm)
T 190 (Schulgerät Licht - und Magnetton)
T 500 (Schulgerät Magnetton) T 520 und T 600 (Profigeräte) TR 200 (Bildschirmprojektor) Tonfilmkameras Super 8 mm: S lo5 XL , S lo8 Filmkameras Super 8 mm: C lo6 und C lo8 A 5o8 und A 512 (Spitzenkameras)
Fa. Bell & Howell in Friedberg:
Filmprojektoren 16 mm: 1680 (Lichtton, vereinfachte Hand-
einfädelung)
1698 (Automatik , Licht- und Magnetton)
Ton - Dia - Projektor 797 für Tonbildschau Boom - Box (Tonverstärker und Lautsprecher)
Aus den Gemeinden
lül
MONTABAUR
Iral
Bericht über die Stadtratssitzung vom 25. 4.1978
Neuwahl von Ausschußmitgliedern
In seiner Sitzung am 25. 4. 1978 befaßte sich der Stadtrat von Montabaur zunächst mit der Neuwahl von Ausschußmitgliedern. Jeweils durch einstimmigen Beschluß wählte der Stadtrat
- Herrn Franz - Josef Becker, Dillstr. 8,zum Mitglied des Bauausschusses
(Nachfolger für Herrn August Kunst)
- Herrn Albert Kram, Oderstr. lo,zum stellvertretenden Mitglied des Bauausschusses
(Nachfolger für Herrn Robert Zimmer)
- Herrn Guido Feig, Koblenzer Str. 22, zum Mitglied des
Hospitalausschusses (Nachfolger für Herrn Robert Zimmer).
Das Vorschlagsrecht hatte in allen Fällen die CDU-Fraktion, da die ausgeschiedenen Ausschußmitglieder auf Vorschlag in die genannten Ausschüsse gewählt wareh.
Einleitung des Umlegungsverfahrens für den genehmigten Teilbereich des Baugebietes “Bornrainsfeld” im Stadtteil Ettersdorf
Der Stadtrat beschloß die Einleitung des Umlegungsverfahrens für den genehmigten Teilbereich des Baugebietes “Bornrainsfeld” im Stadtteil Ettersdorf. Dieser Beschluß bildet die formelle Voraussetzung für die Einleitung des Umlegungsverfahrens, das vom Katasteramt durchgeführt wird. Der volle
Wortlaut des Stadtratsbeschlusses wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht. Darin sind dann auch die im Plangebiet gelegenen Flurstücke detailliert aufgeführt.
Festlegung des Sanierungszeitraumes für das Erweiterungsgebiet “Altstadt II”
Zu einem früheren Zeitpunkt hatte der Stadtrat beschlossen, das Sanierungsgebiet “Altstadt I” um den Bereich des BEBAUUNGSPLANES” Altstadt II” zu erweitern.
Der Bebauungsplan “Altstadt II” wird begrenzt durch die Bahnhofstraße, die Wallstraße und den Steinweg. Die beiden Bebauungsplangebiete “Altstadt I” und “Altstadt II” sind zusammengefaßt in einem einheitlichen SANIERUNGSGEBIET, das die Bezeichnung “Altstadt I ” trägt.
In der Sitzung vom 25.4.1978 legte nun der Stadtrat den Zeitraum für die Durchführung der Sanierung für das Gebiet des Bebauungsplanes “Altstadt II” auf 8 Jahre fest und beschloß, daß die jeweils erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Veränderungssperre für das Baugebiet “Horresser Berg”
Einstimmig beschloß der Stadtrat den Entwurf einer Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes “Horresser Berg” im Stadtteil Horressen, Die Veränderungssperre hat denZweck, die Planungsabsichten der Stadt zu sichern, also zu verhindern, daß durch eine Realisierung von Bauvorhaben die spätere Planverwirklichung der Stadt erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Man war sich im Stadtrat darüber einig, daß das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Horresser Berg” so schnell wie möglich voran getrieben werden soll,um die Veränderungssperre nur so lange wie unbedingt nötig aufrecht zu erhalten.
Ausbau der Burgstraße
Der Stadtrat beschloß, die Burgstraße auf der gesamten Straßenbreite mit 10 cm starkem Verbundsteinpflaster (mit Gefälle _ zur Straßenmitte) auszubauen. Der Antrag der Stadt am beitragsfähigen Aufwand wurde auf 20 v.H. festgesetzt. Der Stadtrat hatte am 19. 1 o.l972 beschlossen, die Burgstraße einseitig mit einem Bürgersteig zu versehen. Dieser Beschluß wurde nun aufgehoben; die Burgstraße soll keinen Bürgersteig erhalten.
Aufstellung eines Bebauungsplanes “Baumberg” im Stadtteil Eschelbach
Der Stadtrat beschloß, im Stadtteil Eschelbach den Bebauungsplan “Baumberg” aufzustellen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Verfah- , ren nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzuleiten. Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden ca. 22 neue Bauplätze | geschaffen.
Die Größe der einzelnen Grundstücke soll ca. 8oo qm betragen. Der Planentwurf sieht eine maximale Dachneigung von 35° vor. Die Erschließung des zukünftigen Plangebietes soll von der Baumbergstraße her erfolgen. Am Endpunkt soll ein Wendehammer angelegt werden. 1
Aufgrund der Wünsche des Abwicklungsausschusses von Esche! bach ist in idem Plan vorgesehen, einen Kinderspielplatz mit Grünanlagen zu erstellen. Über die Frage des Standortes dieser Anlagen wurde keine völlige Einigkeit erzielt. Der Abwicklungsausschuß schlägt vor, den Kinderspielplatz zur Baumbergstraße hin anziilegen.
Der Haupt- und Finanzausschuß sowie die Mehrheit des Stadtrates waren jedoch der Auffassung, daß es am günstigsten ist, I den Kinderspielplatz in Richtung Autobahn, also an die westliche Grenze des Plangebietes zu legen.
In diesem Bereich ist eine künftige Wohnbebauung ausgeschlossen, weil man in die “4oo -m-Zone” zur Autobahn hin

