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Montabaur 8 / 18 / 78 Arbeitsprojektor Diascriptor OP 2500

Diaprojektoren Pradovit CA 2500 und Prado Universal 5x5 und 6x6

Mikrovorsätze A und B Leica R 3

Ferngläser Trinovid 7 x 42 B, - C 8 x 2o - und - C lox 22 Mikroskope HM - Lus Binokultur und Stereomikroskop M 1

Fa. Robert Bosch / Bauer in Stuttgart

Filmprojektor 16 mm: Bauer P 7 TS mit Zubehör

Filmprojektoren 8 mm: T 81 (Schulgerät stumm)

T 190 (Schulgerät Licht - und Magnetton)

T 500 (Schulgerät Magnetton) T 520 und T 600 (Profigeräte) TR 200 (Bildschirmprojektor) Tonfilmkameras Super 8 mm: S lo5 XL , S lo8 Filmkameras Super 8 mm: C lo6 und C lo8 A 5o8 und A 512 (Spitzenkameras)

Fa. Bell & Howell in Friedberg:

Filmprojektoren 16 mm: 1680 (Lichtton, vereinfachte Hand-

einfädelung)

1698 (Automatik , Licht- und Magnetton)

Ton - Dia - Projektor 797 für Tonbildschau Boom - Box (Tonverstärker und Lautsprecher)

Aus den Gemeinden

lül

MONTABAUR

Iral

Bericht über die Stadtratssitzung vom 25. 4.1978

Neuwahl von Ausschußmitgliedern

In seiner Sitzung am 25. 4. 1978 befaßte sich der Stadtrat von Montabaur zunächst mit der Neuwahl von Ausschußmitglie­dern. Jeweils durch einstimmigen Beschluß wählte der Stadt­rat

- Herrn Franz - Josef Becker, Dillstr. 8,zum Mitglied des Bauausschusses

(Nachfolger für Herrn August Kunst)

- Herrn Albert Kram, Oderstr. lo,zum stellvertretenden Mitglied des Bauausschusses

(Nachfolger für Herrn Robert Zimmer)

- Herrn Guido Feig, Koblenzer Str. 22, zum Mitglied des

Hospitalausschusses (Nachfolger für Herrn Robert Zimmer).

Das Vorschlagsrecht hatte in allen Fällen die CDU-Fraktion, da die ausgeschiedenen Ausschußmitglieder auf Vorschlag in die genannten Ausschüsse gewählt wareh.

Einleitung des Umlegungsverfahrens für den genehmigten Teil­bereich des BaugebietesBornrainsfeld im Stadtteil Ettersdorf

Der Stadtrat beschloß die Einleitung des Umlegungsverfahrens für den genehmigten Teilbereich des BaugebietesBornrains­feld im Stadtteil Ettersdorf. Dieser Beschluß bildet die formelle Voraussetzung für die Einleitung des Umlegungsver­fahrens, das vom Katasteramt durchgeführt wird. Der volle

Wortlaut des Stadtratsbeschlusses wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht. Darin sind dann auch die im Plangebiet gelegenen Flurstücke detailliert aufgeführt.

Festlegung des Sanierungszeitraumes für das Erweiterungs­gebietAltstadt II

Zu einem früheren Zeitpunkt hatte der Stadtrat beschlossen, das SanierungsgebietAltstadt I um den Bereich des BEBAUUNGSPLANES Altstadt II zu erweitern.

Der BebauungsplanAltstadt II wird begrenzt durch die Bahn­hofstraße, die Wallstraße und den Steinweg. Die beiden Be­bauungsplangebieteAltstadt I undAltstadt II sind zu­sammengefaßt in einem einheitlichen SANIERUNGSGEBIET, das die BezeichnungAltstadt I trägt.

In der Sitzung vom 25.4.1978 legte nun der Stadtrat den Zeitraum für die Durchführung der Sanierung für das Gebiet des BebauungsplanesAltstadt II auf 8 Jahre fest und beschloß, daß die jeweils erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Veränderungssperre für das BaugebietHorresser Berg

Einstimmig beschloß der Stadtrat den Entwurf einer Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet des BebauungsplanesHorresser Berg im Stadtteil Horressen, Die Veränderungssperre hat denZweck, die Planungsabsichten der Stadt zu sichern, also zu verhindern, daß durch eine Realisierung von Bauvorhaben die spätere Planverwirklichung der Stadt erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Man war sich im Stadtrat darüber einig, daß das Verfahren zur Aufstellung des BebauungsplanesHorresser Berg so schnell wie möglich voran getrieben werden soll,um die Veränderungssperre nur so lange wie unbedingt nötig aufrecht zu erhalten.

Ausbau der Burgstraße

Der Stadtrat beschloß, die Burgstraße auf der gesamten Straßenbreite mit 10 cm starkem Verbundsteinpflaster (mit Gefälle _ zur Straßenmitte) auszubauen. Der Antrag der Stadt am beitragsfähigen Aufwand wurde auf 20 v.H. festge­setzt. Der Stadtrat hatte am 19. 1 o.l972 beschlossen, die Burgstraße einseitig mit einem Bürgersteig zu versehen. Dieser Beschluß wurde nun aufgehoben; die Burgstraße soll keinen Bürgersteig erhalten.

Aufstellung eines BebauungsplanesBaumberg im Stadtteil Eschelbach

Der Stadtrat beschloß, im Stadtteil Eschelbach den Bebauungs­planBaumberg aufzustellen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Verfah- , ren nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes zur Auf­stellung des Bebauungsplanes einzuleiten. Durch die Auf­stellung dieses Bebauungsplanes werden ca. 22 neue Bauplätze | geschaffen.

Die Größe der einzelnen Grundstücke soll ca. 8oo qm betragen. Der Planentwurf sieht eine maximale Dachneigung von 35° vor. Die Erschließung des zukünftigen Plangebietes soll von der Baumbergstraße her erfolgen. Am Endpunkt soll ein Wen­dehammer angelegt werden. 1

Aufgrund der Wünsche des Abwicklungsausschusses von Esche! bach ist in idem Plan vorgesehen, einen Kinderspielplatz mit Grünanlagen zu erstellen. Über die Frage des Standortes dieser Anlagen wurde keine völlige Einigkeit erzielt. Der Abwick­lungsausschuß schlägt vor, den Kinderspielplatz zur Baumberg­straße hin anziilegen.

Der Haupt- und Finanzausschuß sowie die Mehrheit des Stadt­rates waren jedoch der Auffassung, daß es am günstigsten ist, I den Kinderspielplatz in Richtung Autobahn, also an die west­liche Grenze des Plangebietes zu legen.

In diesem Bereich ist eine künftige Wohnbebauung ausge­schlossen, weil man in die4oo -m-Zone zur Autobahn hin