Montabaur 2/13/78
c) Sonderumlage für die .Turnhalle bei der Hauptschule Ruppach- Goldhausen
Die Sonderumlage wird auf 32,67 v.H. der Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstleistungen des Jahres 1978 festgesetzt.
Die Verteilung erfolgt nach dem Umfang der Nutzung durch die Einwohner aus den Ortsgemeinden Ruppach-Goldhausen, Heiligenroth, Boden und Nomborn.
2. Die Fälligkeit der Sonderumlage richtet sich nach § 28 Abs.2 FAG.
§7
Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden
a) für Anschlußnehmer, die ihr Abwasser ungereinigt dem Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen, auf 1,05 DM/cbm Frischwasserbezug,
b) für Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Hausklärgruben nach DIN 246100) ihr Abwasser dem Kanal netz ohne zentrale Kläranlage zuführen, auf 0,80 DM/c bm Frischwasserbezug
festgesetzt.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs.2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1977 -1981 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen 26.441.000,-- DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1977 4.510.000,- DM
1978 5.147.000,- DM
1979 6.166.000,- DM
1980 4.305.000,- DM
1981 6.313.000,- DM
III.
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1978, der
IM ERFOLGSPLAN
in Einnahmen und Ausgaben mit je 2.122.000,- DM
und
IM FINANZPLAN
in Einnahmen und Ausgaben mit je 3.039.650,- DM
abschließt.
IV.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 80 in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) und § 34 FAG erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1978 und des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 1978 wird erteilt:
I.
1. Zu der Erhebung der Verbandsgemeindeumlage von den verbandsangehörigen Gemeinden mit
26 v.H. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital, des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und mit
26 v.H. der Schlüsselzuweisungen A und B an die verbandsangehörigen Gemeinden für das Haushaltsjahr 1978,
26 v.H. der Zuweisungen 1978 nach § 32 Abs. 1 und 2 und § 33 FAG an die verbandsangehörigen Gemeinden
2. Zu der Erhebung der Turnhallenumlage nach den angegebenen Maßstäben.
II.
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1978, für die im Haushaltsjahr 1979 voraussichtlich 1.606.000,-DM an Krediten aufgenommen werden müssen.
III.
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 in Höhe von 1.860.800,- DM und des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde Montabaur in Höhe von 1.600.000,- DM.
KREISVERWALTUNG DES WESTERWALDKREISES Abt. 1 Az. 029/901-10
(L.S.)
HINWEIS
5430 Montabaur, den 10.3.1978 gez. Dr, Heinen, Landrat
V.
Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan liegen zur Einsichtnahme vom 6.4.1978 bis 14.4.1978 von montags - donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.
Montabaur, den 21.3.1978
(L.S.) Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweis zum Modernisierungsprogramm 1978
Nachdem uns die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mitgeteilt hat, daß für das Modernisieurungsprogramm 1978 die Richtlinien vom 10.5.1977 anzuwenden sind, können entsprechende Anträge beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gestellt werden.
Die Antragsvordrucke sind im Bürogebäude Gelbachstraße 9, Zimmer 7, erhältlich.
Zu den förderungsfähigen Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung
1. des Zuschnittes der Wohnung
2. der Belichtung und Belüftung
3. des Wärmeschutzes
4. des Schallschutzes,
5. der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung,
6. der sanitären Einrichtungen,
7. der Beheizung und der Kochmöglichkeiten,
8. der Funktionsabläufe in Wohnungen,
9. der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt.
Diese Modemisierungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn das Jahreseinkommen des Eigentümers (Antragstellers) und der zu seiner Familie rechnenden Angehörigen die in § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes festgesetzten Gret' zen nicht oder nur unwesentlich übersteigt.
Als Einkommensgrenzen gelten:
Herausgeber des Amtsblattes: Varbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).
Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfaoh 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 0 2624/5061 -4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).
Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druak Linus Wittich)
Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde.' Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

