Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Jahrgang 6 FREITAG, den 31. März 1978 Nummer: 13
II I Ir
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 vom 21.3.1978.
I.
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) wird nach dem Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 16.2.1978 und nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 10.3. 1978 für das Haushaltsjahr 1978 folgende Haushaltssatzung [erlassen:
§ 1
[Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
[in der Einnahme auf 11.982.100,-- DM
in der Ausgabe auf 11.982.100,-- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 6.301.550,-- DM
in der Ausgabe auf 6.301.550,-- DM
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird auf 1.860.800,-- DM festgesetzt. Davon entfallen 1.007.000,-- DM auf die Abwasserbeseitigung.
Der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemeindewerkes (Eigenbetrieb), die im Wirtschaftsjahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich sind, wird auf 1.600.000,- DM festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.606.000,- DM festgesetzt. Für das Verbandsgemeindewerk werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 1978 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird
a) für die Verbandsgemeinde auf 1.500.000,- DM
b) für das Verbandsgemeindewerk auf 300.000,- DM festgesetzt.
§ 5
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt
26 % der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG
26 % der Schlüsselzuweisung A 1978 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG
26 % der Schlüsselzuweisung B 1978 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG
26 % der Zuweisungen 1978 nach § 32 Abs. 1 und 2 und § 33 FAG an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.
§6
1. Für die außerschulische Nutzung wird von den nachstehend aufgeführten Gemeinden nach den angegebenen Maßstäben eine Turnhallenumlage als Sonderumlage nach § 23 Abs. 2 FAG erhoben:
a) Sonderumlage für die Turnhallen der Stadt Montabaur
aa) Turnhalle bei der Josef-Kehrein-Schule
Die Sonderumlage wird auf 42,86 v.H. der Betriebsund Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstleistungen des Jahres 1978 festgesetzt.
bb) Turnhallle bei der Waldschule in Montabaur-Horressen
Die Sonderumlage wird auf 41,94 v.H. der Betriebsund Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstleistungen des Jahres 1978 festgesetzt, b) Sonderumlage für die Turnhalle bei der Augstschule
Die Sonderumlage wird auf 45,04 v.H. der Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstleistungen des Jahres 1978 festgesetzt. Die Verteilung erfolgt nach dem Umfang der Nutzung durch die Einwohner aus den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Kadenbach und Simmern.
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECH ANSCHLÜSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

