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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 6 FREITAG, den 31. März 1978 Nummer: 13

II I Ir

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 vom 21.3.1978.

I.

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) wird nach dem Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 16.2.1978 und nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 10.3. 1978 für das Haushaltsjahr 1978 folgende Haushaltssatzung [erlassen:

§ 1

[Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

[in der Einnahme auf 11.982.100,-- DM

in der Ausgabe auf 11.982.100,-- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 6.301.550,-- DM

in der Ausgabe auf 6.301.550,-- DM

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaus­haltes erforderlich ist, wird auf 1.860.800,-- DM festgesetzt. Davon entfallen 1.007.000,-- DM auf die Abwasserbeseitigung.

Der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemeindewerkes (Eigenbetrieb), die im Wirtschaftsjahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich sind, wird auf 1.600.000,- DM festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.606.000,- DM festgesetzt. Für das Verbandsgemeindewerk werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

§4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 1978 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genom­men werden dürfen, wird

a) für die Verbandsgemeinde auf 1.500.000,- DM

b) für das Verbandsgemeindewerk auf 300.000,- DM festgesetzt.

§ 5

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt

26 % der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG

26 % der Schlüsselzuweisung A 1978 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG

26 % der Schlüsselzuweisung B 1978 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG

26 % der Zuweisungen 1978 nach § 32 Abs. 1 und 2 und § 33 FAG an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur

2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.

§6

1. Für die außerschulische Nutzung wird von den nachstehend aufgeführten Gemeinden nach den angegebenen Maßstäben eine Turnhallenumlage als Sonderumlage nach § 23 Abs. 2 FAG erhoben:

a) Sonderumlage für die Turnhallen der Stadt Montabaur

aa) Turnhalle bei der Josef-Kehrein-Schule

Die Sonderumlage wird auf 42,86 v.H. der Betriebs­und Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstlei­stungen des Jahres 1978 festgesetzt.

bb) Turnhallle bei der Waldschule in Montabaur-Horressen

Die Sonderumlage wird auf 41,94 v.H. der Betriebs­und Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstlei­stungen des Jahres 1978 festgesetzt, b) Sonderumlage für die Turnhalle bei der Augstschule

Die Sonderumlage wird auf 45,04 v.H. der Betriebs- und Unter­haltungskosten sowie der Schuldendienstleistungen des Jahres 1978 festgesetzt. Die Verteilung erfolgt nach dem Umfang der Nutzung durch die Einwohner aus den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Kadenbach und Simmern.

DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECH ANSCHLÜSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver­bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck­amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.