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Montabaur 3/13

/ 78

Ledige:

18.000,-

DM

Ehepaare:

27.000,-

DM

+

4.200,-

DM für jeden weiteren Ange­hörigen

junge Ehepaare +

4.800,-

DM

Schwerbehinderte

4.200,-

DM

Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres und des Mo­nats vor der Antragstellung.

i 1978, -DM

Eine Wohnung kann in der Regel nur einmal bis zu Gesamtkosten von DM 25.000,-gefördert werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt

Wechselt das Eigentum an einem Grundstück, so entsteht die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt das Grundstück noch dem alten und ab welchem Zeitpunkt es dem neuen Eigentümer zuzurechnen ist.

Gehen beispielsweise zum 1.3. die Nutzungen und Lasten eines Grundstücks auf einen neuen Eigentümer über, so ist dieser zwar wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks. Die steuer­rechtlichen Konsequenzen aus diesem Tatbestand werden je­doch regelmäßig zum 1.1. des folgenden Jahres gezogen, indem

auf diesen Zeitpunkt durch das Finanzamt eine sogenannte Zurechnungsfort Schreibung durchgeführt wird. Hierfür bedarf es keines besonderen Antrages der Eigentümer.

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Die Verwaltung informiert

KRAMMARKT IN MONTABAUR

Beispiel:

Eigentumsübergang: Steuerschuldner bis 31.12.1978: Steuerschuldner ab 1.1.1979:

1.3.1978 alter Eigentümer

neuer Eigentümer

.1978

drat

Am Montag, dem 3.4.1978, findet der erste Krammarkt in diesem Jahr in Montabaur statt.

Viele Händler haben sich angemeldet und bieten ein reichhaltiges Sortiment ihren Kunden an.

Von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist der Markt auf dem Konrad- Adenauer - Platz geöffnet.

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lonta- [ April 1978:

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Mo. 3.4.

Krammarkt in Montabaur

Ort: Konrad-Adenauer-Platz

So. 9.4.

KIRMES in Görgeshausen

KIRMES in Montabaur, Stadtteil Wirzenborn

Do. 13.4.

19.30 Uhr

Kursbeginn: VHS-Säuglingspflege

Leitung: Edeltraud Matz

Ort: Berufsbildende Schule, Montabaur

Fr. 14.4.

20.00 Uhr

Schloßkonzert mit Streichern des Mainzer Kammerorchesters

Ort: Rittersaal, Schloß Montabaur.

Fr. 28.4.

20.00 Uhr

LandesbühneOpfer Helena" v.W. Hildesheimer Abonnement-Veranstaltung

Ort: Joseph-Kehrein-Schule, Aula, Montabaur.

Die Erhebung der Grundsteuer

Zur Zeit werden den Grundsteuerpflichtigen die Steuerbescheide

1978 übersandt.

Wir nehmen dies zum Anlaß zu einer Information über das

Grundsteuerrecht, das wir in Grundzügen darstellen:

1. Das Verfahren bei der Grundsteuer gliedert sich in 3 Stufen:

a) Das Finanzamt stellt den Einheitswert für das Grundstück fest (Einheitswert-Verfahren),

b) Auf der Grundlage des Einheitswertes setzt das Finazamt den Steuermeßbetrag fest (= Steuermeßbetrags-Verfahren).

c) Auf der Grundlage des Steuermeßbetrages setzt die Ver­bandsgemeindeverwaltung für die Stadt/Ortsgemeinde die Grundsteuer fest. ( = Steuerverfahren).

Dies geschieht, indem sie den Steuermeßbetrag mit dem Steuer­hebesatz multipliziert.

inde.

2. Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Eigentümer des Grundstücks,

Vielfach werden die Zurechnungsfortschreibungen infolge Ar­beitsüberlastung durch das Finanzamt erst zu einem noch späte­ren Zeitpunkt, aber rückwirkend auf den o.g. Zeitpunkt vorge­nommen.

In diesen Fällen wäre die Verwaltung gehalten, die Grundsteuer auch noch in dem Folgejahr, u.U. in den Folgejahren vom alten Eigentümer zu fordern. Erst wenn dem neuen Eigentümer das Grundstück bei der Einheitsbewertung zugerechnet und ihm gegenüber der Steuermeßbetrag festgesetzt worden ist, wird der neue Eigentümer Steuerschuldner.

Der alte Eigentümer hat zwar meistens eine vertragliche Regelung, mit dem neuen Eigentümer auch über den Übergang der Grund­stückslasten getroffen. Diese Vereinbarung wirkt aber nur im Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien mit der Folge, daß der frühere Eigentümer einen Erstattungsanspruch gegen den Rechtsnachfolger hat. In der Außenwirkung gegenüber der Gemeinde (Stadt) tritt ein Wechsel in der Person des Steuerschuldners aber erst mit der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes ein.

Die Verwaltung hat erkannt, daß eine solche Handhabung für den alten Eigentümer eine Unbilligkeit darstellt.

Sie räumt daher dem alten Eigentümer die Möglichkeit ein, sich durch die Einholung einer Verpflichtunserklärung des neuen Eigentümers zur Übernahme der Grundsteuer von der Steuer­pflicht zu entlasten (entspr. Vordruck wird auf Anforderung übersandt),

Von dieser Möglichkeit kann jedoch nur bei unbebauten Grund­stücken (Bauplätzen) und bebautem Grundbesitz, nicht bei land­wirtschaftlichen Grundstücken (Stückländereien) Gebrauch ge­macht werden.

Wir bitten, unter Beachtung dieser Hinweise in Zukunft in der­artigen Fällen von der Rücksendung der Steuerbescheide abzu­sehen»

(wird fortgesetzt)

öffentliche Bekanntmachung Nacheichung 1978

Nachstehend geben wir die Termine für die Nacheichung 1978 bekannt:

10. April bis 12» April 1978 in Nentershausen Eichlokal: Turnhalle

für die Gemeinden

Nentershausen,

Görgeshausen,

Nomborn

Heilberscheid,

Niedererbach,

Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den

10.4.1978 von 10.4.1978 von 10.4.1978 von 10.4.1978 von 10.4.1978 von

8.30 - 9.30 Uhr

9.30- 10.30 Uhr

10.30- 11.30 Uhr 13.00- 14.00 Uhr 13.00- 14.00 Uhr.