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Montabaur 3/13
/ 78
Ledige:
18.000,-
DM
Ehepaare:
27.000,-
DM
+
4.200,-
DM für jeden weiteren Angehörigen
junge Ehepaare +
4.800,-
DM
Schwerbehinderte
4.200,-
DM
Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres und des Monats vor der Antragstellung.
i 1978, -DM
Eine Wohnung kann in der Regel nur einmal bis zu Gesamtkosten von DM 25.000,-gefördert werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt
Wechselt das Eigentum an einem Grundstück, so entsteht die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt das Grundstück noch dem alten und ab welchem Zeitpunkt es dem neuen Eigentümer zuzurechnen ist.
Gehen beispielsweise zum 1.3. die Nutzungen und Lasten eines Grundstücks auf einen neuen Eigentümer über, so ist dieser zwar wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks. Die steuerrechtlichen Konsequenzen aus diesem Tatbestand werden jedoch regelmäßig zum 1.1. des folgenden Jahres gezogen, indem
auf diesen Zeitpunkt durch das Finanzamt eine sogenannte Zurechnungsfort Schreibung durchgeführt wird. Hierfür bedarf es keines besonderen Antrages der Eigentümer.
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Die Verwaltung informiert
KRAMMARKT IN MONTABAUR
Beispiel:
Eigentumsübergang: Steuerschuldner bis 31.12.1978: Steuerschuldner ab 1.1.1979:
1.3.1978 alter Eigentümer
neuer Eigentümer
.1978
drat
Am Montag, dem 3.4.1978, findet der erste Krammarkt in diesem Jahr in Montabaur statt.
Viele Händler haben sich angemeldet und bieten ein reichhaltiges Sortiment ihren Kunden an.
Von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist der Markt auf dem Konrad- Adenauer - Platz geöffnet.
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lonta- [ April 1978:
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Mo. 3.4.
Krammarkt in Montabaur
Ort: Konrad-Adenauer-Platz
So. 9.4.
KIRMES in Görgeshausen
KIRMES in Montabaur, Stadtteil Wirzenborn
Do. 13.4.
19.30 Uhr
Kursbeginn: VHS-Säuglingspflege
Leitung: Edeltraud Matz
Ort: Berufsbildende Schule, Montabaur
Fr. 14.4.
20.00 Uhr
Schloßkonzert mit Streichern des Mainzer Kammerorchesters
Ort: Rittersaal, Schloß Montabaur.
Fr. 28.4.
20.00 Uhr
Landesbühne „Opfer Helena" v.W. Hildesheimer Abonnement-Veranstaltung
Ort: Joseph-Kehrein-Schule, Aula, Montabaur.
Die Erhebung der Grundsteuer
Zur Zeit werden den Grundsteuerpflichtigen die Steuerbescheide
1978 übersandt.
Wir nehmen dies zum Anlaß zu einer Information über das
Grundsteuerrecht, das wir in Grundzügen darstellen:
1. Das Verfahren bei der Grundsteuer gliedert sich in 3 Stufen:
a) Das Finanzamt stellt den Einheitswert für das Grundstück fest (Einheitswert-Verfahren),
b) Auf der Grundlage des Einheitswertes setzt das Finazamt den Steuermeßbetrag fest (= Steuermeßbetrags-Verfahren).
c) Auf der Grundlage des Steuermeßbetrages setzt die Verbandsgemeindeverwaltung für die Stadt/Ortsgemeinde die Grundsteuer fest. ( = Steuerverfahren).
Dies geschieht, indem sie den Steuermeßbetrag mit dem Steuerhebesatz multipliziert.
inde.
2. Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der Eigentümer des Grundstücks,
Vielfach werden die Zurechnungsfortschreibungen infolge Arbeitsüberlastung durch das Finanzamt erst zu einem noch späteren Zeitpunkt, aber rückwirkend auf den o.g. Zeitpunkt vorgenommen.
In diesen Fällen wäre die Verwaltung gehalten, die Grundsteuer auch noch in dem Folgejahr, u.U. in den Folgejahren vom alten Eigentümer zu fordern. Erst wenn dem neuen Eigentümer das Grundstück bei der Einheitsbewertung zugerechnet und ihm gegenüber der Steuermeßbetrag festgesetzt worden ist, wird der neue Eigentümer Steuerschuldner.
Der alte Eigentümer hat zwar meistens eine vertragliche Regelung, mit dem neuen Eigentümer auch über den Übergang der Grundstückslasten getroffen. Diese Vereinbarung wirkt aber nur im Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien mit der Folge, daß der frühere Eigentümer einen Erstattungsanspruch gegen den Rechtsnachfolger hat. In der Außenwirkung gegenüber der Gemeinde (Stadt) tritt ein Wechsel in der Person des Steuerschuldners aber erst mit der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes ein.
Die Verwaltung hat erkannt, daß eine solche Handhabung für den alten Eigentümer eine Unbilligkeit darstellt.
Sie räumt daher dem alten Eigentümer die Möglichkeit ein, sich durch die Einholung einer Verpflichtunserklärung des neuen Eigentümers zur Übernahme der Grundsteuer von der Steuerpflicht zu entlasten (entspr. Vordruck wird auf Anforderung übersandt),
Von dieser Möglichkeit kann jedoch nur bei unbebauten Grundstücken (Bauplätzen) und bebautem Grundbesitz, nicht bei landwirtschaftlichen Grundstücken (Stückländereien) Gebrauch gemacht werden.
Wir bitten, unter Beachtung dieser Hinweise in Zukunft in derartigen Fällen von der Rücksendung der Steuerbescheide abzusehen»
(wird fortgesetzt)
öffentliche Bekanntmachung Nacheichung 1978
Nachstehend geben wir die Termine für die Nacheichung 1978 bekannt:
10. April bis 12» April 1978 in Nentershausen Eichlokal: Turnhalle
für die Gemeinden
Nentershausen,
Görgeshausen,
Nomborn
Heilberscheid,
Niedererbach,
Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den
10.4.1978 von 10.4.1978 von 10.4.1978 von 10.4.1978 von 10.4.1978 von
8.30 - 9.30 Uhr
9.30- 10.30 Uhr
10.30- 11.30 Uhr 13.00- 14.00 Uhr 13.00- 14.00 Uhr.

