Montabaur 8 / 7 / 78
Kirmesgeselischaft Kadenbach (Gruppe Jungkolping)
Wir bitten die Bevölkerung von Kadenbach recht herzlich, wie in den vergangenen Jahren für die Fertigstellung der Kirmeskrone Eier auszublasen.
Da es bis zur Kirmes nicht mehr weit ist und viele Eierschalen benötigt werden, ist es höchste Zeit, mit dem Ausblasen zu beginnen.
Die erste Sammlung findet in vier Wochen statt.
Im voraus besten Dank.
NEUHÄUSEL:
Schneeräumung und Streupflicht
Verschiedene mir zugegangene Beschwerden nehme ich zum Anlaß, erneut auf die geltende Ortssatzung in bezug auf Schneeräumung und Streupflicht hinzuweisen. Hiernach haben die Straßenanlieger im Zuge der ihnen auf erlegten Straßenreinigungspflicht Bürgersteige und Fahrbahn vom Schnee freizuhalten.
Sie sind außerdem bei Glatteis und Schneeglätte verpflichtet, zur Sicherung des Fußgängerverkehrs die Bürgersteige und, sofern solche nicht vorhanden sind, am Fahrbahnrand einen mindestens 1 m breiten Streifen auf jeder Straßenseite mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Der Klarheit halber muß darauf hingewiesen werden, daß die Pflicht zur Schneeräumung und zur Beseitigung des Glatteises und der Schneeglätte sich nicht allein auf die Anlieger beschränkt, deren Grundstücke an eine dem Kraftfahrzeugverkehr gewidmete Straße angrenzen. Sie besteht auch für Anlieger, deren Grundstücke an einen öffentlichen Weg oder Platz angrenzen, wie z.B. an den Weg zur kath. Kirche zwischen Kirch - und Gartenstraße.
Es wird dringend um Beachtung gebeten.
Hümmerich, Ortsbürgermeister.
SIMMERN:
Bericht über die erste Sitzung des Ortsgemeinderates im neuen Jahr
Bebauungsplan für das Gewerbegebiet
Als erster Tagesordnungspunkt wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Simmern ausgewiesene Gewerbegebiet rechts und links der verlängerten Siebenbornstraße behandelt.
Die Genehmigung eines Bauvorhabens in diesem Gebiet war für das Kreisbauamt Anlaß, auf die städtebaulich ungeregelte Entwicklung in diesem Bereich hinzuweisen. Insbesondere wegen der exponierten Lage und nicht vorhandenen Festsetzungen hinsichtlich Auswahl, Stellung und Dachformen der Gebäude wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dringend notwendig gehalten.
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat für das Gewerbe - gebiet, deren Bereich auch mit dem Entwurf des Flächennut •
zungsplanes der Verbandsgemeinde übereinstimmt, einen Bebauungsplan aufzustellen
Der konkrete Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes soll nach Anhören der Bürgerschaft und den Erläuterungen des Kreisbauamtes in einer der nächsten Ortsgemeinderatssitzungen festgelegt werden.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Siebenborn“.
Die Kreisplanungsstelle wurde mit den Planungsarbeiten beauftragt.
Bürgerversammlung gut besucht
Ortsbürgermeister Schneider berichtete im nächsten Tagesordnungspunkt über die im Dezember 1977 stattgefundene Bürgerversammlung in der Gaststätte Walter Wirges. 40 Bürger hatten sich eingefunden.
Informiert und diskutiert wurde über die Verlegung der Kirmes auf evtl. Sonntag, den 16. August (Schutzpatron der St. Rochus- Kirche), bzw. auf Sonntag nach dem 16. August, über Investitionen in 1977 und 1978, über die Haushaltssituation der Ortsgemeinde und über die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Trift“.
Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Reusch hatte an der Bürgerversammlung ebenfalls teilgenommen und informierte über die Wasserversorgung und Entwässerung im Bereich der Ortsgemeinde Simmern.
Deckumlage für 1977 und Abschlagzahlung für 1978 festgelegt
Aufgrund der Landesverordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes ist die Höhe der Umlage für die Bullenhaltung jährlich festzusetzen. Die Gesamtkosten in 1977 beliefen sich auf DM 5.407,88. In diesem Betrag waren die von der Ortsgemeinde zu übernehmenden anteiligen Kosten für die Anschaffung von 2 Zuchtbullen in 1977 mit DM 1.400,- enthalten. Die restlichen Anschaffungskosten DM 1 1.800,- wurden aus dem Verkaufserlös der Altbullen sowie durch Zuschüsse des Zuchtviehzweckverbandes und des Westerwaldkreises finanziert.
Bei 204 Stück deckfähigen Tieren ergibt sich ein Umlagebetrag von 26,50 . Mit 8 gegen 5 Stimmen beschloß der Ortsgemeinderat von dem Umlagebetrag DM 6,50 je Stck, deckfähigem Tier zu übernehmen, so daß die in 1977 gezahlte Abschlagzahlung von DM 20,— als endgültige Zahlung gilt.
Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis wurde für 1978 eine Abschlagzahlung von 15,- DM je deckfähigem Tier festgesetzt.
Änderung Bebauungsplan „Schloßstraße"
Die im Bebauungsplan festgelegte Baulinie im Bereich des Grundstückes Nr. 306 verläuft nicht gradlinig, so daß bei der Stellung des beabsichtigten Baukörpers Schwierigkeiten auftreten.
Um das Bauvorhaben verwirklichen zu können, beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig, d>'e Baulinie um 1,00 m in südlicher Richtung zu verschieben.
Die unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer müssen dieser Änderung schriftlich zustimmen.
Stromanschluß für Schausteller und Festzelte in Auftrag gegeben
Die von der Kevag in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Stromschränke für Schausteller und Festzelte reichen aufgrund der neuen VDE-Bestimmungen für die Versorgung dieser Anlagen nicht mehr aus.
Die Herstellung eines solchen Anschlusses für die Versorgung der Festplätze und Schaustellergeschäfte wird daher auch für unsere Ortsgemeinde notwendig.
Da z.Zt. nur der Gemeindeplatz „Am Schulhoff“ für das Aufstellen von Festzelten und für die Schausteller an den Kirmestagen zur Verfügung steht, hat der Ortsgemeinderat einstimmig beschlossen, die Kevag für das Herrichten eines Zentralanschlusses auf dem Gemeindeplatz zu beauftragen.
Die Kosten hierfür belaufen sich lt. Angebot auf 3.350,- DM + 12 % Mehrwertsteuer.
Errichtung eines Parkplatzes am Sportplatz
Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen.
Das Straßenbauamt hatte verschiedentlich darauf hingewiesen, daß der Parkstreifen am Sportplatz längs der Kreisstraße 113 als Dauereinrichtung verkehrstechnisch nicht vertretbar ist. Es wurde angeregt, auf dem Gemeindegrundstück vor dem Sportplatz einen Parkplatz zu errichten. ,
Der vorgelegte Plan sieht das Anlegen von 40 Parkplätzen vor. Über Zweidrittel des Grundstückes verbleibt noch als Vorbehaltsfläche für andere Zwecke, z.B. evtl, für Tennisplätze.
Ferner bleibt zwischen Kreisstraße und Parkplatz noch ein Streifen von 7 m Breite für Böschung, Fußweg und Grünanlage verfügbar.
Ohne Gegenstimmen wurde der vorgelegten Planung zugestimmt und die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, einen Bauantrag zu stellen, da Stellplätze für Kraftfahrzeuge gemäß Landesbauordnung als bauliche Anlage gelten und einer Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde bedürfen.
Unter Punkt „Verschiedenes“ teilte Ortsbürgermeister Schneider mit, daß
a) zu Beginn der Siebenbornstraße Hinweisschilder für das Gewerbegebiet und für die Sondergebiete „Berg Moriah“ und „Berg Sion“ aufgestellt werden sollen;
b) für den Werkraum des Gemeindearbeiters in der Kleringstr. 6 ein Heizgerät (Ölradiator) angeschafft wurde (Kostenpunkt 142,- DM) und

