Montabaur 9/7/78
c) Schüler unserer Ortsgemeinde der Klasse 9b von der
Hauptschule Augst im Dezember 1977 an einem Schullandheimaufenthalt teilgenommen haben.
Die anteiligen Kosten der Ortsgemeinde hierfür belaufen sich auf 288,-- DM.
Ratsmitglied Peter Alexander, gleichzeitig Vorsitzender des Verkehrs- und Verschönerungsvereins e.V. Simmern, teilte mit, daß der Verkehrsverein aus den Reineinnahmen, die sich in 1977 aus der Vermietung der Schutzhütte „Im Steinbruch“ ergeben haben, die Bepflanzung der geplanten Grünanlagen auf dem Gemeindeplatz „Am Schulhoff“ und neben der Wartehalle sowie der Kübel durchführen wird.
V Die Reineinnahmen aus der Vermietung der Schutzhütte in 1976 S wurden für das Anschaffen und Auf st eilen von Ruhebänken an yjj „Der dicken Buche“ und an Wanderwegen in der Gemarkung * verwandt.
t Im nichtöffentlichen Teil befaßte sich der Ortsgemeinderat zunächst mit Personalangelegenheiten.
Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde mit 11 gegen 2 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung beschlossen, daß die Ausbaubeiträge finden Ausbau der Bürgersteige entlang der K 113 (Hauptstraße)
1 ; in 2 Raten,fällig am 30.6. und 30.11.78 von den Beitragspflichtigen zu zahlen sind.
f Die Bescheide werden voraussichtlich im Monat März d J. den ' Beitragspflichtigen zugestellt.
%
jf Ratenzahlungen, wie vorhin erwähnt, sollen den Beitragspflichti- gen gewährt werden zur Vermeidung unbilliger Härten. Da eine Vielzahl der Anlieger Rentner und somit nicht in der Lage sind, die Ausbaubeiträge in einer Summe zu zahlen, wurde von der Möglichkeit des § 135 Abs. 2 BBauG Gebrauch gemacht.
Ferner wurde einstimmig beschlossen, für Grundstücksteilflächen, . die an wenigen Stellen zur Verbreiterung der Bürgersteige von den Anliegern zur Verfügung gestellt wurden, einen Betrag von l j 50,- DM je qm zu vergüten.
z Nebenkosten, wie Vermessungskosten und Kosten, die sich aus , dem notariellen Vertragsgeschäft ergeben, gehen zu Lasten der i Ortsgemeinde.
« Als letzter Tagesordnungspunkt stimmte der Ortsgemeinderat einstimmig der Aufnahme eines Darlehens zur Teilfinanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes 1977 in Höhe von
1 32.000,-DM zu.
, Das Darlehen soll bei der Nassauischen Sparkasse in Montabaur ■■ aufgenommen werden bei 100 % Auszahlung und 4,3 % Zinsen.
| Dieses Darlehen ist innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen.
1 Pfarrgemeinderat Altentag 1978
Es wird jetzt schon darauf hingewiesen, daß der diesjährige Alten- i tag am Sonntag, dem 5. März, im Mehrzweckraum stattfindet.
? Nähere Einzelheiten werden noch mitgeteilt.
Unterschrift, Ortsbürgermeister.
if Kirmei 1978 nicht verlegt
|| Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, daß der Kir- ■ mestermin nicht verlegt wurde. Hiermit ist frühestens in 1979 zu rechnen. Der Kirmestermin 1978 ist wie in den vergangenen Jahren und zwar am ersten Sonntag im August, 5.-7. August.
’ Schneeräumung - Streupflicht
Wiederholt hat die Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeinde auf Schneeräumung und Streupflicht entsprechend der Orts- i Satzung für unsere Ortsgemeinde hingewiesen. Bei den starken » Schneefällen in den letzten Tagen konnte festgestellt werden, daß viele Grundstückseigentümer diesen Pflichten beispielhaft nachgekommen sind. Einige wenige Grundstückseigentümer da- § gegen haben es nicht für notwendig gefunden, die Bürgersteige ' längs ihres Anwesens von Schnee zu räumen. Die Fußgänger wur- Vden an diesen Stellen gezwungen, die Straße zu passieren, wo- «durch eine erhöhte Unfallgefahr, besonders in der Ortsdurchfahrt •besteht.
•Wir möchten diese Grundstückseigentümer ebenfalls auffordern, ihren Pflichten entsprechend der Ortssatzung für Straßenreinigung schnellstens nachzukommen.
Die Ortsgemeinde bemüht sich, bei starkem Schneefall die Ortsstraßen zu räumen. Hierbei läßt sich allerdings nicht immer vermeiden, daß nochmals Schnee auf die bereits geräumten Fußwege fällt. Wir möchten die betroffenen Anlieger bitten, eine erneute Schneeräumung vorzunehmen.
Schneider, Ortsbürgermeister.
Möhnenverein „Ewig Jung", Simmern
„Es muß nicht immer Kaviar sein!!!
Wir treffen uns am Freitag, dem 17.2.78, 19.00 Uhr in der Gaststätte „Zur guten Quelle“ zum Deppekuchenessen.
DA
UBACH:
BUCHFINKENLAND
Reinigung und Streupflicht bei Schnee und Eisglätte !
Es besteht Anlaß, auf die öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Montabaur im Amtsblatt Nr. 3/50/77 hinzuweisen sowie um Beachtung zu bitten.
Bei groben Verstößen gegen die Reinigungs- und Streupflicht, können außer der strafrechtlichen Ahndung auch vom Geschädigten haftungsrechtliche Ansprüche an den Grundstückseigentümer (als Anlieger) entstehen.
Diesbezügliche Beschwerden über entsprechende Versäumnisse, können mittels jedem Haushalt zugestellten Mängelblock, bei der Verbandsgemeinde Montabaur als zuständige Ortspolizeibehörde angezeigt werden.
Die Gemeinde Daubach läßt die Ortsstraßen durch Unternehmereinsatz räumen.
Frink, Ortsbürgermeister.
Brennholzbedarf anmelden
Die Gemeinde verkauft wieder Buchenbrennholz aus dem Distrikt Hinterschlägelchen- Bitte den Bedarf bis Ende Februar beim Ortsbürgermeister anmelden. Die Verteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen durch die Revierförsterei.
Frink, Ortsbürgermeister.
DRK-Blasorchester Daubach
Wir erinnern an den Abgabetermin der Entwürfe für die Titelseite des Festbuches.
Die Entwürfe können bis zum 28. Februar 1978 bei Winfried Fehlinger, Hauptstr. 26, 5431 Daubach, abgegeben werden.
GACKENBACH:
Zuteilung von Brennholz
Da in diesem Jahr keine Holzversteigerung stattfindet, werden die Bürger aus unserer Gemeinde, die Bedarf an Brennholz haben, gebeten sich bis zum 25. Februar 1978 beim Ortsbürgermeister zu melden.
Das bestellte Brennholz wird Ihnen dann zugewiesen.
Die Zahlung wird wie in den vergangenen Jahren von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur angefordert.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister.
HORBACH:
Anträge für Lohnsteuer-Jahresausgleich/Einkommensteuererklärung
Wir geben hiermit bekannt, daß v.g. Formulare bei der Gemeindeverwaltung erhältlich sind.
Mitteilung für Hundebesitzer
Auf Grund oftmaliger, verschiedener Beschwerden in letzter Zeit, sehen wir uns veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß alle Hundebesitzer entsprechende Vorkehrungen treffen, damit es zukünftig unterbleibt, daß
a) Bürger durch unnötiges Hundegebell in ihrer Nachtruhe, ab 22.oo Uhr bis 6.oo Uhr,gestört werden,
b) Hunde, vor allem morgens - freien Lauf gelassen wird, so daß sie Grundstücke, Vorgärten und Anlagen anderer Bürger

