Ausgabe 
23.12.1977
Seite
1343
 
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Montabaur 9/51 / 77

Der beitragsfähige Aufwand wird somit zur Hälfte auf die Anlie­ger der Hauptstraße umgelegt. Die bisher ermittelten Kosten für den Ausbau der Bürgersteige belaufen sich auf ca. 190 ,000,- DM. Dieser Betrag kann sich noch geringfügig nach oben oder unten ändern, da die Schlußrechnungen noch nicht endgültig ge­prüft sind.

Der Kreis Westerwald gibt für die Bordsteine einen Zuschuß von ca. 10.000,- DM, der den Anliegern voll zugute kommt, so daß bei 50 % mit ca. 90.000,- DM Ausbaukosten zu rechnen ist, die von den Anliegern zu zahlen sind.

Die Beitragsbescheide werden voraussichtlich im Februar/März 1978 zugestellt.

Die Kosten für die Errichtung der Stützmauer, für den Abbruch und Wiederaufbau einer Waschküche sowie die Änderung des Einganges am Jugendheim belaufen sich auf ca. 56.000,-DM und werden dem beitragsfähigen Aufwand nicht hinzugerechnet. Die Ortsgemeinde erhält hierfür vom Land Rheinland-Pfalz einen Zuschuß in Höhe von 85 %.

Anlieger der Hauptstraße, die bereits vor dem Ausbau der Orts­durchfahrt entlang ihres Anwesens den Bürgersteig in Eigenlei­stung ausgebaut hatten, erhalten eine Entschädigung von 15,- DM je qm für die ausgebauten Flächen. Diese Flächen wurden durch das Bauamt der Verbandsgemeinde vor Ausbaubeginn auf­genommen.

Der Entschädigungsbetrag wird mit den zu zahlenden Ausbaubei­trägen verrechnet.

Die Festsetzung des Gemeindeanteiles auf 50 % sowie der Vergütung auf 15,- DM je qm wurden durch den Ortsgemeinde­rat einstimmig beschlossen.

Verteilung der Bewirtschaftungskosten für Mehrzweckraum genehmigt

Die Ortsgemeinde Simmem stellt den Mehrzweckraum im Kin­dergarten der Verbandsgemeinde zur Mitbenutzung für schulische Zwecke und dem Kindergartenverband zur Mitbenutzung durch den Kindergarten zur Verfügung.

Aufgrund dessen mußte über eine Nutzungsvereinbarung zwi­schen der Verbandsgemeinde Montabaur, dem Kindergartenver­band Simmem/Neuhäusel und der Ortsgemeinde beraten und beschlossen werden.

Diese Vereinbarung sieht vor, daß

a) die Bau- und Unterhaltungskosten für den Mehrzweckraum von allen Beteiligten bis zum 31.7.1977 zu je einem Drittel getragen werden.

Der Anteil der Verbandsgemeinde verringert sich ab 1.8. 1977 auf 20 v.H.,da der Mehrzweckraum nur an 2 Tagen in der Woche für schulische Zwecke benutzt wird.

b) die Betriebskosten werden im gleichen Verhältnis aufgeteilt, wie die vprhin erwähnten Bau- und Unterhaltungskosten.

Einstimmig genehmigte der Ortsgemeinderat die Nutzungsverein­barung.

Vereinbarung über die Nutzung des Feuerwehrhauses

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsge­meinde Simmem über die Nutzung des Feuerwehrhauses zu, das im Zuge des Aufgaben-Uberganges durch die Verbandsgemeinde für die Zwecke des Brandschutzes genutzt wird. In der Verein­barung verpflichtet sich die Verbandsgemeinde, die Bau-, Be- treibs- und Unterhaltungskosten für die Räume und Einrichtun­gen sowie das Gebäude selbst zu übernehmen. Außerdem ist zuge­sichert, daß die Toilettenanlagen bei Festen auf dem Dorfplatz genutzt werden können.

Unter PunktVerschiedenes" teilte Ortsbürgermeister Schnei­der den Ratsmitgliedern folgendes mit:

a) Für die Stromversorgung für Festzelte und Schausteller­anschlüsse gelten ab 1.1.1979 neue Sicherheitsbestimmun­gen. Deshalb muß die Ortsgemeinde auf dem Gemeindeplatz Am Schulhoff einen entsprechenden Schaustelleran­schluß errichten lassen. Die Kosten betragen voraussicht­lich ca. 4.000,-DM.

b) Im NeubaugebietKurfürstenwiese/Klering soll in der Dekan-Hilpisch-Straße eine Straßenleuchte angebracht werden, da im letzten Jahr 4 Neubauten bezogen wurden.

c) Der Westerwaldkreis gewährt für das Anlegen einer Bus­haltestelle amSchulhof einen Zuschuß in Höhe yon. 11.300,-DM.

Keinen Zuschuß gewährt hingegen der ADAC, da nach dessen Richtlinien keine Zuschüsse gewährt werden,wenn eine Bushaltestelle von öffentlichen Verkehrsmitteln angefahren wird.

d) Im Haushaltsjahr 1977 wurden durch die Ortsgemeinde zwei Zuchtbullen angeschafft. Nach Abzug des Kreiszu­schusses (3.480,-DM) und des Zuchtviehzweckverbandes (800,- DM) sowie des Verkaufserlöses für die Altbullen (7.258,- DM) bleiben von den Anschaffungskosten von 13.200,- DM für die Ortsgemeinde nur noch 1.400,- DM zu finanzieren, die auf den Viehbestand umgelegt wer­den.

H erzlichen G lückwu nsch

Am 18.12.1977 wurde Frau Katharina Föllbach, Schloßstr. 3,

78 Jahre alt und

am 29.12.1977 wird Frau Gertrud Kritzel, Hauptstraße 30,

77 Jahre alt..__ .........

Die Ortsgemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute, insbesondere Gesundheit.

Verloren-Gefunden

Eine Armbanduhr mit Kette wurde in der Hauptstraße gefun­den. Diese kann unter Eigentumsnachweis auf dem hiesigen Bürgermeisteramt, während der Dienststunden, in Empfang genommen werden.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister.

Theatergruppe Simmern

Ich liebe keinen Sammler - ich liebe einen Gammler!"

Thomas hat Landwirtschaft studiert und kehrt nun wieder auf den heimatlichen Eschenhof zurück. Zum Entsetzen des Va­ters hat er sich Habitus u.Philosophie der Hippies angeeignet. Noch explosiver wird die Situation aber mit der Ankunft von Erika, die mit dem Thomasversprochen ist.

Das ist der Anfang unserer BauernkomödieHilfe - ich liebe einen Gammler von Hans Lellis, jedoch mehr verraten wir noch nicht.

Wenn Sie wissen wollen, wie es weitergeht, kommen Sie am 2. Weihnachtstag , um 20.00 Uhr einfach zu uns in den Saal­bau Hilpisch, Sie sind recht herzlich eingeladen.

Eintritt: Erwachsene 4,-- DM

Kinder 1,50 DM

Die Generalprobe findet nachmittags um 14.30 Uhr statt.

Sportclub 1946 Simmern

Wir möchten bereit 5 heute darauf hinweisen, daß die Jahres­hauptversammlung des SC 1946 Simmern am Freitag, dem 13. Januar 19 78 stattfindet.

HORBACH:

Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestat­tungswesen vom 15. Dez. 1977

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gemü) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) und der §§ 1,2 und 7