Ausgabe 
23.12.1977
Seite
1342
 
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Montabaur 8/51 / 77

Gemeindewald

Ortsbürgermeister Karbach konnte bei diesem Tagesordnungs­punkt Herrn Oberförster Kern begrüßen, der auch die Erläuterun­gen zum Hauungs- und Kulturplan 1978 gab. Der Rat konnte mit Freude vernehmen, daß im vergangenen Jahr der Gemeindewald rd. 30.000,- DM an Überschuß abwarf und für das kommende Jahr rd. 15.000,- DM als Überschuß zu erwarten sind. Herr Kern hatte sich die Mühe gemacht, einen Verhältnis-Ausgleich zu den übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur anzustel­len, aus dem ersichtlich war, wie gut unsere Gemeinde mit dem Wald bedient ist. Abschließend dankte der Ortsbürgermeister Karbach Herrn Kern für seine Arbeit und gab der Hoffnung Ausdruck, daß Herr Kern noch recht lange für unsere Gemeinde zuständig bleibt. Anschließend beschloß der Rat einstimmig den Plan.

Verwaltung

Es wurde festgestellt, daß die Geschäftsordnung einige kleine Änderungen notwendig hatte. Nach kurzer Erläuterung durch den Ortsbürgermeister wurden diese Änderungen beschlossen.

Freiwillige Leistungen

Aus formellen Gründen mußte ein in der letzten Sitzung gefaß­ter Beschluß über den Zuschuß für den Bau des Kirchturmes als nicht zustandegekommen aufgehoben werden. Seitens der ört­lichen Verwaltung wurde dieser Punkt erneut in die Tagesord­nung aufgenommen. Ortsbürgermeister Karbach informierte den Rat darüber, daß ihm seit der letzten Sitzung nichts bekannt wurde, was erneut zu besprechen wäre.

Nach kurzer Diskussion beschloß der Rat, der Kath. Kirchenge­meinde einen einmaligen Zuschuß für den Bau des Kirchturms in Höhe von 30.000,- DM zu gewähren, wenn die Kirchenge­meinde sich mit einigen Auflagen einverstanden erklären würde.

Bauarbeiten

Über alle nachstehend angeführten Bauarbeiten hat in einer be­sonderen Sitzung der Bauausschuß beraten und dem Ortsgemeinde­rat eine wesentliche Erleichterung in der Beratung gegeben:

a) Das Investitionsprogramm für die Jahre 1979 - 1980 wurde fortgeschrieben und ergänzt. Für das Jahr 1981 ist ein neues Programm erstellt worden. Der Rat wägte in seiner Beratung ab, was kann aus finanzieller Sicht und aufgrund der prak­tischen Durchführung im Hinblick auf die Notwendigkeit

in den einzelnen Jahren ausgeführt werden. Da das Investi­tionsprogramm eine Grundlage für die Haushaltsplanung ist, nahm dieser Punkt einen Großteil der Sitzung in An­spruch.

b) Dem Rat konnte die Skizze für die Gestaltung des Brunnens vorgelegt werden. Sie fand allgemeine Zustimmung.

c) Anläßlich der Angebote vergab der Rat die Arbeiten für die Handregulierung, Bau der Parkplätze und Treppe zur Ver­bindung Westerwaldstraße.

d) Für die Verbreiterung der Eingangstür zur Leichenhalle und Renovierung derselben soll die örtliche Verwaltung Preisumfrage halten. In jedem Falle soll die Firma befragt werden, die die Bruchsteinarbeiten für den Kirchturm aus­führt.

e) Die Kevag wird beauftragt , 4 weitere Straßenleuchten in der Römerstraße (Neubaugebiet) zu installieren, beschloß der Rat weiterhin.

Verpachtungen

Der Ortsbürgermeister informierte den Rat darüber, daß ab 1978 neue Pachtverträge für landwirtschaftliche bzw. gärtnerische Nut­zung verpachteter Flächen abgeschlossen werden.

Weiterhin gab er bekannt, daß der gemeinschaftliche Jagdbezirk Neuhäusel/Eitelborn/Kadenbach ab 1.4.1978 neu verpachtet wird.

Der Rat war mit ihm einer Meinung, daß die Ausschreibung so lauten sollte, daß nur pachtberechtigte Jäger, die noch keine eige­ne Jagdpacht haben, bewerbungsberechtigt sind. Außerdem soll im Hinblick auf den I. Wohnsitz eine Begrenzung für Bewerbungs­berechtigte vorgenommen werden. Als größtes Gebiet sollte man

sich auf die Landesgrenze von Rheinland-Pfalz und als kleinstes Gebiet auf die Kreisgrenzen des Westerwaldkreises, Rhein-Lahn- Kreises, Kreis Koblenz-Mayen und Kreis Neuwied beschrän­ken.

gez.Karbach, Ortsbürgermeister.

SIMMERN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom

29.T1.1977

Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat vom 12.8.1974 sollte in 3 Punkten geändert werden. Hierfür war eine Mehrheit von Zweidritteln seiner Mitglieder erforderlich.

Den Änderungen in § 21 Abs. 3 und Abs. 4 wurde einstimmig zugestimmt.

Dabei ging es um redaktionelle Berichtigungen der Geschäftsord nung.

Dagegen fand die vorgeschlagene Änderung in § 4 Abs. 2 Satz 3 keine Mehrheit von 2/3 der Ratsmitglieder. Hier sollten die Worte mit Mehrheit von Zweidritteln seiner Mitglieder ge­strichen werden, damit bei Dringlichkeitssitzungen eine Fest­stellung der Dringlichkeit mit der einfachen Mehrheit der an­wesenden Ratsmitgliedern beschlossen werden kann, so wie es die Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vorsieht.

Der Änderungsvorschlag wurde wie folgt begründet:

Der in der Geschäftsordnung enthaltene Zusatzmit der Mehr­heit von Zweidritteln seiner Mitglieder ist unzweckmäßig, da es gerade bei verkürzter Einladungsfrist Vorkommen kann, daß eine größere Zahl von Ratsmitgliedern nicht an der Sitzung teilnehmen kann. Vor allem bei Dringlichkeitssitzungen, deren Einberufung ja nur gerechtfertigt ist, wenn eine Angelegenheit nicht ohne Schaden für die Gemeinde aufgeschoben werden kann, ist es nicht angebracht, die Durchführbarkeit der Sitzung durch Einschränkungen in der Geschäftsordnung, die über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehen, zu gefährden.

In namentlicher Abstimmung stimmten die der CDU-Fraktion angehörenden Ratsmitglieder dem Änderungsvorschlag zu.

Die Ratsmitglieder der SPD-Fraktion stimmten gegen den An­trag bzw. enthielten sich der Stimme.

Da für die Änderung der Geschäftsordnung die Mehrheit von Zweidritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforder­lich ist, war dieser Änderungsvorschlag abgelehnt.

Ortsbürgermeister, Bürgermeister und Beigeordnete entlastet

Der Rechnungsprüfungsausschuß hatte Anfang Oktober 1977 bei der Verbandsgemeindeverwaltung die Prüfung der Jahres­rechnung 1976 vorgenommen.

Alle Belege, Konten und sonstige Unterlagen konnten einge­sehen werden. Der Vorsitzende, Ratsmitglied Kowalewski, - berichtete über diese Prüfung, die zu keinen Beanstandungen führte.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Jahresrechnung 1976 zu und erteilte dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten , dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten für das Jahr 1976 mit Stimmenmehrheit der CDU-Fraktion Entlastung.

Gemeindeanteil für Ausbau Bürgersteige Ortsdurchfahrt fest­gelegt.

Gemäß Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen hat die Gemeinde für jede einzelne Ausbaumaßnahme den Anteil am beitragsfähigen Aufwand festzulegen.

Für den Ausbau der Bürgersteige entlang der K 113 (Haupt­straße) wurde der Gemeindeanteil auf 50 % festgesetzt. Hier­bei ist der Ortsgemeinderat von einem Urteil des Oberverwal­tungsgerichtes Rheinland-Pf alz ausgegangen, welches eine Diffe renzierung des Gemeindeanteils vorsieht und dabei folgende Vom-Hundert-Sätze als zutreffend erachtet:

1) Beim Ausbau von Fahrbahnen und Bürgersteig bei rei­nen Wohnstraßen etwa 25 %,

2) bei Gemeindestraßen mit starkem innerörtlichem Durch­gangsverkehr ca. 50 %. Diese Einstufung entspricht den Verhältnissen an der Hauptstraße.'