Montabaur 10 / 51 / 77
des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 3. November 1977 folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichts- behördlichenUnbedenklichkeitsbescheinigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 8. Dez. 19 77 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Horbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.Mai 1975, geändert durch Satzung vom 2. Juni 1976 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 wird wie folgt neugefaßt:
„§ 3
(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen:
a)
für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr
200,-
DM
b)
für Kinder ab vollendetem 5. bis zum 10. Lebensjahr
140,-
DM
c)
für Kinder ab vollendetem 1. bis zum 5. Lebensjahr
80,~
DM
d)
für Kinder unter einem Lebensjahr und für anmeldepflichtige Totgeburten
50,-
DM
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5431 Horbach, den 15. Dez. 1977 (Siegel)
Ortsgemeinde Horbach Ortsgemeindeverwaltung gez. Meuer, Ortsbürgermeister.
Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben.
(§ 24 Abs. 2 GemO)
Montabaur, den 8. Dez. 1977
Siegel Kreisverwaltung des Westerwald
kreises: I-A. gez. Schmidt
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Frau Kath. Heibel geb. am 28.12.1893 , wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach,
Herrn Hans Mayr, geb. am 28.12.189 7, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach.
Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute , vor allem aber Gesundheit.
Leber, Ortsbürgermeister.
Altentag in Girod-Kleinholbach
Am Sonntag, dem 8. Jan. 1978 t nachmittags 15.00 Uhr findet im Saale der Gastwirtschaft Krekel im Ortsteil Kleinholbach unser Altentag statt. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab Geburtsjahrgang 1908 sind zu diesen gemütlichen Stunden ganz herzlich eingeladen.
Leber, Ortsbürgermeister.
An alle Feuerwehrkameraden i
Am Samstag, dem 7.1.1978, 20.00 Uhr, findet unser Kamerad- ' schaftsabend statt. Wir halten wieder ein buntes Programm für Euch bereit.
Dazu laden wir alle Feuerwehrkameraden , deren Frauen und Bräute ein. Gute Laune ist mitzubringen.
GORGESHAUSEN: öffentl. Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Im Strichen (GE-MI)“ der Ortsgemeinde Görgeshausen, hier: Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 2.1.1978 bis 2.2.1978
jeweils während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Görgeshausen während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Görgeshausen mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur: 13
Flurstücke: 1306 bis 1316,1321/2 tlw, 1322/2 tlw,
11/1323, 1324 bis 1334, 1336/4 tlw, 1337/2 tl« 1338 tlw, 1339 bis 1350.
Wegeparzelle-Nr. 2489, 2493,
Grabenparzelle-Nr. 2501,2502, 2503, 5/2505 tlw, 2506,
2507, 2508, 2509, 2494/2, 2510 bis 2515 Hinweis gez. Herz, Ortsbürgerm eiste
In der Woche nach Weihnachten fallen die Sprechstunden beidi Ortsgemeindeverwaltung aus. Die Sprechstunden 1978 werden« bisher gehalten; dienstags- und donnerstags von 18.00 bis 20 Ui
Goldene Hochzeit „Wiese"
Einen Tag nach Weihnachten, am 27.12.1977 feiern die Eheleute Albert Wiese, und Anna geb. Möscheit aus Görgeshausen, Brunnenstraße 5, ihre „Goldene Hochzeit“. Sie haben sich im Jahre 1969 aus Remscheid-Lüttringshausen kommend, hier in Görgeshausen zur Ruhe niedergelassen.
Herr Wiese ist geboren am 9.11.1901 und seine Ehefrau am 29.5.1905.
Im Namen der Gemeinde Görgeshausen, wünschen wir dem Jubelpaar Glück und noch einen langen gesunden Lebensabend.
NENTERSHAUSEN:
NACHRUF
Tiefbewegt geben wir davon Kenntnis, daß unser Gemeinderatsmitglied
Herr Walter PERNE
plötzlich und unerwartet aus unserer Mitte gerissen wurde. Der Verstorbene war ab 1960 als Gemeinderat, I. und II. Beigeordneter zum Wohle der Gemeinde tätig. Während dieser Zeit stellte sich Herr Perne unermüdlich in den Dienst der Gemeinde.
Mit dem Dank für all' das, was uns der Verstorbene war, und was er für uns getan hat, verbindet sich unser ehrendes Gedenken, das wir ihm stets bewahren werden.
Gemeinde Nentershausen Perne, Ortsbürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen u.a. der Ortsgemeinde Nentershausen für die Grundstücke Flur 6, Flurstücke 563/1, 564, 565/1, 568, 573/3, 574, 575, 576, 577, 578 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung vom 19.10.77 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen u.a.“ gemäß § J3 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß im Bereich der vorgenannten Grundstücke die Abstandsfläche zur Planstraße B von 5,00 m auf 3,00 m reduziert wird.
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