Montabaur 12 / 50 / 77
schriftlich gegenüber dem Straßenneubauamt Vallendar, Hellenstraße 9, 5414 Vallendar, zu äußern. Hierbei wird ortsabwesenden Eigentümern die Bestellung eines Vertreters für ihre Grundstücksangelegenheiten zugemutet.
Die Arbeiten werden von einer durch das Straßenneubauamt Vallendar beauftragten Firma ausgeführt. Es ist vorgesehen, dafür so wenig wie möglich Privatgelände in Anspruch zu nehmen. Alle Bohrlöcher und Schürfgruben werden nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß verfüllt.
Entstehen durch die Baugrunduntersuchungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nuzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, wird gemäß § 16 a Abs. 3 des I'StrG eine angemessene Entschädigung geleistet. Seitens des Straßenneubauamtes Vallendar erfolgt die Entschädigung aufgrund von Gutachten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.
Der Leiter des Straßenneubauamtes Vallendar
I.V. gez . Sinn
Diebstahl von Weihnachtsbäumen
Es wurde festgestellt, daß in den letzten Tagen wiederholt von Privatgrundstücken junge Fichten entfernt wurden. Wir weisen darauf hin, daß ein solches Vergehen den Tatbestand des Diebstahls erfüllt und daß die Verantwortlichen mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen haben.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.
SC 1919 Eitelborn e.V.
Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Samstag, dem 17.12.,im Vereinslokal statt.
Wir laden hiermit alle Spieler der I. und II. Mannschaft mit ihren Frauen bzw. Bräuten recht herzlich ein.
Nachmittags führen wir die Weihnachtsfeier für die C-Jugend Augst durch.
Freiw. Feuerwehr Eitelborn
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 17.12.1977, 20 Uhr im Vereinslokal „Westerwälderhof“.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Jahresbericht
4. Kassenbericht
5. Entlastung des Kassierers
6. Diskussion über die Arbeit des Vorstandes
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahlen
9. Verschiedenes.
Die nächste Übung findet am Freitag, dem 16.12.1977,19.30 Uhr statt.
Turnverein „Jahn", Eitelborn
Die Neuwahlen des Vorstandes anläßlich der Jahreshauptversammlung waren ein eindeutiger Vertrauensbeweis für den bisherigen Vorstand.
Bis auf Günter Sturm, der aus persönlichen Gründen nicht mehr kandidierte, wurden alle Vorstandsmitglieder erneut in ihrem Amt bestätigt. U.a. wurden neue Beitragssätze beschlossen. Diese stellen sich nun wie folgt dar:
Erwachsene 3,50 DM, Kinder 2,50 DM, Familienbeitrag 7,- DM. Für das kommende J ahr ist die Teilnahme an F astnachtsveran- staltungen und die Durchführung des Volkslaufes geplant.
Der sportliche Höhepunkt dürfte die Teilnahme am Deutschen Turnfest in Hannover in der Zeit vom 30.7. bis 5.8.78 sein.
In der letzten Turnstunde des Jahres, am 19.12.1977 in der Zeit von 17.00 - 19.00 Uhr findet in der Turnhalle der Augst-Schule eine Weihnachtsfeier für alle Kinder und Jugendlichen des Turnvereins statt. Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele zu dieser Feierstunde einfinden würden.
KADENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Jahr 1977 vom 8.12.1977
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 7,12. 1977 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im
erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltspla
nes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr
DM festgesetzt DM
VERWALTUNGSHAUSHALT
die Einnahmen
15.000,- 421.000,-
die Ausgaben
15.000,- 421.000,-
VERMÖGENSHAUSHALT
die Einnahmen 19.000,- 334.000,-
die Ausgaben
19.000,- 334.000,-
436.000,-
436.000,-
353.000,-
353.000,-
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTS ~ SATZUNG
Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
Montabaur, den 7.12.1977
KREISVERWALTUNG DES WESTERWALDKREISES Abt. la Az. 029/901-10
(L.S.)
Im Aufträge: gez. Meckel.
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.12.! 1977 bis 29.12.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Kadenbach, den 8.12.19 77
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung
Kadenbach
gez. Karbach, Ortsbürgerm|
öffentliche Bekanntmachung
Es wird hiermit erneut darauf hingewiesen, daß gemäß der Satzung unserer Gemeinde den Anliegern das Reinigen der Stral ßen und Bürgersteige vor ihrem Anwesen übertragen ist. Insbesondere in der Winterzeit müssen die Anlieger vor ihren Anwesen innerhalb der bebauten Ortslage die Bürgersteige von j Eis und Schnee freihalten und ggf. streuen. Dort wo keine Bürgersteige vorhanden sind, erstreckt sich das Streuen und Säubern auf die Breite der Straße von 1,50 m.

