Montabaur 13/50/77
Diejenigen, die ihrer Aufgabe nicht voll nachkommen, haben in einem Schadensfälle mit Sicherheit Ärger und geldlichen Verlust, da sie für entstehende Schäden voll haften müssen.
Im allgemeinen und insbesondere im Eigeninteresse wird angeraten diese Aufgaben ernst zu nehmen.
Karbach,
Ortsbürgermeister.
Die Moral des Parkens von Kraftfahrzeugen innerhalb der Ortsstraßen (insbesondere Westerwald-, Freiherr-vom-Stein-Straße', läßt sehr zu wünschen übrig.
Es ist nicht nur von der Straßenverkehrsordnung her gesehen unerlaubt an unübersichtlichen Stellen oder gegenüber auf Straßen zu parken, sondern es ist auch schon rein menschlich eine Rücksichtslosigkeit,wenn man den fließenden Verkehr derart einengt, daß nur ein langsames und teilweises Zickzack-Fahren möglich ist. Hinzu kommt noch, daß der Verkehr in der Winterzeit fast zum Erliegen kommt.
Sollte dieser Zustand anhalten, kann von Anzeigen nicht mehr abgesehen werden. Außerdem ist mit öfteren Kontrollen zu rechnen.
- Karbach, Ortsbürgermeister.
NEUHÄUSEL:
öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1977 vom 6.12.77
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14,12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.12. 1977 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im
erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
um um
gegenüber bisher
auf nunmehr
DM DM
DM
DM festgesetzt
VERWALTUNGSHAUSHALT
die Einnahmen
10.000,- - die Ausgaben
663.000,-
673.000,-
10.000,- -
663.000,-
673.000,-
VERMÖGENSHAUSHALT
die Einnahmen
153.000,- die Ausgaben
508.000,-
355.000,-
153.000,-
508.000,-
355.000,-
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 170.000,- DM um 170.000,- DM vermindert und damit auf 0 DM neu festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
Montabaur, den 2. Dez. 1977 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901 -10 ( L g j
I.A. gez.Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.12.1977 bis 29.12.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Neuhäusel, den 6.12.1977
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.
Abgabe von Weihnachtsbäumen
Am Samstag, dem 17.12.1977 werden die Weihnachtsbäume für die Ortsbürger der Gemeinde Kadenbach auf dem Kirmesplatz verkauft. Es kommen nur Fichten zum Verkauf. Preis pro Baum 6,- bis 8,-- DM.
Abgabe von Brenn- bzw. Kaminholz
Alle an Brenn- und Kaminholz interessierten Bürger bitte ich, ihren Bedarf anzugeben. Für eine gute Abfuhrlage des Holzes wird gesorgt. Preis pro rm Buchen-Brennholz 36,-- DM.
Mitgliederversammlung der Jungen Union
Am Donnerstag, dem 15. Dezember 1977, beginnt um 19.30 Uhr im Hotel LINK in Neuhäusel eine Mitgliederversammlung des Ortsverbandes der Jungen Union, zu der alle Mitglieder herzlich eingeladen sind.
Peter Labonte, JU-Ortsvors.
SIMMERN:
öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 197/ vom 6.12.1977
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.12.1977 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im
erhöht um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
DM
gegenüber bisher
auf nunmehr DM
DM
festgesetzt
VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
54.000,- die Ausgaben
448.000,-
502.000,-
54.000,-
448.000,-
502.000,-
VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
125.000,- die Ausgaben
274.000,-
399.000,-
125.000,-
274.000,-
399.000,- -
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 158.000,- DM um 126.000,- DM vermindert und damit auf 32.000,- DM neu festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von -.- DM um 70.000,- DM erhöht und ddamit auf 70.000, -DM neu festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen

