Ausgabe 
16.12.1977
Seite
1319
 
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Montabaur 13/50/77

Diejenigen, die ihrer Aufgabe nicht voll nachkommen, haben in einem Schadensfälle mit Sicherheit Ärger und geldlichen Verlust, da sie für entstehende Schäden voll haften müssen.

Im allgemeinen und insbesondere im Eigeninteresse wird angeraten diese Aufgaben ernst zu nehmen.

Karbach,

Ortsbürgermeister.

Die Moral des Parkens von Kraftfahrzeugen innerhalb der Orts­straßen (insbesondere Westerwald-, Freiherr-vom-Stein-Straße', läßt sehr zu wünschen übrig.

Es ist nicht nur von der Straßenverkehrsordnung her gesehen un­erlaubt an unübersichtlichen Stellen oder gegenüber auf Straßen zu parken, sondern es ist auch schon rein menschlich eine Rück­sichtslosigkeit,wenn man den fließenden Verkehr derart einengt, daß nur ein langsames und teilweises Zickzack-Fahren möglich ist. Hinzu kommt noch, daß der Verkehr in der Winterzeit fast zum Erliegen kommt.

Sollte dieser Zustand anhalten, kann von Anzeigen nicht mehr abgesehen werden. Außerdem ist mit öfteren Kontrollen zu rechnen.

- Karbach, Ortsbürgermeister.

NEUHÄUSEL:

öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1977 vom 6.12.77

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14,12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.12. 1977 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haus­haltsplanes einschl. der Nachträge

um um

gegenüber bisher

auf nunmehr

DM DM

DM

DM festgesetzt

VERWALTUNGSHAUSHALT

die Einnahmen

10.000,- - die Ausgaben

663.000,-

673.000,-

10.000,- -

663.000,-

673.000,-

VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen

153.000,- die Ausgaben

508.000,-

355.000,-

153.000,-

508.000,-

355.000,-

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegen­über der bisherigen Festsetzung in Höhe von 170.000,- DM um 170.000,- DM vermindert und damit auf 0 DM neu festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäu­sel für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

Montabaur, den 2. Dez. 1977 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901 -10 ( L g j

I.A. gez.Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.12.1977 bis 29.12.1977 während der allgemeinen Dienst­stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Neuhäusel, den 6.12.1977

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Abgabe von Weihnachtsbäumen

Am Samstag, dem 17.12.1977 werden die Weihnachtsbäume für die Ortsbürger der Gemeinde Kadenbach auf dem Kirmesplatz verkauft. Es kommen nur Fichten zum Verkauf. Preis pro Baum 6,- bis 8,-- DM.

Abgabe von Brenn- bzw. Kaminholz

Alle an Brenn- und Kaminholz interessierten Bürger bitte ich, ihren Bedarf anzugeben. Für eine gute Abfuhrlage des Holzes wird gesorgt. Preis pro rm Buchen-Brennholz 36,-- DM.

Mitgliederversammlung der Jungen Union

Am Donnerstag, dem 15. Dezember 1977, beginnt um 19.30 Uhr im Hotel LINK in Neuhäusel eine Mitgliederversammlung des Ortsverbandes der Jungen Union, zu der alle Mitglieder herzlich eingeladen sind.

Peter Labonte, JU-Ortsvors.

SIMMERN:

öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 197/ vom 6.12.1977

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgen­de Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.12.1977 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im

erhöht um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltspla­nes einschl. der Nachträge

DM

gegenüber bisher

auf nunmehr DM

DM

festgesetzt

VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

54.000,- die Ausgaben

448.000,-

502.000,-

54.000,-

448.000,-

502.000,-

VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

125.000,- die Ausgaben

274.000,-

399.000,-

125.000,-

274.000,-

399.000,- -

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 158.000,- DM um 126.000,- DM vermindert und damit auf 32.000,- DM neu festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von -.- DM um 70.000,- DM erhöht und ddamit auf 70.000, -DM neu festge­setzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen