Ausgabe 
16.12.1977
Seite
1310
 
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Montabaur 6 / 50 / 77

/XusschußVorsitzender Knopp faßte die Erkenntnisse des Rech­nungsprüfungsausschusses im wesentlichen wie folgt zusammen:

Der Rechnungsprüfungsausschuß habe festgestelll, daß in der Anf angsphase nach Neubildung der Verbandsgemeinde - insbe­sondere im Rechnungsjahr 1973 - Schwierigkeiten im Verwaltungs­ablauf vorhanden waren. Diese seien jedoch der Verwaltungsleitung noch den Mitarbeitern der Verwaltung anzulasten, sondern hatten ihre Ursache in den Problemen, die der Neuaufbau einer Verwaltung und die Übernahme neuer Aufgaben mit sich bringen. Ab dem Jahr 19 74 sei eine wesentliche Besserung festzustellen, und zwar mit zunehmender positiver Tendenz.

Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Rechnungsprüfungs­ausschusses dankte der Vorsitzende der Verwaltungsleitung und allen Mitarbeitern der Verwaltung für die insbesondere in der Aufbauphase geleisteten schwierigen Arbeiten. Man habe mit Zu­friedenheit feststellen können, daß die Verwaltung nach relativ kurzer Zeit ins Laufen gekommen ist. Da bei der Prüfung keine gravierenden Mängel festgestellt wurden, empfahl der Vorsitzende dem Rat wiederum aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister und den in der Geschäftsführung beteiligten Beigeordneten für die Jahre 1973 - 1975 Entlastung zu erteilen.

UDU-Eraktionsvorsitzender Seul dankte namens seiner Fraktion den Ausschußmitgliedern für die mühevolle und intensive Prüfungs- fätigkeit. die in vier Sitzungen geleistet wurde. Seine Fraktion ha­be ihr Augenmerk darauf gerichtet, daß im Prüfungsbericht eini­ge Mängel angezeigt wurden. Man habe aber feststellen können, daß es si( h dabei nur um formelle Verstöße gehandelt hat.

Wenn man die Schwierigkeiten in der ersten Phase des Aufbaues einer Verwaltung berücksichtige, müsse man fast sagen, daß es zu diesen Verstößen kommen mußte. Unter Abmessung dessen, was in S< hwierigkeiten zu bewältigen war, könne man der Empfeh­lung des Ret hnungspriifungsausschusses, Entlastung zu erteilen, /uslimrnen, wenn man dem gegenüberstelle, was an geringfügigen Verstößen aufgedeckt wurde.

Für du Zukunft wünschte sich der CDU-Sprecher eine zeitnahe­re Prüfung, die aber zuvor bereits von Bürgermeister Mangels ver- 'proihen worden ist.

SPD-Sprei hei Sc hlemmer, der selbst Mitglied des Rechnungsprü- tungsaussc husses ist, stellte fest, daß sich die Prüfungstätigkeit eines ehrenamtlichen Gremiums naturgemäß nur auf Stichproben erstrecken könne. Innerhalb dieser Stichproben habe man je­den h intensiv geprüft. Für die SPD-Fraktion erklärte er die Zu­stimmung zu der Beschlußfassung über die Jahresrechnungen und die Erteilung der Entlastung.

Aui h Ratsmitglied Hepfer (FDP) erklärte seine Zustimmung zu den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses.

Sodann wurden die Jahresrechnungen für die Jahre 1973, 1974 und 19 75 einstimmig durch den Verbandsgemeinderat beschlossen. Ebenso wurde dem Bürgermeister und den Beigeordneten, die in der Geschäftsführung tätig waren, für den gleichen Zeitraum durch einstimmigen Beschluß Fmtlastung erteilt.

Zusammenlegung von Darlehen

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Zusammenlegung bereits in der Vergangenheit aufgenommener Darlehen für Wasserbau - maßnahmen zu. Die nicht zinsverbilligten Darlehen mit einer Restschuld von 1.086.000,- DM per 31.12.19 77 und die zinsver- billigten Darlehen mit einer Restschuld von 543.000,- DM per 31.12.1977 werden nach diesem Beschluß zu zwei Darlehen umge­schuldet. Die Konditionen lauten wie folgt:

Zinssatz 5,7 %

Fügung 1 %

Auszahlung 100%

Dauer 5 Jahre.

Ursächlich für diese Maßnahmen waren zwei Gesichtspunkte :

1. Der Verwaltungsaufwand bei der Darlehensbearbeitung wird wesentlich reduziert,

2. Die derzeit niedrigen Darlehenszinsen am Kreditmarkt wer­den ausgenutzt.

Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Niederelbert bezüglich der Aufteilung der Baukosten und der Nutzung der geplanten Schulturnhalle an der Grundschule in Niederelbert

Unter der Trägerschaft der Verbandsgemeinde wird in der Orts gemeinde Niederelbert eine Schulturnhalle errichtet, ln dieser Turnhalle sollen jedoch auch Einrichtungen der Ortsgemeinde untergebracht werden. Dementsprechend war eine Vereinba­rung zwischen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde über die Aufteilung der Baukosten - veranschlagt mit 1.250.000,-- DM und über die Nutzung der Turnhalle zu treffet Vereinbart wurde, daß zunächst die Verbandsgemeinde und dii Ortsgemeinde nach Abzug von Landes- und Kreiszuschuß in Höhe von 350.000,- DM vorweg die Kosten übernehmen, dii ausschließlich durch sie verursacht werden.

Die Verbandsgemeinde trägt die Kosten für die Außensportanl gen.

Die Ortsgemeinde hat die Kosten zu übernehmen, die durch di Vergrößerung der Halle (Gymnastikraum etc.) entstehen.

Die Restkosten werden von den beiden Parteien zu je 50 % ge­tragen.

Bei Festsetzung der aufzubührenden Mietungszeiten ist der Bedarf der Vereine der Ortsgemeinde Niederelbert vor­rangig zu berücksichtigen.

Die sporttreibenden Vereine aus den Nachbargemeinden kön­nen die Halle mitbenutzen.

Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan der ehemaligen Region Westerwald

Am Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für die ehemalige Region Westerwald, zu dem die Verbandsgemeinde um Stellui nähme gebeten wurde, übten sowohl die Verwaltung als auch der Rat starke Kritik.

Die zeichnerische Darstellung wurde in so kleinem Maßstab vorgenommen, daß man oft sogar mit einer Lupe den Plan nicht deuten kann.

Die schriftliche Darstellung ist selbst nach Aussage eines Fach institutes sehr schwer lesbar und enthält überdies Oberfläch lichkeiten und klare Fehler.

Der Verbandsgemeinderat lehnte den Pintwurf des Landschaft rahmenplanes in der vorgelegten Form durch einstimmigen H( Schluß ab.

Der Vertreterversammlung der Regionalen Planungsgemein­schaft wurde empfohlen, den Landschaftsrahmenplan ebenfal abzulehnen. Gleichzeitig wurde die Empfehlung ausgesproche die Liste der Anregungen bzw. Hinweise auf Fehler des vorlie genden Entwurfes, die das Bauamt der Verbandsgemeinde zu­sammengestellt hat, bei einer evtl. Überarbeitung des Planesz berücksichtigen.

Geschäftsordnung für den Verbandsgemeinderat

Der Verbandsgemeinderat genehmigte durch einstimmigen Be Schluß drei von der Verwaltung vorgeschlagene Änderungen J Geschäftsordnung für den Verbandsgemeinderat vom 11.6.19 Inhalt dieser Änderungen ist:

1. Eine Bereinigung eines Schriftfehlers in der Musterge schäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes Rheit land-Pfalz, welche die Grundlage der sich vom Verband gemeinderat gegebenen Geschäftsordnung bildet,

2. eine redaktionelle Berichtigung und

3. eine neue Bestimmung, durch die gewährleistet wird, daß die Tonbandaufzeichnungen über die Sitzungen des Verbandsgemeinderates im Rahmen der gesetzliche Bestimmungen archiviert werden können.

Die Verwaltung hatte darüber hinaus zwei weitere Änderung« vorgeschlagen. Einmal sollte die Geschäftsordnung mit den B Stimmungen der Gemeindeordnung in Einklang gebracht wer den.

Der zweite Punkt bezog sich auf Zweckmäßigkeitsüberlegung bei der Einladung von Dringlichkeitssitzungen. Die SPD-Frak tion erklärte durch ihren Fraktionsvorsitzenden Schlemmer

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