Ausgabe 
16.12.1977
Seite
1309
 
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Montabaur 5/50/77

Müllabfuhr auf Abruf

Seitens der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird nochmals auf die Müllabfuhr auf Abruf hingewiesen Abtransportiert wer - den jegliche Abfälle außer Bauschutt und Erdaushub. Besonders ist dabei an sperrige Gegenstände sowie Gartenabfälle gedacht.

Der Kubikmeterpreis beträgt 10. - DM und ist bei Abholung ge­gen Aushändigung einer Quittung bar zu entrichten

Interessenten melden sich bitte telefonisch unter der Tel Nr. 02602/2282 oder schriftlich unter Angabe der etwaigen Müll­menge bei der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung. Sie erhalten sofort oder kurzfristig den Abfuhrtermin benannt Dabei werden spezielle Wünsche der Abfallbesitzer weitgehendst berücksichtigt.

Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 8. Dez. 1977

Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Jahr 1977

Durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Verbandsgemeinde­rat den vorgelegten Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des 'planes für das Haushaltsjahr 1977, Die Endsummen des Haushaltsplanes erhöhen sich

a) im Verwaltungshaushalt um 206 200 DM auf 10.586 550,- DM und

b) im Vermögenshaushalt um 1.220.500 DM auf

8 613.950- DM.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung um 217.900, -DM auf 4.516.400 - DM erhöht.Da- von entfallen auf die Abwasserbeseitigung 575.000.- DM.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 244.500, - DM auf 652.500 - DM.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite sowie die Verbandsgemeinde­umlage die Turnhallenumlage und die Benutzungsgebühren für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geän­dert.

Bürgermeister Mangels begründete die Vorlage der Nachtrags- haushaltssatzung mit der Notwendigkeit der Fortschreibung eines Planes, der zu Beginn eines Haushaltsjahres naturgemäß von vielen Unwägbarkeiten gekennzeichnet ist.

Die Veränderungen ergeben sich daraus, daß geplante Maßnah­men wegen der notwendigen Beteiligung Dritter nicht Zustande­kommen oder bei durchgeführten Maßnahmen Kostensteigerun­gen unvermeidlich sind. Als positiv bezeichnete der Vorsitzende eine Erhöhung des Zuführungsbetrages vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt mit einem Betrag von 157 000,- DM. Im Vermögenshaushalt treten auch dadurch nicht unerhebliche Änderungen auf, daß für Kanalbaumaßnahmen oder den Bau von.Wasserleitungen Mittel, die bisher weder in der mittelfristigen Finanzplanung noch im Haushaltsplan eingestellt waren, deshalb in den Haushaltsplan aufgenommen werden müssen, weil aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und den be­teiligten Ortsgemeinden im Interesse einer zügigen Durchführung von Baumaßnahmen die Ortsgemeinden Kanal und Wasserlei­tungskosten vorfinanzieren die später von der Verbandsgemeinde zu erstatten sind.

CDU Sprecher Seul verwies auf die umfangreichen Vorberatun­gen im Fachausschuß und in den Fraktionen.

Er bezeichnete den Nachtragshaushaltsplan als ein Werk, das zum großen Teil bereits getroffene Entscheidungen im Rahmen der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nachvollzieht Trotzdem habe man sehr sorgfältig darauf geach­tet, daß die Relationen zu dem Haushaltsvolumen gewahrt blei­ben, Die Expansion des Haushaltsvolumens des Vermögenshaus­haltes ist nach den Worten des CDU-Fraktionsvorsitzenden primär auf die Investitionen,die nach der Schulneuorganisation erforderlich wurden, sowie auf die Investitionsmaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung zurückzuführen. Auch er bezeichnete die erhöhte Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt als eine positive Erschei­nung, durch die nicht zuletzt eine zusätzliche Ausweitung des Kreditbedarfes verhindert wird.

Unter Bezugnahine auf die vielerorts vorgetragenen Aufforderun­gen .in die Kommunen, ihre Tr.' - «titionstätigkeit auszuweiten, in . .n der Konjunkii.» ni 1 'uwirken, erklärte Seul,

die Kommunen hätten allen Anlaß, diesen Forderungen mit Vorsicht und mit allem Bedacht gegenüberzustehen. Sie hätten nämlich in den Vorjahren bereits erhebliche Vorleistungen er­bracht. Außerdem müsse man konstatieren, daß die Finanzaus­stattung der Gemeinden nicht die Möglichkeit großer Zusatz­investitionen ermöglichen.

SPD-Vorsitzender Schlemmer stellte unter Bezugnahme auf die Steigerung des Volumens im Verwaltungshaushalt fest, daß nach Abzug der durchlaufenden Gelder sich die Aufgaben des Verwaltungshaushaltes effektiv nur um 80.600,-DM er höhen. Er wertet dies als Beweis dafür, daß die Verwaltung mit den Haushaltsmitteln sehr sparsam umgegangen ist. Auf die verbleibenden tatsächlichen Steigerungen habe man ohne­hin sehr wenig Einfluß gehabt.

Dem Vermögenshaushalt kommen nach den Aussagen des Vor sitzenden der SPD-Fraktion die Zuführungen vom Verwaltungs­haushalt zugute.

Der zusätzliche Kreditbedarf in Höhe von 217.900, DM bezeich- nete er, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Konjunk-' turlage als vertretbar. Bezüglich der Vorfinanzierung von Kanal baumaßnahmen und der Verlegung von Wasserleitungen durch verschiedene Ortsgemeinden stellte Schlemmer fest, daß da­durch zwar das Volumen des Vermögenshaushaltes der Ver­bandsgemeinde erheblich ausgedehnt wurde. Man müßte sich jedoch darüber im klaren sein, daß diese Mittel in den nächsten Jahren an die Gemeinden zurückzuzahlen sind und dafür die Mittel bereitgestellt werden müssen, u.U. durch Abstriche bei anderen geplanten Maßnahmen.

Auch der Sprecher der FDP-Fraktion Hepfer brachte seine Zustimmung zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes zum Ausdruck.

Mit in die Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung 1977 einbezogen ist die Beschlußfassung über das veränderte Investitionsprogramm für die Jahre 1976 - 1980. Die Änderun­gen für die mittelfristige Finanzplanung ergeben sich aus den durch den Nachtragshaushaltsplan verursachten Verschiebungen bei Investitionsmaßnahmen.

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Der Verbandsgemeinderat genehmigte für das Haushaltsjahr 1975 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rd. 130.000,- DM. Für das Haushaltsjahr 1973 wurde eine über­planmäßige Ausgabe in Höhe von 3.884,78 DM genehmigt.

Bei den Prüfungen der Jahresrechnungen durch den Rechnung-- prüfungsausschuß der Verbandsgemeinde wurde festgestellt,dal die erforderlichen Beschlüsse des Verbandsgemeinderates noch nicht Vorlagen. Da die Notwendigkeit der über- und außei planmäßigen Ausgaben in der Sache akzeptiert wurden, billigte sie der Verbandsgemeinderat durch einstimmigen Beschluß. Ebenfalls genehmigt wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.400,- DM für das Haushaltsjahr 1977, die für Kana) baumaßnahmen in der Ortsgemeinde Holler (Rheinstr.) entstan­den sind.

Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für die Jahre 1973 -1975

Vor der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erklärte Bürgermeister Mangels, es sei nicht üblich, und werde auch in Zukunft nicht mehr eintreten, daß dem Rat zugemutet wird, über drei abgeschlossene Jahre zu befinden. Daß es diesmal so ist, habe seinen Grund darin, daß nach der Kommunalreform die Verbandsgemeindeverwaltung neu aufgebaut werden mußte und es einfach nicht möglich war .früher mit der Rechnungsle­gung zu beginnen. Überdies habe man zunächst die Jahresrech­nungen aller Ortsgemeinden vorrangig behandelt und den Orts gemeinderäten zur Beschlußfassung vorgelegt.

Nach Übernahme der Sitzungsleitung durch den II. Beigeordne ten Hübinger trug der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsaus­schusses Michael Knopp (CDU) das Ergebnis der Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuß der Verbandsgemeinde Montabaur vor. Ein umfangreicher und detaillierter Prüfungsbt rieht lag den Ratsmitgliedem in schriftlicher Form bereits vor.